Winterdienst auf den Bürgersteigen


Aufgrund der derzeit andauernden winterlichen Bedingungen möchten wir hiermit nochmal auf die Verpflichtung der Anliegerinnen und Anlieger zum Winterdienst auf Bürgersteigen hinweisen.

Einige Bürgerinnen und Bürger sind ihren Pflichten über das Wochenende nicht nachgekommen. Das ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern auch gefährlich für Fußgänger wie z.B. Kinder, die zu Fuß zur Schule gehen.


Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Bad Zwesten sind alle Anliegerinnen und Anlieger verpflichtet, bei Schneefall und Eisglätte die Bürgersteige und Übergänge von ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Fußgängerverkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

Die öffentlichen Bürgersteige müssen auf der ganzen Grundstückslänge bei Schneefall oder Eisglätte von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr, d.h. wenn nötig auch mehrmals, geräumt, abgestumpft und gestreut werden.

 

Wie ist es mit dem Winterdienst in Straßen mit einseitigem Gehweg?

Dies ist in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Bad Zwesten wie folgt für 2022/2023 geregelt:


Bis zum 31. Dezember 2022 besteht die Räum- und Streupflicht für die dem Gehweg
gegenüber gelegenen Anlieger.


Ab dem 1. Januar 2023 sind die am Gehweg gelegenen Anlieger wieder zuständig.

 

Wir möchten an dieser Stelle alle Anliegerinnen und Anlieger darauf aufmerksam machen, dass bei eventuellen Unfällen aufgrund unzureichenden Winterdienstes vor dem eigenen Grundstück eine persönliche Haftung besteht.

 

Wir bitten Sie hiermit nochmals eindringlich um Beachtung der geltenden Regelungen zur Durchführung des Winterdienstes vor Ihren Grundstücken.

 

Vielen Dank!
Ihr Ordnungsamt