Bauleitplanung der Gemeinde Bad Zwesten Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 3b „An der Hardt, 2. Änderung und Erweiterung“ In der Kerngemeinde Bad Zwesten


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Zwesten hat in ihrer Sitzung am 29.10.2025 den Bebauungsplan Nr. 3b „An der Hardt, 2. Änderung und Erweiterung“ nach Abwägung der vorgebrachten Anregungen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten tritt mit dieser Bekanntmachung der Bebauungsplan Nr. 3b „An der Hardt, 2. Änderung und Erweiterung“ in Kraft.

Der Bebauungsplan wird mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung (§ 10a BauGB) über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Gemeidenverwaltung der Gemeinde Bad Zwesten, Zimmer 14, Ringstraße 1, 34596 Bad Zwesten, während der allgemeinen Dienststunden: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:30 bis 18.00 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Hinweis nach § 44 Abs. 5 BauGB

Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind und er die Fälligkeit des Anspruchs schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen innerhalb der in § 44 Abs. 4 BauGB näher bezeichneten Frist herbeiführt.

Hinweis nach § 215 BauGB

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beim Zustandekommen des Bebauungsplans unbeachtlich werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplans gegenüber der Gemeinde Bad Zwesten geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich werden eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplans gegenüber der Gemeinde Bad Zwesten geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Bebauungsplan Nr. 3b „An der Hardt, 2. Änderung und Erweiterung“

Teilgeltungsbereich 1 (Planteil - unmaßstäblich)

Teilgeltungsbereich 2 (Planteil - unmaßstäblich)


Bad Zwesten, den 17.02.2026

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Zwesten

gez. Achim Siebert

Bürgermeister

Das Vorstehende wird hiermit gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Bad Zwesten, den 17.02.2026

Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Bad Zwesten

gez. Achim Siebert

Bürgermeister