!!! Aktuelle Informationen zur Coronavirus Pandemie (COVID-19) !!!



Corona-Regeln ab dem 17.01.2022



  • Verstärkte Kontrollen aufgrund dynamischer Entwicklung

    Landrat Winfried Becker sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Schwalm-Eder-Kreis verständigen sich bei einer Bürgermeisterdienstversammlung auf verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der aktuellen
    Corona-Regeln.

    Auch nach über eineinhalb Jahren Pandemie beeinflusst das Corona-Virus unser tägliches Leben noch immer in
    vielen Bereichen. Vor allem in den vergangenen Wochen sind die Infektionszahlen bundesweit rasant angestiegen. Auch in Hessen, wo seit Mitte September die Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenbelegung
    maßgebende Indikatoren für weiterreichende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus sind, entwickelt sich die Lage dynamisch, sodass bei der Intensivbettenbelegung seit einigen Tagen der erste Schwellenwert von 200 mit Corona-Patienten belegten Intensivbetten überschritten wurde und aktuell weiter ansteigt.
    Damit befindet sich das Land Hessen in Warnstufe 1, seit 11. November 2021 gibt es neue Regelungen und
    Einschränkungen für alle Bürgerinnen und Bürger, auch im Schwalm-Eder-Kreis. „Wir befinden uns mitten in einer vierten Welle, die wir so gut es geht, brechen müssen. Darum sind alle Bürgerinnen und Bürger gefragt, ihren
    Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten. Ich kann nur noch einmal an alle, die bisher noch kein Impfangebot wahrgenommen haben, appellieren: Schützen Sie sich selbst, seien Sie solidarisch gegenüber Ihren Familien, Freunden, Bekannten und Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen und lassen Sie sich bitte impfen“,
    so Landrat Winfried Becker, der in der gemeinsamen Versammlung noch einmal alle Bürgermeisterinnen und
    Bürgermeister des Landkreises über die aktuelle Lage und die derzeit aktuellen Regelungen informiert hat.

    Aktuelle Regeln
    Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der Pandemie sind sich Landrat Becker sowie die
    Bürgermeisterin und Bürgermeister einig, dass die Einhaltung der aktuell geltenden Regeln verstärkt kontrolliert werden muss. Dabei steht vor allem die Einhaltung der neu geltenden 3G+-Regel im Fokus.
    Laut Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen müssen Personen, die weder geimpft noch genesen sind, in
    Innenbereichen bei Veranstaltungen, Sport-, Kultur- und auch Gaststätten sowie in Fitnesstudios und
    Freizeiteinrichtungen ein aktuell gültiges negative PCR-Testergebnis vorlegen, wobei der Testnachweis nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dies gilt auch für private Veranstaltungen in angemieteten Einrichtungen und Räumen der Städte und Gemeinden wie Dorfgemeinschaftshäuser oder Grillhütten.

    Für Kinder und Jugendliche sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können – hier bedarf es eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses, das auch den vollständigen Namen und das Geburtsdatum
    enthält - ist weiterhin die Vorlage des Testheftes beziehungsweise eines aktuell gültigen Antigenschnelltests
    ausreichend.

    Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmenden dürfen zudem maximal 10 Prozent
    der Teilnehmenden Getestete sein und bedarf es einer Genehmigung des Gesundheitsamtes.

    „Eine Situation mit Ausgangsbeschränkungen wie im vergangenen Winter wollen wir alle sicherlich nicht mehr
    erleben. Deshalb müssen wir alle gemeinsam versuchen, durch die konsequente Einhaltung der gültigen
    Regelungen das Infektionsgeschehen zu bremsen“, erklärt Landrat Becker.
    Für die Umsetzung der Kontrollen in Bereichen, in denen die 3G+-Regelung gilt, werden die kommunalen
    Ordnungsämter und die Polizei verstärkt zusammenarbeiten.

    „Die Einhaltung der Regeln ist jedoch nur ein wichtiger Baustein in unseren Anstrengungen gegen die Ausbreitung des Virus. Wir müssen die Impfquote deutlich erhöhen und auch Boosterimpfungen ermöglichen.
    Da das Land entschieden hat, dass die Impfzentren bis Ende September zu schließen sind, werden wir im
    Schwalm-Eder-Kreis zeitnah ein Impfangebot, zusätzlich zum Impfangebot bei den niedergelassenen Ärzten,
    schaffen“, so der Landrat.

  • Corona-Teststellen in Hessen

    Alle Hessinnen und Hessen können sich mindestens einmal wöchentlich kostenfrei mit einem Schnelltest auf das Coronavirus testen lassen. Dafür entstehen im ganzen Land von Tag zu Tag mehr Teststellen, die Sie auf einer Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration finden. Die Liste wird stetig erweitert.

    Um eine Teststelle in Ihrer Nähe zu finden, nutzen Sie das Postleitzahlen-Suchfeld. Dann werden Ihnen die Angebote angezeigt, die in Ihrer näheren Umgebung erfasst sind.

    Die Aufstellung der Testzentren finden Sie auf einer Seite des HMSI.



  • Nächste Corona-Welle ist am Anrollen – Durchhalten ist jetzt gefragt

    Es geht in der Pandemie um Leben und Tod. Daher sind Emotionen kein guter Rat. Viele Menschen erdulden seit Monaten den Lockdown und verzichten auf den Besuch von Restaurants, Kneipen, Kino, Theater, Museen und Konzerte. Geburtstagsfeiern, Singen, Fitnesstraining und so weiter fällt aus, die Kontakte bei jedem Einzelnen haben sich auf ein Minimum reduziert. Das zehrt an den Nerven.

    Viele Selbständige dürfen nicht tätig sein, die Zahl der Arbeitslosen hat sich durch den Lockdown erhöht. Das macht betroffen.

    Es gilt der Konsens: Wir müssen uns mit Kontakten zurückhalten bis die Zahlen sinken, bis wir alle Schnelltests haben und die Impfungen wirken.

    Leider gibt es bei der Pandemie unsinnige Regeln.

    Ein Gericht hatte in Kassel eine Demonstration mit mehreren Tausend Menschen im Grundsatz erlaubt. Viel mehr Demonstranten marschierten ohne Maske und Abstand dann in der Innenstadt auf. Das macht fassungslos angesicht der Anstrengungen, die die meisten während der Corona-Pandemie unternehmen.

    Wir als Gemeinde hingegen müssen über das Ordnungsamt einschreiten, wenn sich aktuell mehr als 5 Personen in einer Gruppe im öffentlichen Raum (z. Bsp. Im Kurpark) treffen.

    Seit ein paar Tagen darf man wieder nach Mallorca fliegen. Während sich dort an den Hotelbars halb Europa wieder ansteckt, darf man in Deutschland über die Osterfeiertage weder ein Hotel an die Nordsee, noch eine Ferienwohnung in Bad Zwesten mieten. Diese unsinnigen Regelungen sorgen dafür, dass viel Vertrauen verloren geht.

    Ich würde mir hier mehr Augenmaß wünschen. Wenn Restaurants oder eine Gaststätte mit einem guten Sicherheitskonzept öffnen dürften, würde das den beginnenden Verfall von Disziplin und Akzeptanz der Menschen aufhalten. Denn aktuell suchen sich viele Menschen Schlupflöcher. Dann ist die Kontrolle weitaus geringer als durch einen professionellen Restaurantbesitzer oder Gastronom. Ich finde, das pauschalisierte Denken unserer Gesetzgeber, dass bestimmte Branchen komplett schließen müssen, ist von gestern. Ich wünschte mir einen Strategiewechsel. Man müsste dort öffnen, wo das Infektionsrisiko gering ist, um alles vermeintlich Verzichtbare im Lockdown zu halten. 

    Auch müsste es nach über 12 Monaten Pandemie möglich sein, schneller zu impfen? Doch alles Klagen nutzt nichts. Wir müssen jetzt noch wenige Wochen durchhalten, bis die Impfrate deutlich höher ist.

