Umgestaltung der Straßenverkehrsordnung – was Autofahrer wissen sollten!


Seit dem 28. April ist die StVO-Novelle in Kraft – bundesweit gelten nun neue Regelungen für Verstöße und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Dabei gibt es deutliche Erhöhungen der Bußgelder für falsches Parken oder Halten und bei Geschwindigkeitsverstößen drohen neuerdings schneller Fahrverbote.

 

Auswirkungen der Neuerungen im Bußgeldkatalog für Falschparker

 

In der Gemeinde Bad Zwesten wird immer wieder gegen geltende Park- und Halteverbote verstoßen, was den Autofahrern nun also noch teurer zu stehen kommt.

 

Das Parken auf Geh- und Radwegen kostet beispielsweise 55 statt wie bisher 20 Euro. Wenn dabei jemand behindert oder gefährdet wird, sprechen kostet das Bußgeld 100 Euro und man erhält einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Ebenso wird nun unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen teurer: Nachdem man hier bislang mit einem Bußgeld von 35 Euro davongekommen ist, muss man ab sofort mit 55 Euro rechnen. So ist auch beim unerlaubten Parken oder Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen zu beachten, dass mit der Erhöhung statt 15 jetzt 35 Euro zu zahlen sind.

 

In manchen Fällen ist für die Höhe des Bußgeldes entscheidend, ob die Falschparker halten oder parken. Denn: Wer länger als drei Minuten hält, parkt bereits und muss mit höheren Bußgeldern rechnen.

 

Vermehrte Kontrollen der Parkscheibenpflicht im Bad Zwestener Ortskern

Auch für das Parken an den Hauptverkehrsadern in Bad Zwesten ergeben sich künftig Besonderheiten. Denn das Parken rund um den Ortskern an der Wildunger Straße –  im Bereich des Verkehrsdreiecks der Wildunger, Haupt- und Kasseler Straße – ist nur auf ausgewiesenen Parkflächen mit Parkscheibe bis maximal 2 Stunden gestattet. Diese Regelung unterstütz die Geschäfte vor Ort, damit die Kunden in der Nähe der Geschäfte beständig Parkplätze vorfinden. Teilweise wurden diese Parkflächen in der Vergangenheit unerlaubterweise als Dauerparkplätze benutzt, meistens wurde auch keine Parkscheibe genutzt. Diese Parkscheibenpflicht wird das Ordnungsamt Bad Zwesten künftig vermehrt kontrollieren. Wer künftig dort keine Parkscheibe nutzt oder die Parkdauer von 2 Stunden überschreitet muss ab 30 Minuten Zeitüberschreitung mit einem Bußgeld in Höhe von 20 € rechnen. Bei längerer Überschreitung erhöht sich das Bußgeld entsprechend.

 

Außerdem ist zu beachten, dass der festgelegte Bereich entlang der Wildunger Straße bis in die Haupt- und Kasseler Straße hinein eine Tempo-30-Zone ist. Mit den Änderungen des Bußgeldkatalogs werden nun auch Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich stärker sanktioniert als bislang.

 

Die wichtigsten Änderungen für Falschparker in Kürze:

  • Halten & Parken auf Geh- und Radwegen: Bisher 10 € (Halten) bzw. 20 € (Parken), nun 20 € bzw. 55 €.
  • Halten & Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen: Bisher 15 €, nun 35 €.
  • Parken auf Behindertenparkplätzen: Bisher 35 €, nun 55 €.
  • Parken ohne Parkscheibe (bei max. Parkerlaubnis von 2 Stunden): Bisher 10 € (bis 30 Minuten länger als erlaubt) bzw. 15 €, nun 20 € bzw. 25 €.


Generell gilt: Wenn über den Verstoß gegen das jeweilige Halt- oder Parkverbot hinaus Behinderungen oder Sachbeschädigungen verursacht werden, erhöht sich das Bußgeld deutlich und oftmals wird außerdem ein Punkt im Verkehrszentralregister fällig.






Bild: Lageplan zur Parkscheibenpflicht im Bad Zwestener Ortskern – im Bereich des Verkehrsdreiecks der Wildunger, Haupt- und Kasseler Straße. Hier muss beim Parken eine Parkschreibe genutzt werden. Verstöße werden künftig strikt geahndet.








Der Gemeindevorstand Bad Zwesten                                   Ordnungsamt Bad Zwesten
gez. Michael Köhler                                                                   gez. Sascha Engelbrecht
Bürgermeister