Bauleitplanung der Gemeinde Bad Zwesten
Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 3b „An der Hardt, 2. Änderung und Erweiterung“
und Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich
„An der Hardt, 2. Änderung und Erweiterung“
in der Kerngemeinde Bad Zwesten
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsunterlagen der FNP-Änderung sowie des Bebauungsplans:
· Entwurf des Bebauungsplans (Planteil, textliche Festsetzungen und Begründung),
· Entwurf der FNP-Änderung (Planteil und Begründung),
· Umweltbericht,
· Erhebungen und Folgenbeurteilung zur biologischen Vielfalt,
· Grünordnungskonzept,
· Fachbeitrag: Eingriffs-Ausgleich nach den Vorgaben des BauGB,
· Bestands- und Konfliktplan,
· Plankarten: Fördermaßnahmen Stieglitz und Feldlerche
und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von:
Montag, den 21.07.2025 bis einschließlich Montag den 25.08.2025
hier auf unserer Internetseite sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter der Adresse:
https://bauleitplanung.hessen.de/
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Entwurfsunterlagen im o.g. Zeitraum in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Bad Zwesten, Ringstraße 1, 34596 Bad Zwesten, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie
Donnerstag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:
gemeindeverwaltung@badzwesten.de
und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro:
beteiligung@grosshausmann.de
übermittelt werden, sie können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während der o.g. Dienststunden mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 3 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Für die Flächennutzungsplanänderung wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):
In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wurden insbesondere Angaben zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnutzung sowie zum örtlichen Landschaftsbild gemacht.
In dem ergänzend dazu vorliegenden Fachbeitrag „Erhebungen und Folgenbeurteilung zur Biologischen Vielfalt“ wurde, auf Basis der Ergebnisse örtlicher Kartierungen, die Vereinbarkeit der Bauleitplanung mit arten- und biotopschutzrechtlichen Belangen fachgutachterlich dargelegt.
Im Fachbeitrag zum „Eingriffs-Ausgleich nach den Vorgaben des BauGB“ wird die Ausgleichskonzeption zur „Renaturierungsmaßnahme am Wälzebach“ sowie die kommunalen „Fördermaßnahmen für die Feldlerche und den Stieglitz“ dargestellt.
Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Aus den vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:
· Artenschutz
· Biotopschutz
· Flora, Fauna
· Umweltprüfung, Umweltauswirkungen
· naturschutzfachlicher Eingriffs-Ausgleich
· Grund-/Trinkwasserschutz, Heilquellenschutz,
· Bodenschutz und Altlasten
· Klimaschutz / Klimaanpassung
· Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen
Die räumliche Lage, der Geltungsbereich und der Planentwurf des Bebauungsplans sowie der FNP-Änderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett gestrichelt umrandete Bereiche).
Räumliche Lage des Plangebietes
(Kartengrundlage: OpenStreetMap – unmaßstäblich)

Räumlicher Teilgeltungsbereich I
Entwurf des Bebauungsplans
(Planteil – unmaßstäblich, genordet)

Räumlicher Teilgeltungsbereich II
Entwurf des Bebauungsplans
(Planteil – unmaßstäblich, genordet)

Räumlicher Geltungsbereich und
Entwurf der FNP-Änderung (Planteil – unmaßstäblich, genordet)

Bad Zwesten, den 14.07.2025
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Bad Zwesten
gez. Achim Siebert
Bürgermeister
Das Vorstehende wird hiermit gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Bad Zwesten, den 14.07.2025
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Bad Zwesten
gez. Achim Siebert
Bürgermeister