Endgültiges Ergebnis der Bürgermeisterwahl am 12. März 2023


Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16. März 2023 das Ergebnis der Bürgermeisterwahl wie folgt festgestellt:

 

Zur Bürgermeisterwahl am 12. März 2023 waren 3.137 Wählerinnen und Wähler wahlberechtigt. Davon haben 1.892 Wahlberechtigte ihre Stimme abgegeben. 

  • gültige Stimmen:             1.854
  • ungültige Stimmen:             38

Die Wahlbeteiligung lag bei 60,31 %.

 

Auf den Wahlvorschlag

  • SPD, Martin Stöckert entfielen 765 Stimmen (41,26 %)


Auf den Wahlvorschlag

  • Einzelbewerber, Achim Siebert entfielen 1.089 Stimmen (58,74%)

 

Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber 

  • Einzelbewerber, Achim Siebert

mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten und somit gewählt ist.

 

Hinweis auf § 25 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlgesetz (KWG):

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der

nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter (Gemeinde Bad Zwesten, Ringstraße 1, 34596 Bad Zwesten) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Bad Zwesten, 20. März 2023

 

gez. Sascha Engelbrecht
Gemeindewahlleiter