    Die Zahl der Neuinfektionen wächst exponentiell, die Belastung der Intensivstationen steigt wieder. Die Mutation B.1.1.7 breitet sich schneller aus und ist gefährlicher als das bisherige Virus. Daher wurde jetzt ein drastischer Lockdown auch über Ostern angeordnet.

    Wir haben uns jetzt so lange in Bad Zwesten diszipliniert verhalten, dass wir das die letzten wenigen Wochen auch noch schaffen werden.

    Lassen Sie uns im „Endspurt“ besonnen bleiben.

     

    Michael Köhler
    Bürgermeister




  • Pflegeheim in Bad Zwesten mit sicherem Konzept in der Corona-Pandemie

    Wir sind in Bad Zwesten bisher sehr gut durch die Pandemie gekommen. Die Zahl der Infizierten ist weitaus geringer als in anderen Kommunen.  Wir haben uns gedacht, das kann doch kein Zufall sein. Wir möchten der Sache gern auf den Grund gehen.

    In der Regel liegt es am Handeln der Menschen vor Ort. Wir treffen in Bad Zwesten immer wieder auf besonnene Entscheidungsträger und verantwortungsvolle Mitarbeiter.

    So auch im AWO-Pflegeheim in der Hardtstraße. Auffällig ist, dass in anderen Pflegeheimen mehrfach das Virus ausgebrochen ist und es häufig zu schweren Verläufen bis hin zum Tod mehrerer Bewohner gekommen ist.

    Wir haben daher den Leiter des Pflegheims, Herrn Stefan Kundelov befragt, was er und sein Team anders gemacht hat, als andere.

    An dieser Stelle möchten wir uns für das Interview bedanken. Bedanken möchten wir uns aber auch für die von den Führungskräften und dem Team sehr gut geleistete Arbeit. In der Einrichtung wird zum Wohle der Seniorinnen und Senioren die Sicherheit von Anfang an großgeschrieben.

     

    Herr Kundelov, die Pandemie dauert schon mehr als 1 Jahr. Wie geht es Ihnen und den Bewohnern?

    Wenn ich sagen würde, uns geht es bestens, würde ich nicht ganz ehrlich sein. Die Pandemie und ihre Dauer erfordert weiterhin viel Kraft und Einsatz von uns. Unser Hausgemeinschaftskonzept mit vielen gemeinsamen hauswirtschaftlichen und sozialen Tagesaktivitäten lebt von der Nähe, dem Zusammentreffen und der Gemeinschaft. Abstand, Hygiene und weniger Kontakte untereinander, gerade während der ersten Welle, waren für die Bewohner schwer zu verdauen. Und natürlich vor allem die reduzierten Besuchsmöglichkeiten. Wir sind ein offenes Haus, früher sind die Angehörigen gekommen und gegangen, wie es ihnen gefiel. Wir sehen sie als Teil unseres Konzeptes und nicht als "Fremdkörper". Auf einmal durften sie nicht kommen, nicht ihre Liebsten besuchen. Das war hart.

    Und trotzdem, auch wenn wir müde sind, wir haben uns längst darauf eingestellt, es funktioniert gut, wir haben das Gefühl, dass wir alles im Griff haben, soweit man das überhaupt sagen kann. Zumindest haben wir das Gefühl, dass uns nichts entgleist, und das ist ein ausreichend gutes Gefühl. Wir lassen uns nicht unterkriegen.

     

    Wie sind Sie am Anfang damit umgegangen?

    Mir war von Anfang an klar, das wird nicht in 3 Monaten vorbei sein. Es wird ein harter, langer Marathon und wir müssen uns die Kräfte einteilen. Meine Leitungskräfte und ich haben uns zusammengesetzt und überlegt, was wir brauchen werden. Schnell waren die Prioritäten da, die auch unsere Handlungen und Entscheidungen jeden Tag prägten:

    1. Die Bewohner müssen um jeden Preis geschützt werden, wir dürfen auf gar keinen Fall zulassen, dass der Virus einen Weg in die Einrichtung findet. Auch wenn das bedeutet, dass wir den Zugang zur Einrichtung einschränken müssen.

    2. Die Mitarbeiter brauchen das Gefühl der Sicherheit. Nicht einmal eine Sekunde dürfen sie denken, dass sie alleine sind. In Krisenzeiten mit täglich neuen und ungeklärten Fragen muss die Leitung den Weg zeigen, da sein, schnell handeln.

    3. Angehörige dürfen nicht das Gefühl haben, sie sind außen vor. Sie müssen jederzeit wissen, wie es ihren Liebsten geht.

    Und die Kommunikation musste verstärkt, ja sogar ausgebaut werden. Wir haben schnell Tablets für die Kommunikation beschafft, waren eines der ersten Heime, die diese für Videogespräche eingesetzt haben. Ich schreibe regelmäßig Rundmails an die Angehörigen, mit wichtigen Infos und Regelungen, inzwischen haben wir fast schon 30 Rundbriefe per Mail versendet. Dadurch sind viele Missverständnisse gar nicht erst entstanden. In der Mitarbeiterschaft haben wir auch über Mails und in einer internen Messenger-Gruppe die wichtigsten Infos sofort weitergegeben, sodass unsere Mitarbeiter immer wussten, was zu tun ist. Jederzeit wussten sie, dass wir jegliche Schutzausrüstung haben. Diese Handlungssicherheit und das Gefühl der Sicherheit halte ich für enorm wichtig. Wir können uns glücklich schätzen, dass wir so verantwortungsvolle und verlässliche Mitarbeiter haben. Aber nichts läuft von allein, sie brauchen gerade in einer Krisensituation Antworten und Sicherheit. An dieser Stelle möchte ich auch öffentlich meinen Mitarbeitern und vor allem meinen Leitungskräften Dankeschön sagen!

     

    Sie haben bis jetzt keinen Ausbruch gehabt. Wie erklären Sie das?

    Ich denke, weil wir unsere Prioritäten immer vor Augen hatten und unser Handeln danach ausgerichtet haben. Wir waren immer wachsam, schnell und streng beim Umsetzen der gesetzlichen Regelungen betreffend der Pflegeheime. Und wir haben versucht, einen Schritt schneller zu sein. Während der ersten Welle im Frühjahr 2020 waren wir eines der ersten Häuser, die die Türen zugemacht haben. Dafür setzten wir auf offene Kommunikation mit den Angehörigen und Freiwilligkeit. Bevor die Besuchsverbote für Pflegeeinrichtungen ausgesprochen wurden, haben wir unser Haus schon abgeschirmt. Dabei hatten wir zu keinem Zeitpunkt Probleme mit den Angehörigen, weil sie auf unserer Seite standen. Danach haben wir stufenweise gelockert, im Einklang mit den gesetzlichen Änderungen. Wir haben schnell die Besuchsregelungen umgesetzt. Seit den ersten Lockerungen nach dem ersten Shutdown nutzen wir eine elektronische Möglichkeit, um Besuche zu vereinbaren. Über einen Link kann man bei uns einen Termin für einen Besuch buchen. Das spart uns Zeit und ist für die Angehörigen unkompliziert. Wir haben sehr schnell zusätzliches Personal für die Besuchsbegleitung eingestellt, sogenannte Besuchslotsen. Sie sind die Ansprechpartner für die Besucher, empfangen und begleiten sie bis ins Zimmer. So kann die Pflege entlastet werden und die Angehörigen sind auch zufrieden.

    Während der zweiten Welle waren wir auch eines der ersten Pflegeheime, welche die Schnelltests eingesetzt haben, noch lange bevor sie verpflichtend wurden. Unsere Angehörigen, aber auch die Therapeuten und sonstigen Besucher waren von Anfang an damit einverstanden. Das war für uns eine enorme Erleichterung. Wir haben Personal eingestellt, das sich nur um die Durchführung der Schnelltests bei den Besuchern kümmert. Das war ebenfalls eine enorme Erleichterung, denn zuvor hatten wir Leitungskräfte diese Aufgabe übernommen.

