Bericht von der 19. Sitzung der Gemeindevertretung
am 14. Februar 2019


Zur 19. Sitzung trafen sich 15 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter im Kurhaus.

 

Der Vorsitzende Manfred Paul eröffnet um 19:35 Uhr die Sitzung und begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes, Herrn Schmidt als Vertreter der Presse (HNA) sowie die zahlreichen Zuhörer.

Aus Anlass des „Valentinstages“ erhalten alle anwesenden Damen als Präsent jeweils eine Rose vom Vorsitzenden Paul und von Bürgermeister Köhler. Die anwesenden Herren erhalten einen Schokoriegel.

Der Vorsitzende begrüßt besonders das neue Mitglied der Gemeindevertretung Rainer Stirn (SPD-Fraktion), der als Nachrücker das Mandat der ausgeschiedenen Gudrun Glaser (SPD-Fraktion) übernommen hat.

Manfred Paul bittet den SPD-Fraktionsvorsitzenden Robert Koch den Dank des Parlaments für die langjährige gute Zusammenarbeit an Gudrun Glaser zu übermitteln.

 

Folgende Tagesordnungspunkte wurden behandelt:

TOP 1

Zuschuss zum Bau einer Sporthalle des CJD Oberurff Jugenddorf-Christophorusschule

Vorsitzender Manfred Paul berichtete aus dem Ältestenrat, dass im Haupt- und Finanzausschuss noch Fragen zum Thema aufgekommen sind. Daher wurde dort keine Beschlussempfehlung für die Gemeindevertretung gefasst.

 

Die Gemeindevertretung beschloss einstimmig die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes.

 


TOP 2

Bauleitplanung
a) Bebauungsplan Nr. 8, „Vor dem Tore und Zum Köpfchen“ in der Kerngemeinde; Erste Änderung

•     Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen

•     Beschluss als Satzung

•     Berichtigung des Flächennutzungsplan

Die Gemeinde Bad Zwesten beabsichtigt, mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Vor dem Tore und Zum Köpfchen“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung mehrerer Grundstücke im Innenbereich zu schaffen, die derzeit als Gärten genutzt werden und in dem rechtskräftigen Bebauungsplan als Kleingärten oder Sondergebiet Kur ausgewiesen sind.

Damit wird eine Nachverdichtung als Innenentwicklung im Sinne der Bodenschutzklausel des § 1a (2) BauGB ermöglicht, wodurch die weitere Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich für Siedlungszwecke reduziert werden kann.

Der Kartenausschnitt zeigt den betreffenden Bereich.

 

Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses fasste die Gemeindevertretung einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der von der Änderung und Ergänzung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Vor dem Tore und Zum Köpfchen“, Gemarkung Bad Zwesten eingegangen Stellungnahmen, die der Vorlage in Kopie beigefügt waren, werden zur Kenntnis genommen.
Nach Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen erfolgt deren Berücksichtigung entsprechend den beigefügten Vorschlägen.

2. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Vor dem Tore und Zum Köpfchen“ in der Gemarkung Bad Zwesten mit Begründung in der Fassung vom Dezember 2018 wird als Satzung beschlossen.

3. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes mit dem Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Vor dem Tore und Zum Köpfchen“ in der Fassung vom Dezember 2018 wird gebilligt.

 

b) Erweiterung des Gewerbegebietes „Über der Mückenwiese“

Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes

1. Bebauungsplanes Nr. 18, „Über der Mückenwiese“ in der Kerngemeinde

    Dritte Änderung und Erweiterung

2. Frühzeitige Beteiligung

Die Erweiterung der Gewerbefläche beträgt rd. 2,4 ha.
Oberhalb der gewerblichen Flächen eines ansässigen Betriebes sollen die gewerblichen Flächen wie in dem nachfolgendem Lageplan dargestellt erweitert werden:

 

Stefan Arndt, Fraktionsvorsitzender des Bündnis 90/Die Grünen, bedauerte, dass für Gewerbeflächen wertvolles Ackerland bzw. fruchtbarer Boden geopfert wird. Er bittet darum, dass bei künftigen Erschließungsmaßnahmen darauf geachtet wird, vorhandene Baulücken zu schließen, statt Ackerland aus der Nutzung zu nehmen.

Bürgermeister Köhler berichtete, dass durch die Maßnahme die ausgewiesene Gewerbefläche nur getauscht wird. Die bisher im Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbefläche werde wieder als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.

In der weiteren Diskussion bittet Stefan Arndt darum, dass auch die Umsetzung der vorgegebenen Ausgleichsmaßnahmen überwacht wird.

Robert Koch, Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion, verwies darauf, dass durch die Änderungen eine Erweiterung des Betriebes ermöglicht wird und weitere Arbeitsplätze geschaffen werden können. Zudem komme dem Betrieb als Arbeitgeber von Beschäftigten im Niedriglohnbereich, der Sektor mit der höchsten Arbeitslosenquote, eine wichtige Funktion zu.


Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss fasste die Gemeindevertretung mehrheitlich folgende Beschlüsse:

1. Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes

Für die in der Gemarkung Bad Zwesten nördlich des Gewerbebetriebes gelegenen Flächen wird die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht aufgestellt. Das Ziel der Planung besteht in der Ausweisung neuer gewerblicher Bauflächen auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen, um eine Vergrößerung des Betriebsgrundstücks zu ermöglichen.

