Hinweis auf fällige Gemeindesteuern und - abgaben



Die Gemeindekasse Bad Zwesten macht darauf aufmerksam, dass am 15.11.2019 folgende Abgaben
(Steuer- und Gebührenverpflichtungen)
zur Zahlung fällig werden:

Grundsteuern                                                         4. Quartal 2019

Abfallgebühren                                                       4. Quartal 2019

Wassergeld und Schmutzwassergebühren       4. Quartal 2019

Niederschlagswassergebühren                           4. Quartal 2019

Gewerbesteuervorauszahlungen                        4. Quartal 2019

 

Bei Steuerpflichtigen, die der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge am 15.11.2019 von deren Bankkonto abgebucht.

Steuerpflichtige, die uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge (siehe Bescheid) bis zum o. g. Fälligkeitstermin auf unser Bankkonto bei der Raiffeisenbank eG Borken (IBAN:DE03 5206 1303 0003 2170 43; BIC: GENODEF1BOR) oder auf unser Bankkonto bei der Kreissparkasse Schwalm-Eder (IBAN:DE22 5205 2154 0174 0080 60; BIC:HELADEF1MEG) zu überweisen.

Bei Nichtzahlung der Beträge bis zum o. g. Fälligkeitstermin müssen wir im Interesse der Gleichbehandlung unserer Abgabepflichtigen das gesetzlich vorgeschriebene Mahnverfahren einleiten, welches weitere Kosten verursachen würde.

 

Gemeindekasse Bad Zwesten

Christiane Wippermann
Kassenverwalterin