    Der Verzicht auf soziale Kontakte ist für viele das Schlimmste an der Pandemie, insbesondere für die Bewohner einer Pflegeeinrichtung. Wie sehen die Besuchsregelungen bei Ihnen aus? Können Bewohner Besuche erhalten?

    Ja, aktuell zweimal pro Woche mit max. 2 Personen. Voraussetzung ist ein negativer Schnelltest, der in 95 % der Fälle bei uns vor dem Besuch durchgeführt wird.

    Ihre Einrichtung wurde im Dezember geimpft. Wie hoch war die Beteiligung? Gibt es dadurch Lockerungen?

    Ja, wir haben am 19.1. die zweite Spritze des Biontech-Impfstoffs bekommen. Alle haben es gut vertragen. Bei den Bewohnern haben wir eine Quote von 98%, bei den Mitarbeitern aus Bad Zwesten waren es sensationelle 80 %. Da fiel uns ein großer Stein vom Herzen. Es ist zwar nicht das Ende des Marathons, aber ein sehr wichtiges Zwischenziel, ein Meilenstein.

    Wie ist der Ausblick nach vorne? Wie geht es weiter?

    Die ersten Berichte über die Wirksamkeit des Impfstoffs sind sehr hoffnungsvoll. Trotzdem behalten wir die aktuellen Schutzmaßnahmen bei. Zum einem sind sie nicht von der Politik zurückgenommen worden, zum anderen machen sie weiterhin Sinn, weil die Virus-Mutanten mit Respekt zu betrachten sind. Wir bleiben wachsam und bei unseren 3 Prioritäten.

    Der Leiter des AWO-Pflegeheims Stefan Kundelov, die Pflegedienstleiterin Nancy Seifert und Bürgermeister Michael Köhler freuen sich über das bewährte Konzept des Pflegeheims während der Corona-Pandemie. Das und der vorbildliche Einsatz der Mitarbeiter haben für ein hohes Maß an Sicherheit für die Senioren gesorgt. 

  • Wir kommen in Bad Zwesten gut durch die Corona-Pandemie

    Die Corona-Pandemie hält uns fest im Griff und bestimmt im beruflichen und im privaten Bereich aktuell unser Leben.

    Viele Vorgaben führen dazu, dass immer mehr Menschen und Selbständige ihr Einkommen ganz oder teilweise verlieren und ohne ihr eigenes Zutun in schwierige Situationen kommen. Wir hoffen, dass hier bald ein Ausgleich gelingt und sich eine Perspektive auftut.

    Leider klappt Homeschooling nicht an allen Schulen gut, sodass auch viele Eltern im Homeoffice an die Grenze ihrer Belastbarkeit gelangt sind. Die vielen Vorgaben führen dazu, dass man sich seltener oder gar nicht mehr sehen kann, Kontakte werden reduziert, Menschen sind einsam.

    Leider gibt es aktuelle nicht genug Impfstoff. Andere Länder schaffen das besser. Es ist unbegreiflich, was da alles schiefgelaufen ist!  Wir können es jedoch nicht ändern. Ich vertraue auf das Impfversprechen der Regierung. Bis spätestens in den Herbst hinein sollte es doch gelingen, dass alle daran interessierten Menschen in Deutschland eine Impfung erhalten. Danach müsste das Leben wieder in den geordneten Bahnen der Vergangenheit verlaufen.

    Am Dienstag wurde endlich das Impfzentrum in Fritzlar geöffnet. Daher können wir Hoffnung schöpfen.

    Vor Ort in Bad Zwesten sind jedoch viele Dinge gut gelaufen. Wir haben seit Beginn der Pandemie nach dem kleinen Schwarzenborn die wenigsten Infizierten. Wenn man bedenkt, dass aufgrund der CJD und der Klinik viele Schülerinnen /Schüler und Beschäftigte sowie Patienten nach Bad Zwesten gelangen, besteht doch ein gehöriges Ansteckungspotential. Im Verhältnis dazu sind wir bis jetzt wirklich gut durch die Krise gekommen. Wesentlich war dabei, dass die Hygiene-Vorgaben in den Einrichtungen jeweils konsequent umgesetzt wurden.

    Die Leitung vom AWO-Pflegeheim in Bad Zwesten hat sehr viel Wert auf einen hohen Hygiene-Standard gelegt. So wurden viele Besucher bereits lange vor der kürzlich normierten Verpflichtung auf Corona getestet. Ebenfalls fanden dort bereits kurz nach dem Ausbruch des Virus umfangreiche Testungen beim Personal und das bis heute regelmäßig statt. Das hat für Sicherheit gesorgt und war vorausschauend.

    Auch unsere Kindergärten wurden zu einem „Hochsicherheitstrakt“ bezogen auf Hygiene und Prävention umgeformt. Es gelangen weder Eltern noch andere Besucher in die Einrichtung. Diese Vorgabe haben wir auch im Sommer praktiziert, als viele Vorgaben zu früh gelockert wurden. Zudem haben wir aus Gründen der Sicherheit die Hygienestandards über den vom Land geforderten Standard umgesetzt.

    Unsere Verwaltung hat mehrere hundert Stunden die Vorgaben kontrolliert. Das erfolgte in den Geschäften, aber auch auf öffentlichen Plätzen. Uns macht diese Arbeit nicht unbedingt Freude, sie ist aber wichtig. Das Signal kam an, wenn man gegen die Vorgaben verstößt, dann erfolgt eine behördliche Konsequenz. Daher haben wir auch Bußgeldverfahren eingeleitet, die eine Zahlung einer Ordnungswidrigkeit zur Folge hatte.

    Besonders problematisch wäre ein Ausfall im Bereich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gewesen. Das hätte jeweils gravierende Auswirkungen auf die Versorgungslage der Bürger gehabt.

    Diese Aufgaben sind so komplex und speziell, dass nur wenige Mitarbeiter in unserem kleinen Bauhof-Team in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gut geschult sind.

    Daher war es z.B. wichtig, diese Mitarbeiter nicht mehr in engen Kontakt miteinander arbeiten zu lassen.

    Unsere Verwaltung war durch eine Risikoanalyse auf einen Pandemiefall vorbereitet. Vor Jahren hatten wir ein solches Szenario in Grundzügen einmal durchdekliniert. Davon haben wir profitiert, die Wirklichkeit sieht dann jedoch immer noch anders und vor allem komplexer aus. Wir hatten z.B. die technischen und IT-Voraussetzungen geschaffen, dass von Beginn an viele Mitarbeiter im Homeoffice haben arbeiten können. Dadurch wurde die Zahl der potentiellen Kontakte reduziert und die Verwaltung blieb beständig arbeitsfähig. Dennoch waren und sind wir für die Kunden, unsere Bürgerinnen und Bürger, da. Zwar ist das Rathaus geschlossen, wir öffnen für wichtige Anliegen und haben bisher keinen Bürger vor unserer Tür nach Hause geschickt.

    Das Thema, wie sind wir in Bad Zwesten mit der Pandemie umgegangen, beschäftigt viele Menschen hier. Dazu werde ich immer wieder gefragt. Daher werden wir in den nächsten Ausgaben des Mitteilungblattes vertiefte Informationen darüber geben.

    Michael Köhler, Bürgermeister

  • Unterstützung der Gemeinde für die örtlichen Betriebe

    Wie mir Gewerbebetreibende berichtet haben, ist aufgrund der Corona-Pandemie teilweise ein gravierender Rückgang der Kunden bzw. der Nachfrage festzustellen.

    Mir als Bürgermeister macht diese Entwicklung Sorge. Es ist das Bestreben der Gemeinde möglichst viele Gewerbebetriebe zu halten. Dadurch erst ist eine Gemeinde attraktiv.

    Die Gemeinde selbst hat ebenfalls erhebliche Einnahmerückgänge und wird in diesem Jahr den Haushalt nicht ausgleichen können. Daher ist es uns leider nicht möglich Ihnen eine finanzielle Zuwendung zukommen zu lassen.

     Dennoch ist es mir wichtig eine immaterielle Unterstützung anzubieten.

