Reduzierte Umsatzsteuersätze in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020


Die Wassergebühr wird besteuert und entspricht einem Entgelt.

Daher ist dafür die Regelung anzuwenden.

Für die Wasserlieferungen vermindert sich die Gebühr von 2,69 Euro je Kubikmeter auf 2,64 Euro je Kubikmeter.

Voraussetzung dafür ist aber eine formale Satzungsänderung, die derzeit vorbereitet wird. Die bestehenden satzungsrechtlichen Regelungen werden zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher rückwirkend geändert. Bei Hausanschlusskosten und Wasserbeiträgen werden die gesetzlichen Umsatzsteuerregelungen auch entsprechend berücksichtigt.

Die Umsatzsteuersenkung wird dann automatisch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.

 

Die bisher ergangenen Bescheide behalten ihre Bestandskraft. Die durch die Umsatzsteuersenkung zu viel entrichtete Gebühr wird mit der Jahresabrechnung zum Ende des Jahres verrechnet und ggf.

gutgeschrieben. Eine Zwischenabrechnung erfolgt nicht, da das gesamte Jahr mit dem verminderten

Steuersatz berechnet wird.

Wir bitten um Kenntnisnahme. 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Zwesten

 

Michael Köhler
Bürgermeister