2. Aufstellung der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Über der Mückenwiese“

Für das Plangebiet in der Gemarkung Bad Zwesten, Flur 11, Flurstücke 10/3 (teilweise), 11 und 12/1 (teilweise) wird die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Über der Mückenwiese“ mit Umweltbericht aufgestellt. 
Das Ziel der Planung besteht in der Erweiterung des Gewerbegebietes auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen, um eine Vergrößerung des Betriebsgrundstücks zu ermöglichen. Damit soll eine langfristige Sicherung des Betriebs an dem derzeitigen Standort ermöglicht werden.

3. Frühzeitige Beteiligung

Die Vorentwürfe der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Über der Mückenwiese“, Gemarkung Bad Zwesten sind nebst Begründungen und Umweltbericht im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden kann, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 


TOP 3

Prüfbericht zu den Jahresabschlüssen 2012 und 2013

Vorlage des Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes

- Beratung und Beschlussfassung, sowie Entlastung für den Gemeindevorstand

Bürgermeister Köhler erläutert die wesentlichen Kennzahlen zu den Jahresabschlüssen.

Das Jahresergebnis 2012 wurde mit einem negativen Ergebnis von -1.134.552,49 € geplant und hat mit deutlich besseren negativen Ergebnis von -166.943,19 € abgeschlossen. Eine Verbesserung von 967.609,30 € hat sich ergeben.

Das Jahresergebnis 2013 wurde mit einem negativen Ergebnis von -1.214.537,15 € geplant und hat mit deutlich besseren negativen Ergebnis von -186.831,25 € abgeschlossen. Eine Verbesserung von 1.027.705,90 € hat sich ergeben..

Das Eigenkapital hat sich von 2011 in Höhe von 9.224.209,32 € um 186.842,98 € auf 9.037.366,34 € im Jahr 2012 verringert. Von 2012 hat sich das Eigenkapital von 9.037.366,34 € um 122.036,76 € auf 8.915.329,58 € verringert.

Das Anlagevermögen hat sich von 2011 in Höhe von 26.964.012,09 € um 1.432.818,63 € auf 28.396.830,72 € im Jahr 2012 erhöht.

Das Anlagevermögen hat sich von 2012 in Höhe von 28.396.830,72 € um 1.656.189,11 € auf 30.053.019,83 € im Jahr 2013 erhöht.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss fasste die Gemeindevertretung einstimmig folgenden Beschluss:

Die vorgelegten Jahresabschlussberichte inkl. Anhängen, Anlagen und Rechenschaftsberichten der Jahre 2012 und 2013 gemäß § 114 HGO werden beschlossen und dem Gemeindevorstand wird zugleich Entlastung erteilt.

 


TOP 4

Bericht über den Stand der unerledigten Tagesordnungspunkte aus den vergangenen Sitzungen

Vorsitzender Manfred Paul berichtete aus dem Ältestenrat, dass zu dieser Thematik nur im Haupt- und Finanzausschuss informiert wird. Eine Aufstellung wurde allen Gemeindevertretern und den Mitgliedern des Gemeindevorstandes mit der Einladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30. Januar 2019 übersandt. Der TOP war versehentlich auf der Tagesordnung aufgenommen worden.

Die Gemeindevertretung beschloss einstimmig die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes.

 


TOP 5

Rechtsstreitigkeit Feuerwehrhaus Oberurff-Schiffelborn

Bürgermeister Köhler erläuterte die Fakten und wies auf die Schwierigkeiten mit dem Generalunternehmer hin.

Mehrfache Versuche von Seiten der Gemeinde zu einer gütlichen Einigung zu kommen sind gescheitert. Der Generalunternehmer ist für eine Kommunikation mit der Gemeinde Bad Zwesten nicht zu erreichen.

Deshalb sieht man sich als letzten Schritt gezwungen die Klage einzureichen.


Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss fasste die Gemeindevertretung einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Empfehlung eines Rechtsanwalts zu folgen. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt die Klageeinreichung durch einen Rechtsanwalt vorzubereiten und vorzunehmen.

 


TOP 6

Berichte aus den Zweckverbänden

Vorsitzender Manfred Paul berichtete aus dem Ältestenrat, dass dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt werden soll.

Es lagen keine Berichte zu Sitzungen der Zweckverbände

- Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis (ZVA)

- Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West

- Naturpark Kellerwald-Edersee

vor.

Die Gemeindevertretung beschloss einstimmig die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes.

 


TOP 7

Grundstücksangelegenheiten

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde über die Festsetzung von einheitlichen Grundstückskaufpreisen für die neuen Baugrundstücke in Oberurff (Lerchenweg), Niederurff (Gänseacker und Linngärten) sowie für die Baulücken in den Ortsteilen Betzigerode und Wenzigerode beraten.


Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes fasste die Gemeindevertretung einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung einen einheitlichen Verkaufspreis inkl. Wasser-, Abwasserbeiträgen und Ablöse auf den Straßenerschließungsbeitrag in Höhe von 45,- Euro/m² in allen vier Ortsteilen festzulegen und diesen zu beschließen.

 


Bad Zwesten, den 04.03.2019

 

Manfred Paul
Vorsitzender der Gemeindevertretung