    Wie bereits über Facebook und im Mitteilungsblatt kommuniziert, bieten wir allen Bad Zwestener Gewerbebetrieben an, sich kostenlos auf unseren Seiten mit einem kurzen Text und Bildern vorzustellen. Damit möchten wir Ihnen eine kostenlose Werbemöglichkeit anbieten.

    Wenn Sie daran interessiert sind, kontaktieren Sie bitte Frau Rath von der Kurverwaltung (Tel. 05626/9993-32 oder rath.rathaus@badzwesten.de).

    Um einen entsprechenden Bericht von Ihnen publizieren zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

    -       Möglichst hoch aufgelöste aktuelle Fotos

    -       einen geschriebenen Fliestext (diesen würden wir redaktionell überarbeiten) oder

    -       Stichpunkte mit Angaben zu Öffnungszeiten, Produktangebot, was zeichnet den Betrieb aus bzw. was macht ihn zu etwas Besonderem

    Im Sinne des Fortbestandes unserer Betriebe würde ich mich freuen, wenn möglichst viele Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber von unserem Angebot Gebrauch machen.

    Gerne unterstützen wir Sie auch in anderer Form.

    Wenn Sie Anliegen und Ideen haben, kommen Sie bitte direkt auf micht zu.

     Nur gemeinsam sind wir in Bad Zwesten stark.

     

    Mit freundlichen Grüßen

     


    Michael Köhler
    Bürgermeister

  •  Corona-Überbrückungshilfen des Bundes gestartet

    Die Wirtschaftsförderung informiert:

    Kleine und mittelständische Unternehmen können nun weitere Liquiditätshilfen beantragen. Die Überbrückungshilfe in Höhe von rund 25 Milliarden Euro ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und damit kleinen und mittelständischen Unternehmen, die von der Krise besonders hart getroffen sind, direkte und nicht rückzahlbare Zuschüsse für betriebliche Fixkosten für die Monate Juni bis Augst 2020 gewährt.

    Auf der Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können ab dem 10. Juli online Anträge gestellt werden.

    Weitere Einzelheiten zu den Corona-Überbrückungshilfen finden Sie in den beigefügten Kurzfakten des BMWi und des BMF.

    Zur Prüfung der Antragsberechtigung hat das Bundesministerium für Wirtschaft nachfolgende Checkliste bereitgestellt:

    https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/checkliste.html


    Anträge über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

    Die Corona-Überbrückungshilfe ist ein Bundesprogramm, die Länder sind für die Antragsbearbeitung und die Auszahlung zuständig. Anders als bei der Soforthilfe, die beim Regierungspräsidium Kassel beantragt wurde, müssen sich Unternehmerinnen und Unternehmer für einen Antrag auf Überbrückungshilfe an ein Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- oder Buchprüferbüro wenden. Dort werden die Voraussetzungen und Antragsunterlagen geprüft. Anschließend wird der eigentliche Antrag über eine bundesweit einheitliche Software online eingereicht. Die Prüfung der Anträge übernimmt in Hessen das Regierungspräsidium in Gießen. Die Kosten für die Unterstützung der Steuerberaterinnen und Steuerberater können als in dem Programm zuschussfähige Fixkosten angesetzt werden.

    Die Corona-Überbrückungshilfe soll kleinen und mittelständischen Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb wegen der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten und dadurch weiterhin hohe Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, eine Liquiditätshilfe als Existenzsicherung gewähren. Voraussetzung ist ein Umsatzrückgang in den Monaten April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum im Vorjahr und fortdauernde Umsatzrückgänge von mindestens 40 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten.

    Darüber hinaus erreichen Sie uns bei Fragen weiterhin unter der

    Hotline-Nummer 0 56 81 / 7 75 – 4 85 oder

    per Mail corona-fb80@schwalm-eder-kreis.de

    Anträge können bis Ende August eingereicht werden, antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich Sozialunternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler im Haupterwerb.


    Information zur Überbrückungshilfe:

    Die Überbrückungshilfe wird als Beitrag zu den betrieblichen Fixkosten ausgezahlt. Die Höhe des Beitrags bemisst sich an der tatsächlichen Umsatzentwicklung in den drei Monaten Juni, Juli und August 2020. Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von

    • 80 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang über 70 Prozent
    • 50 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang zwischen 50 und 70 Prozent
    • 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang zwischen 40 und 50 Prozent

    Der Umsatzrückgang ergibt sich im Vergleich des Fördermonats zum Vorjahresmonat. Bei Unternehmen, die im Zeitraum 1. Juni bis 31. Oktober 2019 gegründet wurden, sind die Monate Dezember 2019 bis Februar 2020 zum Vergleich heranzuziehen.

    Die durch dieses Verfahren entstehenden Kosten können bei den Fixkosten angesetzt werden. Die Überbrückungshilfe kann für die drei Monate Juni, Juli und August 2020 beantragt werden. Folgende Unterlagen sind für den Antrag auf Überbrückungshilfe notwendig:

    • Name und Firma
    • Steuernummer oder steuerliche Identifikationsnummer
    • IBAN
    • Zuständiges Finanzamt
    • Geschäftsadresse
    • Branche
    • Höhe des Umsatzrückgangs
    • Voraussichtliche Höhe der betrieblichen Fixkosten
    • Voraussichtliche Umsatzentwicklung


    FAQs zur Überbrückungshilfe


    Ihr Service-Hotline-Team der Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises

    Darüber hinaus erreichen Sie uns bei Fragen weiterhin unter der

    Hotline-Nummer 0 56 81 / 7 75 – 4 85 oder

    per Mail corona-fb80@schwalm-eder-kreis.de

  • Reduzierte Umsatzsteuersätze in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020

    Für diejenigen Leistungen der Gemeinde, für die ein Entgelt einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen ist, ändern sich für die Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 die Entgelte.

    Die Wassergebühr wird besteuert und entspricht einem Entgelt.

    Daher ist dafür die Regelung anzuwenden.

    Für die Wasserlieferungen vermindert sich die Gebühr von 2,69 Euro je Kubikmeter auf 2,64 Euro je Kubikmeter.

    Voraussetzung dafür ist aber eine formale Satzungsänderung, die derzeit vorbereitet wird. Die bestehenden satzungsrechtlichen Regelungen werden zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher rückwirkend geändert. Bei Hausanschlusskosten und Wasserbeiträgen werden die gesetzlichen Umsatzsteuerregelungen auch entsprechend berücksichtigt.

    Die Umsatzsteuersenkung wird dann automatisch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.

    Die bisher ergangenen Bescheide behalten ihre Bestandskraft. Die durch die Umsatzsteuersenkung zu viel entrichtete Gebühr wird mit der Jahresabrechnung zum Ende des Jahres verrechnet und ggf.

    gutgeschrieben. Eine Zwischenabrechnung erfolgt nicht, da das gesamte Jahr mit dem verminderten

    Steuersatz berechnet wird.

    Wir bitten um Kenntnisnahme. 

    Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Zwesten 

    Michael Köhler
    Bürgermeister

  • Große Einnahmeverluste durch Corona-Pandemie

    Die Gemeindeverwaltung erwartet große Einnahmeverluste durch die Corona-Pandemie im gemeindlichen Haushalt.

    Aufgrund der hohen Zahl an Kurzarbeitern und der gestiegenen Zahl an Arbeitslosen ist mit geringeren Einkommensteueranteilen zu rechnen. Die Konjunktur ist abgeflaut, sodass auch mit einer geringeren Gewerbesteuereinnahme zu rechnen ist. Besonders gravierend sind die Auswirkungen der Pandemie auf die kurortspezifischen Einnahmen. Diese machen alleine rund 800.000 € im kommunalen Haushalt aus und sind daher äußerst relevant.

