Auslegung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Bad Zwesten zum 31.12.2012 und 31.12.2013 sowie der Jahresabschlüsse zum 31.12.2014 und 31.12.2015


Die geprüfte Jahresabschluss 2012 und 2013 (Jahresabschlussberichte inkl. Anhängen, Anlagen und Rechenschaftsberichten) und die Schlussberichte vom Rechnungsprüfungsamt des Schwalm-Eder-Kreises wurden in der 19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Zwesten am 14.02.2019 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt (§ 113 HGO).

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Zwesten hat gemäß § 114 HGO in dieser Sitzung mit Beschluss die Jahresabschlüsse inkl. Anhängen, Anlagen und Rechenschaftsberichten der Gemeinde Bad Zwesten zum 31.12.2012 und 31.12.2013 festgestellt und den Gemeindevorstand entlastet.

 

Die geprüfte Jahresabschluss 2014 und 2015 (Jahresabschlussberichte inkl. Anhängen, Anlagen und Rechenschaftsberichten) und die Schlussberichte vom Rechnungsprüfungsamt des Schwalm-Eder-Kreises wurden in der 15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Zwesten am 23.02.2023 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt (§ 113 HGO).

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Zwesten hat gemäß § 114 HGO in dieser Sitzung mit Beschluss die Jahresabschlüsse inkl. Anhängen, Anlagen und Rechenschaftsberichten der Gemeinde Bad Zwesten zum 31.12.2014 und 31.12.2015 festgestellt und den Gemeindevorstand entlastet.

 

Die Jahresabschlüsse der Gemeinde Bad Zwesten zum 31.12.2012, 31.12.2013, 31.12.2014 und 31.12.2015 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Alle liegen mit ihren Anlagen in der Zeit vom 27.03.2023 bis 05.04.2023 zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Bad Zwesten, Ringstraße 1, 34596 Bad Zwesten, zu den regulären Öffnungszeiten öffentlich aus.

 

Bad Zwesten, 24.03.2023

Der Gemeindevorstand

gez. Michael Köhler
Bürgermeister