Das Bad Zwestener Rathaus ist wieder geöffnet


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Einwohner!

 

Das Coronavirus bestimmt nun schon seit über einen Monat unseren Alltag. Die Einschränkungen im öffentlichen und auch im privaten Leben gehen weiter und ein Ende ist leider noch nicht abzusehen.

 

Wir hatten vorsorglich ab dem 16.03.2020 die Verwaltung, die Tourist-Info und den Bauhof für den Publikumsverkehr geschlossen. Seit dem 04.Mai.2020 ist das Rathaus wieder für den Publikumsverkehr geöffnet.

Die Tourist-Info und der Bauhof bleiben weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen.

 

Wir bitten jedoch weiterhin dringend von nicht notwendigen Besuchen in unserem Rathaus abzusehen. Zahlreiche Angelegenheiten oder Auskünfte lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären. Alle Bürgerinnen und Bürger werden daher darum gebeten, sich bei Fragen vorab telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitern in Verbindung zu setzen, um abzuklären, ob ein direkter Kontakt notwendig ist. Die Kontakte der einzelnen Mitarbeiter können Sie unserer Internetseite www.badzwesten.de oder dem Mitteilungsblatt entnehmen.

 

Für den Publikumsverkehr im Rathaus gelten folgende Vorgaben:

 

  • Persönliche Vorsprachen sollten möglichst nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung erfolgen. Ein individueller Termin ist unter den Rufnummern

 ·       05626 9993-12 oder -13 (Bürgermeister/Büroleitung/Sekretariat)

·       05626 9993-15 (Ordnungsverwaltung)

·       05626 9993-21 oder -23 (Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt/Kindergartenverwaltung

·       05626 9993-20 (Bauverwaltung)   

·       05626 9993-29 oder -30 (Gemeindekasse und Steueramt)        

zu vereinbaren. Das Rathaus kann aber auch ohne eine Terminvereinbarung eingeschränkt, wie nachfolgend beschrieben, aufgesucht werden.

  • Es erfolgt ausschließlicher freier Zutritt zu den Bereichen Gemeindekasse, Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt.
    Die Durchgangstür zum restlichen Rathaus ist geschlossen.
    Sollten Sie ein Anliegen an andere Abteilungen haben, teilen Sie dies den Mitarbeitern in der Gemeindekasse, dem Einwohnermeldeamt oder dem Ordnungsamt mit. Sie informieren dann die entsprechenden Mitarbeiter.

 

  • Das Rathaus ist nur über den Eingang an der Vorderseite über die Treppe zu erreichen. Der Eingang an der Hinterseite bleibt weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen.
    Selbstverständlich gewähren wir Eltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrern und anderen gehbehinderten Bürgern den barrierefreien Zugang über den Hintereingang. Um diesen zu nutzen klingeln Sie bitte.

 

  • Im Flur wird aufgrund seiner geringen Größe nur ein Stuhl für den wartenden Publikumsverkehr bereitgestellt. Warten Sie mit ausreichend Abstand vor dem Haupteingang, bis die aktuelle Kundschaft den Flur verlassen hat und der Wartebereich wieder frei ist.

 

  • Die Büros dürfen grundsätzlich nur einzeln mit einer Person betreten werden, es sei denn jemand benötigt die akute Hilfe einer Begleitperson.

 

  • Wenn Sie einen Termin im Rathaus wahrnehmen, werden die Mitarbeiter*innen Ihre persönlichen Daten in eine Anwesenheitsliste eintragen.
  • Bitte beachten Sie die aktuellen Hygienebestimmungen. Bitte halten Sie einen Abstand größer 1,5 Meter. Ein Desinfektionsspender steht Ihnen im Flur zur Verfügung.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.
  • Bitte suchen Sie die Gemeindeverwaltung vor allem dann nicht persönlich auf, wenn Sie Krankheitssymptome aufweisen oder der Verdachtsfall einer Corona-Infizierung besteht.


Bleiben Sie gesund!

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Bad Zwesten

Michael Köhler
Bürgermeister