    Die Gemeinde Bad Zwesten erhält pro Patient in der Hardtwaldklinik und pro Kurgast eine Kurtaxe von 1,50 € pro Aufenthalt. Allein im Monat April war ein Rückgang von über 90% der Übernachtungen in Bad Zwesten zu verzeichnen im Vergleich zum April des vorherigen Jahres. Da für den Mai ähnliche Zahlen zu erwarten sind und im Juni die Kliniken nur langsam wieder hochgefahren werden, sind dramatische finanzielle Einbrüche für Bad Zwesten zu erwarten.

    Die Corona-Vorgaben (Abstandsregelungen usw.) lassen auch eine Vollauslastung der Einrichtungen wie Hotels, Pensionen und Kliniken in absehbarer Zeit nicht erwarten, sodass für einen längeren Zeitraum mit Mindereinnahmen zu rechnen ist.

    Daher ist die Gemeinde Bad Zwesten gezwungen, einige ihrer Investitionen zu verschieben und Ausgaben und Aufwendungen zu streichen. So werden unter anderem ein Teil der Blumenrabatten nicht mehr bestückt und auch das Tretbecken könnte in diesem Jahr weiterhin geschlossen bleiben. Aktuell wird in den Gremien über weitere Einsparmöglichkeiten diskutiert.

     

    Kurort-Status steht auf dem Spiel

    Die Einnahmeverluste von dauerhaft 300.000,- Euro auszugleichen würde eine Grundsteuererhöhung von 60 % bedeuten. Oder man müsste den Kurbetriebe mit Schwimmbad und Kurverwaltung schließen. Beides ist undenkbar, denn dadurch stünde der Kurort-Status auf dem Spiel.

    Leeres Kneipp Tretbecken - leere Kassen, Bürgermeister und Kurdirektor Michael Köhler und Natascha Rath, Leiterin Tourismus im Tretbecken im Löwensprudelpark.


    Unsere kleine finanzschwache Kommune ist auch auf die Einnahmen aus dem Bereich Kur- und Tourismus zwingend angewiesen, denn die Ausgaben gehen nahezu unvermindert weiter, erklärt Bürgermeister Köhler. „Die Vorgaben für die Pandemie sind nachvollziehbar. Sie bedeuten für unseren Kurort allerdings, dass wir in eine Art künstliches Koma versetzt wurden mit dramatischen finanziellen Auswirkungen“, betont Bürgermeister Köhler. Er fordert: „Die Corona-Vorgaben sind von der Regierung erlassen, daher erwarten wir auch finanzielle Unterstützung von der Landes- und Bundesregierung. Es ist bedauerlich, dass den Kurorten bisher keine spezifische Hilfe in Aussicht gestellt wurde“. 


    Die Blumenbeete in der Brunnenstraße sind aufgrund der rapide gesunkenen Einnahmen weiterhin nicht bepflanzt. Das Foto zeigt Bürgermeister Köhler und Tourismus-Chefin Rath enttäuscht vor den trostlosen Beeten.
  • „Gemeinsam viel erreicht“,   Bürgermeister Köhler zieht eine erste Corona-Bilanz

    Liebe Bad Zwestenerinnen und Bad Zwestener,

    seit über zwei Monaten dominiert das Thema „Corona-Virus“ und seine Auswirkungen die Schlagzeilen in ganz Deutschland und vor allem unseren Alltag.

    Für eine Pandemie dieses Ausmaßes mit einem hochansteckenden Virus gibt es keine „Blaupause“ aus der hervorgeht, wie man die Situation am besten gestaltet. Wir wissen auch nicht wie lange die angeordneten und zum Teil wieder zurückgenommenen Restriktionen gelten werde. Daher agieren wir in der Gemeinde eher vorsichtig und mit Augenmaß. Unser aller Sicherheit geht vor.

    Auch unsere Gemeindeverwaltung wurde vor völlig neue Aufgaben gestellt. Trotz der immensen Belastung trägt unser aller Arbeit bereits erste Früchte.

    Aktuell haben sich in unserer Gemeinde nur zwei Mitbürger/Innen mit dem Virus infiziert, die wieder genesen sind. Keiner aus unserer Gemeinde ist aktuell unter prophylaktische Quarantäne gestellt. Auch haben wir keine Corona-Toten aus unserer Mitte zu beklagen.  

    Wir haben die Strukturen der Verwaltung gezielt flexibilisiert und an die sich permanent ändernde Situation angepasst. Ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeitet aktuell im Home-Office, um das Ansteckungsrisiko zu reduzieren. Trotz der Corona-Krise setzen wir viele vorgesehene Projekte um und gehen sie an. Zuletzt konnte die große Baustelle „Kasseler Straße / Hauptstraße“ fertig gestellt werden.

    Insgesamt kann man feststellen, dass wir die Pandemie derzeit gut im Griff haben.

    Unter den Folgen der Pandemie leiden viele Menschen, die arbeitslos geworden sind oder aufgrund von Kurzarbeit mit deutlich weniger Geld ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen. Viele Selbständige haben deutliche Einbußen hinnehmen müssen. Aber auch bei uns sinken die Einnahmen dramatisch. Weniger Kurgäste und Reha-Patienten führen zu geringeren Einnahmen (geschätzt über 200.000,-€), die geringe Zahl an Aufträgen führt zu geringerer Gewerbesteuer sowie zu mehr Arbeitslosen und Kurzarbeitern.  Deshalb reduziert sich bei der Gemeinde die Einnahme aus der Einkommensteuer.

    Unsere Ausgaben können wir nur gering zurückfahren, sodass in diesem Jahr ein respektables Haushaltsloch entsteht.  Wir sind daher auch finanzpolitisch vor große Herausforderungen gestellt, zumal das Konjunkturpaket der Bundesregierung uns als Kurort kaum hilft.

     

    Die Einschränkungen der persönlichen Freiheit, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, sind aus meiner Sicht notwendig. Sie müssen jedoch Woche für Woche kritisch begleitet und bei Veränderungen neu justiert werden. Sie dürfen in Zukunft kein „Normalfall“ werden. Ich halte es für notwendig, dass das gesellschaftliche Leben möglichst zeitnah und unter Auflagen in einen Normalzustand zurückgeführt wird.

    So haben wir zum Beispiel die Verwaltung unter Auflagen wieder geöffnet. Für alle Kinder, für die ein Betreuungsbedarf bestand, haben wir unter größter Anstrengung unserer Erzieherinnen eine Betreuungsmöglichkeit geschaffen. Auch hier gelten höchste Hygiene-Standards. Spielplätze wurden wieder freigegeben, ebenso die Dorfgemeinschaftshäuser, die bei Bedarf unter strengen Hygiene-Vorgaben den regelmäßigen Nutzern wieder zur Verfügung stehen.

    Ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen – unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern – für Ihre Geduld und die Akzeptanz der Regelungen und deren Einhaltungen bedanken. Ich spüre viel Solidarität untereinander und gemeinschaftliche Fürsorge.

    Wir haben gemeinsam schon viel geleistet und viel erreicht. Das Erreichte ist aber sehr fragil und darf nicht durch Fahrlässigkeit oder Leichtsinn zunichtegemacht werden. Sollte die Ansteckungsquote wieder deutlich steigen, müssen wir damit rechnen, dass die wiedergewonnenen Freiheiten schnell wieder zurückgenommen werden müssen.

    Ich möchte daher an Sie appellieren: halten Sie weiter Abstand, tragen Sie eine Maske und bleiben Sie, wenn es geht, zu Hause. 

     

    Bleiben Sie gesund!                                

     

    Ihr Michael Köhler         

    Bürgermeister



  • Abfallwirtschaft Lahn-Fulda kehrt zu gewohnten Öffnungszeiten zurück – auch auf der Müllumschlagstation Schwalmstadt!

    Seit dem 27.04.2020 sind Privatanlieferungen von Abfällen im Entsorgungszentrum Schwalm-Eder in Wabern-Uttershausen wieder zu eingeschränkten Zeiten möglich.
    Da die Wiederaufnahme der Annahme von Privatanlieferungen einen erhöhten Personaleinsatz erforderte, blieb die Müllum-schlagstation in Schwalmstadt geschlossen. 

