Genehmigung und Entlastung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2009 bis 2016 des Zweckverbandes „Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West“


Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.02.2024 unter dem Tagesordnungspunkt 4 folgenden Beschluss gefasst:

4. Bericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2009 bis 2016 des Zweckverbandes Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West durch den Fachbereich Rechnungsprüfungsamt des Schwalm-Eder-Kreises;

a) Vorlage der Prüfungsberichte für die Jahre 2009 bis 2016 nach § 114 HGO; Beratung und Beschlussfassung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West beschließt einstimmig gemäß § 114 HGO über die vom Fachbereich Rechnungsprüfungsamt des Schwalm-Eder-Kreises geprüften Jahresabschlüsse und die vorgelegten Berichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2009 bis 2011 vom 12.01.2023 und für die Jahre 2012 bis 2014 vom 04.07.2023 sowie für die Jahre 2015 und 2016 vom 05.10.2023 des Zweckverbandes Schwalm-Eder-West.

b) Entlastungserteilung gemäß § 114 HGO; Beratung und Beschlussfassung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West beschließt einstimmig für die geprüften Jahresabschlüsse der Jahre 2009 bis 2016 dem Verbandsvorstand gem. § 114 HGO die Entlastung zu erteilen.

Der Beschluss über die Jahresabschlüsse sowie die Entlastung sind gem. § 114 Absatz 2 HGO öffentlich bekanntzumachen.

Die Jahresrechnungen und die Prüfungsberichte für die Haushaltsjahre 2009 bis 2016 liegen zur öffentlichen Einsichtnahme in der Zeit von Dienstag, den 02.04.2024 bis einschließlich Mittwoch, den 10.04.2024 während der Dienstzeit von

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

Montag und Mittwoch von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,

Donnerstag (Bürgersprechtag) von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

im Verwaltungsgebäude der Finanzverwaltung in Borken (Hessen), Bahnhofstraße 25 (ehem. Post), Obergeschoss –Kämmerei- Zimmer 411, aus.

Sofern Bedarf für eine Einsichtnahme besteht, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05682 / 808201 oder 808202.

ZWECKVERBAND INTERKOMMUNALE

ZUSAMMENARBEIT SCHWALM-EDER-WEST

gez. Marcèl Pritsch

Bürgermeister und Verbandsvorsteher


Die vorstehende Genehmigung und Entlastung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2009 bis 2016 des Zweckverbandes „Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Bad Zwesten, den 12.03.2024

Der Gemeindevorstand

gez. Achim Siebert

Bürgermeister