Offenes Feuer und Grillen verboten


Aufgrund der weiterhin anhaltenden Wetterlage mit ausbleibenden Niederschlagen in Verbindung mit hohen
Temperaturen hat das Land Hessen die Alarmstufe A ausgerufen.

 

Die Gemeindeverwaltung reagiert hierauf und weist darauf hin, dass aufgrund der extremen Trockenheit und der Hitze in öffentlichen Park- und Grünanlagen das Grillen und offenes Feuer ab sofort verboten sind. Das Verbot ist
zunächst bis zum 31. August befristet.

 

Solange sich die Wetterlage nicht grundlegend ändert, ist die Gefahr eines Flächenbrandes bei offenem Feuer zu groß. Derzeit meldet der Deutsche Wetterdienst sowohl beim Waldbrandgefahren-Index als auch beim
Grasland-Feuer-Index Stufe 4 von 5.

 

Alle Bürger werden um besondere Vorsicht gebeten. Auch weggeworfene Glasflaschen oder Glasscherben sind eine Brandgefahr, da sie wie ein Brennglas wirken. Es sollte darauf geachtet werden, keine Glasflaschen oder brennbaren Gegenstände im Freien liegen zu lassen. Die Gemeinde appelliert zudem, die Zufahrtswege im Feld und auf Waldwegen für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und der Rettungsdienste freizuhalten.

 

Da das Ordnungsamt der Gemeinde jedoch nicht überall im Einsatz sein kann, appelliert die Gemeinde dringend an das Verantwortungsbewusstsein der Bürger*innen und bittet um besondere Umsicht. Dazu zählt auch fahrlässiges Handeln, etwa das Wegwerfen glimmender Zigarettenstummel, zu unterlassen. Grundsätzlich ist das Wegwerfen von Zigarettenkippen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ohnehin verboten und kann geahndet werden.

 

Unabhängig von diesem temporären Verbot ist das Grillen auf Spielplätzen, Friedhöfen, in Wäldern sowie in den
Landschaftsschutzgebieten grundsätzlich untersagt.

 

Wer einen Brand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.