    Nach den vergangenen Wochen wird es zum 02.06.2020 weitere Veränderungen geben:

    Im Entsorgungszentrum Schwalm-Eder kehrt die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda für alle Anlieferer – privat, gewerblich, kommunal – zu den gewohnten Öffnungszeiten zurück:

    Montag bis Freitag: 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr
    Samstag: 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr

    Das Schadstoffmobil steht donnerstags von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr zur kostenfreien Abgabe von Sonderabfällen bereit.

    Die Grünabfallannahme im Entsorgungszentrum Schwalm-Eder bleibt weiterhin geschlossen. Grünabfälle können aber auf der Kompostierungsanlage in Homberg (Efze) angeliefert werden.


    Darüber hinaus wird ebenfalls ab dem 02.06.2020 die Müllumschlagstation in Schwalmstadt wie-der öffnen. Ab diesem Zeitpunkt sind Abfallanlieferungen zu den gewohnten Öffnungszeiten mög-lich:

    Dienstag: 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
    Donnerstag: 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    Samstag: 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

    Die Sammlung von Sonderabfällen über das Schadstoffmobil entfällt auf der Anlage Schwalmstadt noch bis auf Weiteres.


    Gerade in den ersten Tagen und Wochen wird es auf der Müllumschlagstation in Schwalmstadt sicher zu großem Andrang kommen, sodass mit langen Wartezeiten zu rechnen ist. Wer also noch die Möglichkeit hat, seine Abfälle eine Weile zu Hause zu lagern, sollte die Entsorgung noch etwas verschieben.

    Wir bitten alle Kund*innen die Abstandsregel von mindestens 1,50 m zu beachten, möglichst allein oder maximal zu zweit auf unsere Anlagen zu kommen und Zahlungsvorgänge per EC-Karte ab-zuwickeln.




  • Information Fortführung Schadstoffsammlung

    Der Zweckverband Abfallwirtschaft Lahn-Fulda hat sich entschlossen, die Schadstoffsammlung vorerst nur beim Entsorgungszentrum Schwalm-Eder in Wabern-Tannenhöhe wieder aufzunehmen.


    Die private Anlieferung beim Entsorgungszentrum Schwalm-Eder startet wieder ab Donnerstag, den 28.05.2020 und findet dann jeweils wieder donnerstags in der Zeit von 13.30 bis 16.30 Uhr beim Entsorgungszentrum Schwalm-Eder statt.


    Das Schadstoffmobil wird voraussichtlich erst im 2. Halbjahr 2020 wieder einzelne Gemeinden anfahren. 

    Die Termine entnehmen Sie bitte dem geänderten Terminplan Schadstoffmobil, der im Rathaus, Ringstr. 1 im Regal Erdgeschoß Flur ausliegt bzw. unten als PDF-Datei zum Download zur Verfügung steht.


    Änderungen bleiben vorbehalten.

    Ihr Steueramt
    der Gemeinde Bad Zwesten

    Sonderabfall-Kleinmengensammlung 2020.pdf ~ 22,9 KB

  • Das Awo Quartiersmanagement verschickt Mund-Nasen-Masken an die Bürger*innen von Bad Zwesten

    Liebe Bürger*innen,

    im Zuge der Coronakrise hat das AWO Quartiersmanagement vor einigen Wochen zum Maskennähen und Spenden an das Awo Altenzentrum Bad Zwesten aufgerufen. Diese Aktion hatte regen Zulauf und Masken, dank der Mithilfe von ehrenamtlichen Näher*innen, konnten zahlreihe selbstgenähte Mund-Nasen- zusammenkommen.
    Als Erstes ein herzliches Dankeschön an alle, die mitgemacht haben!

    Da die Schutzkonzepte in Seniorenheimen für Mitarbeiter*innen inzwischen ausschließlich das Tragen von Einmalschutzmasken vorsehen, haben wir noch einen Restbestand an Mund-Nasen-Masken übrig.


    Interessierte Bürger*innen, die noch eine Maske benötigen, können sich an die Quartiersmanagerin,
    Fr. Pogrzeba wenden.

    Tel.: 0151-19679094 (Mo, Di, Mi, Fr, 9 bis 13 Uhr, Do 13 bis 17 Uhr)
    E-Mail: julia.pogrzeba@awo-nordhessen.de.

    AWO QUARTIERSMANAGEMENT

  • NORDHESSEN.HELP – Nordhessen rückt zusammen!

    Plattform für lokalen Zusammenhalt in Corona-Zeiten gestartet

    Die Corona-Pandemie stellt Unternehmen und Verbraucher vor große Herausforderungen. Kurzfristig sind daher viele neue Angebote in Nordhessen entstanden, um Kunden Produkte und Dienstleistungen auch in Zeiten der SARS-CoV-2-Verbreitung zugänglich zu machen. Die Internet-Plattform „NORDHESSEN.HELP – Nordhessen rückt zusammen“ stellt sie dar und bringt Angebot und Kunden in Kontakt.



    Viele Verbraucher wissen gar nicht, dass ihr Lieblingsitaliener einen Abholservice eingerichtet hat und dass man sich die frischen Blumen und die heiß geliebte Ahle Wurscht jetzt auch bis vor die Haustür liefern lassen kann. „NORDHESSEN.HELP – Nordhessen rückt zusammen“
    schafft Abhilfe und präsentiert lokale Angebote von Einzelhändlern, Dienstleistern und Hilfsbedürftigen, die keine oder schlechte Möglichkeiten zum Wechsel in den Onlinehandel haben. Zeitgleich informiert die Plattform Privatpersonen über lokale Angebote und macht liebgewonnene Anlaufstellen leicht auffindbar.


    „Jetzt gilt es, NORDHESSEN.HELP publik zu machen, damit möglichst viele Unternehmen ihre Leistungen dort anbieten und alle Suchenden fündig werden“, sagt Manuel Krieg, Geschäftsführer Regionalmanagement Nordhessen GmbH. „Die Nutzung der Plattform ist komplett kostenlos. Die Medienagentur „VONÜBERMORGEN GmbH“ hat sie kurzfristig entwickelt und der Region zur Verfügung gestellt“, ergänzt Dr. Astrid Szogs, Geschäftsführerin Regionalmanagement Nordhessen GmbH. „Wir haben ein Portal geschaffen, auf dem lokale Unternehmen ihre „Trotz-Corona-Angebote“ präsentieren können und Kunden, die den #supportyourlocals
    aktiv leben wollen, in allen Bereichen des täglichen Lebens fündig werden“, erklärt Lukas Gehner, Geschäftsführer VONÜBERMORGEN GmbH.


    Umgesetzt und unterstützt wird NORDHESSEN.HELP von der VONÜBERMORGEN GmbH, der NEUE DENKEREI GbR, der Arbeitsgemeinschaft der nordhessischen Wirtschaftsförderer,
    den City Kaufleuten Kassel e.V., der documenta Stadt Kassel, der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg, der Handwerkskammer Kassel sowie der GrimmHeimat NordHessen.


    www.nordhessen.help
    www.facebook.com/nordhessen.help
    www.instagram.com/nordhessen.help



  • Corona-Pandemie - Hilfe beim Einkaufen

    Wir möchten als Rathaus-Team allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die aufgrund der aktuellen Situation nicht außer Haus gehen wollen oder können eine Hilfestellung auf ehrenamtlicher Basis anbieten.

    Dazu suchen wir ehrenamtliche Helfer, die Einkäufe vornehmen oder Medikamente von der Apotheke holen.

    Wenn Sie dazu bereit sind, melden Sie sich wochentags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus bei der Kollegin Selina Schäfer unter der

    Telefon-Nummer 05626/999321 oder

    per E-Mail an schaefer-s.rathaus@badzwesten.de.

     

    Wer eine Einkaufshilfe benötigt, möchte sich ab sofort ebenfalls bei Frau Schäfer melden.

    Wir werden die Kontakte zwischen ehrenamtlichen Fahrern/Fahrerinnen und Hilfsbedürftigem Mitmenschen vermitteln.

     

    Vielen herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.

