Landesregierung beschließt Soforthilfe für hessische Vereine  


Von dem Förderprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ sollen alle 41.000 hessischen Vereine profitieren. Insgesamt stellt die Landesregierung für das Programm mindestens 20 Millionen Euro bereit. Gemeinnützige und auf ehrenamtlicher Basis geführte Vereine, Organisationen und Initiativen, die durch die Corona-Virus-Pandemie unverschuldet in eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage geraten sind, können ab sofort Gelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen.

Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie auf gemeinnützige Vereine sind teilweise erheblich und können schnell existenzbedrohend werden, da Vereine aufgrund des Vereins- und Steuerrechts nicht wie etwa Kapitalgesellschaften Rücklagen bilden, auf die sie in Krisenzeiten zurückgreifen können.

Das Programm dient zur Abwendung pandemiebedingter existenzbedrohlicher Liquiditätsengpässe im ideellen Bereich und soll die Weiterführung der Nachwuchsarbeit und der klassischen Vereinsarbeit sicherstellen.

 Vereine, die Ausgaben wie zum Beispiel Mieten für ihr Vereinsheim, Instandhaltungen oder Betriebskosten wie Strom und Wasser nicht mehr aus eigenen Mitteln decken können, können ab sofort die Fördermittel beim fachlich zuständigen Ministerium beantragen.

Der Antrag und die Richtlinie zur Durchführung des Förderprogramms ist online auf dem Landesportal www.hessen.de abrufbar.

Dabei ist zu beachten, dass finanzielle Notlagen, die bereits vor dem 11. März bestanden haben, davon nicht abgedeckt werden.