Öffentliche Bekanntmachung
Gz. 2-HR-05-17-68-01-B-0002#001
Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt A 49 - NORD
Verfahrensnummer: UF 1768
Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
der Flurbereinigung Schwalmstadt A 49 - NORD
In dem Flurbereinigungsverfahren
Schwalmstadt A 49 - NORD – UF 1768 –
lade ich gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung - in Verbindung mit § 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 02.02.2018 (GVBl. I S. 426) - in der derzeit geltenden Fassung - die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, also alle Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke zum Termin zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des o. g. Flurbereinigungsverfahrens Schwalmstadt A 49 - NORD am
Donnerstag, dem 20.11.2025 um 18:00 Uhr
im Haus der Gemeinschaftspflege, Burggasse 7 in 34613 Schwalmstadt-Treysa
ein.
Tagesordnung:
1. Informationen zum Stand des Flurbereinigungsverfahrens
2. Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen zur Wahl und den Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
3. Festsetzung der Zahl der Vorstandsmitglieder gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG
4. Wahl der Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder gemäß § 21 Abs. 3 und 5 FlurbG
Die Ladung ist auch über den Link https://hvbg.hessen.de/UF1768 auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation eingestellt.
Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümerinnen und
-eigentümer sowie Erbbauberechtigten oder deren Bevollmächtigte. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er insgesamt nur eine Stimme.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die am Termin verhindert sind, können sich durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Vollmacht ist im Wahltermin vorzulegen.
Ein Vollmachtsvordruck ist beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) - Flurbereinigungsbehörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) erhältlich oder kann ebenfalls über den o. g. Link abgerufen werden.
Hinweis: Eine bevollmächtigte Person kann bei der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft nur das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen. Wird eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer bevollmächtigt, kann diese/r entweder das eigene Stimmrecht oder das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen.
Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).
Diese Ladung zum Termin zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft wird in der Flurbereinigungsgemeinde Jesberg und Stadt Schwalmstadt sowie den angrenzenden Gemeinden Bad Zwesten, Neuental, Frielendorf, Willingshausen, Gilserberg, Haina (Kloster) sowie der Stadt Neustadt öffentlich bekannt gemacht.
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens können auf der Internetseite https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden oder sind beim Amt für Bodenmanagement, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) zu erhalten.
Homberg (Efze), den 08.10.2025
Im Auftrag
gez. Schäfer
Verfahrensleiterin