    Gemeinsam bestehen wir auch in schwierigen Zeiten!

     

    Michael Köhler, Bürgermeister





  • Landesregierung beschließt Soforthilfe für hessische Vereine 

    Das Land Hessen startet ein Soforthilfeprogramm für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft, um die finanziellen Folgen der Corona-Virus-Pandemie zu minimieren.


    Von dem Förderprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ sollen alle 41.000 hessischen Vereine profitieren. Insgesamt stellt die Landesregierung für das Programm mindestens 20 Millionen Euro bereit. Gemeinnützige und auf ehrenamtlicher Basis geführte Vereine, Organisationen und Initiativen, die durch die Corona-Virus-Pandemie unverschuldet in eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage geraten sind, können ab sofort Gelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen.

    Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie auf gemeinnützige Vereine sind teilweise erheblich und können schnell existenzbedrohend werden, da Vereine aufgrund des Vereins- und Steuerrechts nicht wie etwa Kapitalgesellschaften Rücklagen bilden, auf die sie in Krisenzeiten zurückgreifen können.

    Das Programm dient zur Abwendung pandemiebedingter existenzbedrohlicher Liquiditätsengpässe im ideellen Bereich und soll die Weiterführung der Nachwuchsarbeit und der klassischen Vereinsarbeit sicherstellen.

     Vereine, die Ausgaben wie zum Beispiel Mieten für ihr Vereinsheim, Instandhaltungen oder Betriebskosten wie Strom und Wasser nicht mehr aus eigenen Mitteln decken können, können ab sofort die Fördermittel beim fachlich zuständigen Ministerium beantragen.

    Der Antrag und die Richtlinie zur Durchführung des Förderprogramms ist online auf dem Landesportal www.hessen.de abrufbar.

    Dabei ist zu beachten, dass finanzielle Notlagen, die bereits vor dem 11. März bestanden haben, davon nicht abgedeckt werden.

  • KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

    Die Wirtschaftsförderung informiert:


    Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen bald den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.

    Das Wichtigste:

    * Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten

    * für Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind

    * Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019

    Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro

              Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro * Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a.

    * 10 Jahre Laufzeit

    * 100 % Risikoübernahme durch die KfW

    * keine Risikoprüfung durch Ihre Bank

    Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, dass Sie den KfW-Schnellkredit schon bald beantragen können. Wir informieren Sie dann umgehend!


    RKW Hessen bietet Mittelstand eine zu 100 Prozent geförderte Perspektivenberatung an

    Das Bundeswirtschaftsministerium fördert ab sofort Beratungen für Coronabetroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen gelten befristet bis Ende 2020.

    Durch die Corona-Krise benötigen viele Unternehmen Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen Fragen. Dafür wird jetzt die Förderung schnell und unbürokratisch ausgeweitet.

    Die Unternehmen sollen in die Lage versetzt werden, Maßnahmen zu entwickeln, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu begrenzen und sich wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Dieses Modul ergänzt die finanziellen Instrumente, die Bund und Land beschlossen haben. Lesen Sie unten im Link, was es mit diesem Angebot auf sich hat und wie es funktioniert. Weiterlesen >

    Rentenversicherung hilft Selbständigen in der Corona-Krise

    Selbständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind und durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können auf Antrag ihre Beitragszahlung bis 31. Oktober 2020 aussetzen. Betroffene können sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie formlos an ihren Rentenversicherungsträger wenden und eine Aussetzung der laufenden Beitragszahlung beantragen. Das kostenfreie Service-Telefon der Rentenversicherung steht unter der Nummer 0800 1000 4800 zur Verfügung. Über die Online-Dienste unter www.deutscherentenversicherung.de ist die Rentenversicherung rund um die Uhr erreichbar.

    Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch diese schwierige Phase.

    Ihr Service-Hotline-Team der Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises

    Darüber hinaus erreichen Sie uns bei Fragen weiterhin unter der

    Hotline-Nummer 0 56 81 / 7 75 — 4 85 oder

    per Mail corona-fb80@schwalm-eder-kreis.de

  • Land Hessen beschließt Bußgelder zum Schutz der Bevölkerung

    Land Hessen beschließt Bußgelder zum Schutz der Bevölkerung

    Ab dem 03.04.2020 können in Hessen Verstöße gegen die Verordnungen der Hessischen Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus einheitlich mit Bußgeldern belegt werden. Das Kabinett hat festgelegt, welche Verstöße gegen die Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus künftig als Ordnungswidrigkeiten von den Ordnungs- und Gesundheitsämtern geahndet werden können. Je nach Schwere des individuellen Verstoßes sind unterschiedliche Bußgeldzahlungen vorgesehen.

    Z.B. werden Verstöße gegen die folgenden Verbote mit den entsprechenden Regelsätzen geahndet:

    Regelsatz von 200 Euro

    • Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen (Ausnahme: Familien oder häusliche Gemeinschaft), pro Teilnehmer
    • Teilnahme an einer Zusammenkunft oder Wahrnehmung von touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstige Sportangebote
    • Nichtbeachtung der Vorgaben zu Hygienemaßnahmen (zum Beispiel in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen) oder das unerlaubte Betreten solcher Einrichtungen durch Besucher

    Regelsatz von 500 Euro

    • Verstoß gegen die Quarantäneanordnung bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten

    Regelsatz von 200 bis 1.000 Euro

    • Das Organisieren von Zusammenkünften, touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstigen Sportangeboten
    • Das Nichteinhalten der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf das Abstandsgebot oder Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen. Dies betrifft zum Beispiel die Geschäftsführung eines Unternehmens

    Regelsatz von 500 bis 5.000 Euro

    • Verstoß gegen das Gebot der Schließung und Einstellung von Einrichtungen, Betrieben, Begegnungsstätten oder entsprechende Angebote
    • Verstoß gegen das Bewirtungsverbot
    • Unerlaubtes Anbieten von Übernachtungen

     

    Besonders schwere Verstöße gegen die Verordnung können sogar als Straftaten zur Anzeige gebracht werden. Dies betrifft im Wesentlichen vorsätzliche Verstöße, etwa das Abhalten verbotener Veranstaltungen, Verstöße gegen Quarantäneanordnungen oder bei nachgewiesener Weiterverbreitung des Krankheitserregers.

    Eine vollständige Liste zu den unterschiedlichen Bußgeldern finden Sie in den „Anwendungshinweisen/Richtlinie für den Vollzug der Ge- und Verbote aus den Corona-Verordnungen“ unter https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen


  • Landkreis koordiniert ehrenamtliche Hilfe zentral

    Aufgrund der weiterhin andauernden Corona-Pandemie und den damit verbundenen
    Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus im
    Schwalm-Eder-Kreis koordiniert der Landkreis mit einer neuen Ansprech- und Koordinierungsstelle
     für ehrenamtliche Hilfe ab sofort die unterschiedlichen Angebote im Landkreis.

    In der Corona-Krise möchten viele Bürgerinnen und Bürger im Schwalm-Eder-Kreis helfen. Es gibt zahlreiche Maßnahmen, die die Ausbreitung der Corona-Pandemie eindämmen sollen. Zeitgleich stehen aber auch Menschen vor Problemen bei der Bewältigung ihres Alltags. Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserer unmittelbaren Umgebung und Nachbarschaft sind auf Unterstützung angewiesen. Kranke Personen, die besonders gefährdete Gruppe der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, aber auch diejenigen, die sich in Quarantäne oder Isolation befinden.

    In vielen Gemeinden und Städten haben sich bereits Initiativen durch Vereine oder Privatpersonen gegründet. Viele Kommunen im Schwalm-Eder-Kreis koordinieren und vermitteln Einkaufshilfen und andere Hilfsangebote. Auch erste kreisweite Hilfsangebote durch den Zusammenschluss verschiedener Jugendorganisationen sind entstanden.

