Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung für den Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West


1.   Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 21.03.2022 folgende Haushalts­satzung beschlossen:



§ 1


Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

 

 

im Ergebnishaushalt

 

 

 

im ordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.369.465 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.369.465 EUR

 

 

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

 

 

mit einem Überschuss / Fehlbetrag von

0 EUR

 

 

 

im Finanzhaushalt

 

 

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

0 EUR


 

und dem Gesamtbetrag der

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 EUR

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR


 

mit einem Finanzmittelfehlbedarf/-überschuss

 

des Haushaltsjahres von

0 EUR


 

festgesetzt.

 

 

 

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 EUR festgesetzt.

 

§ 5

Die Verbandsmitglieder haben gemäß § 18 Abs. 2, Ziffer 1, der Verbandssatzung eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage zu erbringen.

Diese wird für das Haushaltsjahr 2022 auf insgesamt 30.790 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Verbandsmitglieder haben gemäß § 18 Abs. 2, Ziffer 2, der Verbandssatzung eine Investitions- und Kapitalumlage zu erbringen.

Diese wird für das Haushaltsjahr 2022 nicht veranschlagt.

 

 

Borken (Hessen), den 04.02.2022 

 

Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit

Schwalm-Eder-West

gez. Marcèl Pritsch
Verbandsvorsitzender

 

 

2.      Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:


Regierungspräsidium Kassel

RPKS – Z5-33 c 06/39-2017/10

 

Genehmigung                                               

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

die Inanspruchnahme des in § 5 der Haushaltssatzung des Zweckverbands Schwalm-Eder-West für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von

--100.000 EUR--

(in Worten: „einhunderttausend Euro“)

Gemäß § 105 Abs. 2 Hessichen Gemeindeordnung.                             

 

Kassel, den 24.01.2023                                       (Siegel)

Regierungspräsidium Kassel
Im Auftrag
Oehl                                                         

 

 

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit von Montag, den 06.02.2023 bis einschließlich Dienstag, den 14.02.2023 während der Dienstzeit von

            Montag bis Freitag                                         von    8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

            Donnerstag (Bürgersprechtag)                       von  13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

im Rathaus Bad Zwesten, Zimmer 14, Ringstraße 1, 34596 Bad Zwesten, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Bad Zwesten, den 30.01.2023                                        

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Zwesten                               

gez. Michael Köhler
Bürgermeister