Gz. 2-HR-05-26-55-01-B-0002#001
Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Fritzlar-Lohne
Verfahrensnummer: Z 2655
Teilnehmerversammlung mit Beschlussfassung über die Wahl eines Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
der Zusammenlegung Fritzlar-Lohne
In dem Zusammenlegungsverfahren
Fritzlar-Lohne – Z 2655 –
lade ich gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - vom 16. März 1976
(BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung - in Verbindung mit § 95 FlurbG sowie in Verbindung mit § 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29. November 2010 (GVBl. I S. 426) in der derzeit geltenden Fassung die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, also alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der zum Zusammenlegungsgebiet gehörenden Grundstücke zu einer Teilnehmerversammlung mit Beschlussfassung über die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Zusammenlegungsverfahrens Fritzlar-Lohne am
Mittwoch, dem 04.03.2026 um 18:00 Uhr,
in das Dorfzentrum Lohne, Zum Hirtenhof 5 in 34560 Fritzlar
ein.
Tagesordnung:
1. Informationen zum Stand des Zusammenlegungsverfahrens
2. Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen zu den Aufgaben der Teilnehmerversammlung sowie zur Wahl und den Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
3. Entscheidung der Teilnehmerversammlung gemäß § 95 FlurbG in Verbindung mit
§ 21 FlurbG über die Wahl eines Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
4. Optional: Wahl eines Vorsitzenden der Teilnehmerversammlung
5. Optional: Festsetzung der Zahl der Vorstandsmitglieder gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG
6. Optional: Wahl der Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder gemäß § 21 Abs. 3 und 5 FlurbG
Die Ladung ist auch über den Link https://hvbg.hessen.de/Z2655 auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation eingestellt.
Für den Fall, dass ein Vorstand der Teilnehmergemeinschaft gewählt werden soll, weise ich auf folgende Regularien hin:
Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümerinnen und
-eigentümer sowie Erbbauberechtigte oder deren Bevollmächtigte. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er insgesamt nur eine Stimme.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die am Termin verhindert sind, können sich durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Vollmacht ist im Wahltermin vorzulegen.
Vollmachtsvordrucke sind beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) - Flurbereinigungsbehörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) erhältlich oder können ebenfalls über den o. g. Link abgerufen werden.
Hinweis: Eine bevollmächtigte Person kann bei der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft nur das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen. Wird eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer bevollmächtigt, kann diese/r entweder das eigene Stimmrecht oder das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen.
Wählbar sind auch Personen, die nicht am Zusammenlegungsverfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).
Diese Ladung zur Teilnehmerversammlung wird in der Zusammenlegungsgemeinde Stadt Fritzlar und den angrenzenden Städten Gudensberg, Felsberg, Borken (Hessen), Bad Wildungen, Niedenstein und Naumburg sowie in den angrenzenden Gemeinden Wabern, Bad Zwesten, Edertal und Bad Emstal öffentlich bekannt gemacht.
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens können auf der Internetseite https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden oder sind beim Amt für Bodenmanagement, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) zu erhalten.
Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
- Flurbereinigungsbehörde -
Homberg (Efze), den 14.01.2026
Im Auftrag
(LS)
Das Vorstehende wird hiermit gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Bad Zwesten, den 30.01.2026
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Bad Zwesten
gez. Achim Siebert
Bürgermeister