    „Das sind gute Nachrichten, die uns aus den Gemeinden und Städten erreichen. Es zeigt, dass alle Mitbürgerinnen und Mitbürger gemeinsam gut durch diese schwierige Zeit kommen wollen, sich hierbei auch durch vielfältiges, ehrenamtliches Engagement unterstützen und dass die Nachbarschaftshilfe bei uns noch immer funktioniert. Hierauf sind wir stolz und möchten uns bei allen ganz herzlich bedanken.“, so Landrat Winfried Becker und Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann.


    Durch die vielfältigen Angebote und einzelnen Initiativen ist es für die Hilfesuchenden oft schwierig genau zu erkennen, an wen sie sich wenden können, wenn sie Hilfe benötigen. Andererseits sind viele Menschen bereit zu unterstützen, wissen aber nicht, wie ihr Hilfsangebot auf einfachem Weg zu den Hilfesuchenden kommt.

    „Durch die Einrichtung der Ansprech- und Koordinierungsstelle wollen wir als Schwalm-Eder-Kreis unseren Beitrag für die Hilfe von betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern leisten. Wir wollen uns zu den vielen Hilfsangeboten auf lokaler Ebene einen Überblick verschaffen. Dabei legen wir uns klar auf die Vermittlung und unterstützende Koordination fest. Es sind die vielen Ehrenamtlichen vor Ort, die diesen tollen Einsatz für ihre Mitmenschen leisten. Mit der Koordinierungsstelle möchten wir dabei unterstützen, die helfenden und hilfesuchenden Personen auf einem einfachen Weg miteinander in Kontakt zu bringen.“, erklärt Jürgen Kaufmann, zuständiger Dezernent der Sozialverwaltung.

    Die zentrale Ansprech- und Koordinierungsstelle für hilfesuchende sowie helfende Mitbürgerinnen und Mitbürger ist unter der Telefonnummer 05681 775-283 erreichbar. Herr Andre Teumer-Weißenborn von der Sozialverwaltung steht von Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 8:00 und 15:00 Uhr sowie am Freitag zwischen 8:00 und 13.00 Uhr telefonisch für Fragen zur Verfügung. Auch per E-Mail unter andre.teumer-weissenborn@schwalm-eder-kreis.de kann Kontakt zur Ansprech- und Koordinierungsstelle aufgenommen werden.

    Herr Teumer-Weißenborn betreut die Angebote für den Schwalm-Eder-Kreis auf der hessenweiten Online-Plattform www.hessen-helfen.de. Auch hier haben hilfesuchende und helfende Personen eine einfach Zugangsmöglichkeit, sich gegenseitig zu finden. Die Angebote reichen auf der Online-Plattform von der Nachbarschaftshilfe bis zur Unterstützung der lokalen Landwirte.

    Besonders die Landwirte sind aufgrund der bevorstehenden Erntesaison auf Hilfe angewiesen und suchen nach Saisonarbeitskräften. Der Regionalbauernverband Kurhessen hat unterschiedliche Stellenangebote der Landwirte in der Region unter www.rbv-kurhessen.de zusammengefasst.

    Zulassung von Kraftfahrzeugen inzwischen digital möglich

    Der Schwalm-Eder-Kreis ermöglicht in dringenden Fällen die kontaktlose Zulassung von
    Kraftfahrzeugen. Dazu müssen die eingescannten oder fotografierten Dokumente per
    Email an die Adresse der Zulassungsstelle unter KFZ-Zulassungsbehoerde@schwalm‑eder-kreis.de gesandt werden. Die Rücksendung der Dokumente und der Kennzeichen erfolgt auf dem Postweg. Auch wichtige Abmeldungen von Kraftfahrzeugen sind möglich. Das detaillierte Verfahren ist auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises unter dem Button „Kfz-Zulassung und Wunschkennzeichen“ auf der Startseite beschrieben.

    „Ich bin sehr froh, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsstellen trotz eingestellten Publikumsverkehr ein Verfahren entwickelt haben, in dem alle Schritte ohne den direkten Kontakt abgewickelt werden können. Dies hilft die Kunden, aber auch unsere Mitarbeitenden zu schützen und zeigt mir, dass wir als Verwaltung auch in dieser außergewöhnlichen Krisensituation funktionieren“, so Landrat Winfried Becker.


  • Die Gemeinde Bad Zwesten reagiert auf Corona-Virus

    Bürgermeister Köhler sieht die Gemeinde Bad Zwesten gut aufgestellt, um ihren Teil beizutragen, die Corona-Pandemie zu bewältigen. Der größte Teil der kommunalen Infrastruktur wurde zwischenzeitlich abgeschottet wie das Rathaus, die Gemeinschaftshäuser, der Bauhof, die Sammelstelle und das Kurhaus. Im Kindergarten gibt es Notgruppen.  

    Ein Teil der Verwaltung arbeitet im Home-Office mit Laptops für den Fall, dass im Rathaus aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Virus erkranken, ausfallen und abgelöst werden müssen. Damit ist das Rathaus gerüstet und kann dauerhaft arbeiten. Dienstliche Angelegenheiten sollen am besten telefonisch oder per Mail geklärt werden.

    Die wichtigen Infrastruktureinrichtungen wie Abwasser und Wasser werden auch weiterhin gesichert werden können. Die Mitarbeiter sind im Wechsel zu Hause, so dass immer ein Kollege einen viruserkrankten Kollegen ersetzen könnte.

    Die Gemeinde Bad Zwesten plant einen Einkaufsdienst für Menschen, die ihre Wohnung nicht mehr verlassen wollen oder können. So werden ehrenamtliche Helfer für Einkäufe und die Besorgung von Medikamenten gesucht. Ebenfalls können sich diejenigen melden, die eine Einkaufshilfe benötigen.
    Melden Sie sich bei unserer Mitarbeiterin Frau Selina Schäfer.

    Keine Mitarbeitende gefunden.

    „Wir verstehen uns als Dienstleister für unsere Bürgerinnen und Bürger und möchten für Sie auch in Notlagen da sein. Daher wollen wir aktive ehrenamtliche Kräfte vermitteln an die Menschen, die eine Einkaufhilfe dringend benötigen“, so Bürgermeister Michael Köhler.

    v.l. Selina Schäfer, Bürgermeister Michael Köhler und Nico Grochowski



  • Portal bringt Helfer und Hilfesuchende zusammen

    Das Einreiseverbot für Erntehelfer aus Polen und Rumänien, dass das Innenministerium erlassen hat, stellt auch im Schwalm-Eder-Kreis Landwirte vor Herausforderungen.

    Der Bundesverband der Maschinenringe und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft haben deshalb ein Online-Portal ins Leben gerufen, dass Helfer und Hilfesuchende unbürokratisch zusammenbringen soll.

    Das Portal richtet sich nicht nur an landwirtschaftliche Betriebe, sondern an Betriebe aller Branchen, die auf der Suche nach Arbeitskräften sind. Das neue Online-Portal finden Sie hier.

  • Wichtige Hinweise zur Entsorgung von Abfällen aus Quarantäne- Haushalten

    Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,

    aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation haben wir zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit wiederum zur Sicherstellung der Abfallentsorgung am 17.03.2020 alle unsere Anlagen für private Anlieferungen geschlossen. Seit dem 21.03.2020 finden zudem keine Sonderabfallsammlungen mehr statt.

    Wir bitten Sie um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen und möchten heute wichtige Hin-weise des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucher-schutz (HMKULV) weitergeben.


    Quarantäne-Haushalte müssen die folgenden Regeln bei der Sammlung und Bereitstellung von Abfällen einhalten:

    • Sämtliche Abfälle, die kontaminiert sein könnten, sollen in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben werden. Ein Einwerfen von z.B. losen Taschentüchern in eine Abfalltonne ist zu unterlassen.
    • Die Abfallsäcke sind anschließend durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen.
    • Bei der Getrennthaltung der Abfälle (Papier, Gelbe Tonne/Gelber Sack) ist darauf zu achten dass mindestens 3 Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen/Säcke gegeben werden.
    • Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.

    Wir bitten um Beachtung.

    Weitere Informationen erhalten sie auf der Internetseite der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda.