Bericht von der 21. Sitzung der Gemeindevertretung am 27. Juni 2019


Zur 21. Sitzung trafen sich 19 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter im Kurhaus.

 

Der Vorsitzende Manfred Paul eröffnet um 19:32 Uhr die Sitzung und begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes, die ehemaligen Gemeindevertreter, den ehemaligen Schriftführer Günther Heer, Herrn Schmidt als Vertreter der Presse (HNA) sowie die anwesenden Zuhörer.

 

Bevor mit der regulären Tagesordnung begonnen wurde, liest Manfred Paul eine Solidaritätsbekundung zum Mordfall Dr. Walter Lübcke vor. Er hat darauf hingewiesen, dass am selben Tag vor dem Gebäude des Regierungspräsidiums in Kassel eine durch die Ermordung Lübckes angestoßene Demonstration für „Demokratie, Toleranz, Vielfalt und Weltoffenheit“ stattfindet.
Zusammen sind wir stark!

Günther Heer war als langjähriger Schriftführer seit 1976 für die Gemeindevertretung und ihre Ausschüsse aktiv. Daher wurde Günther Heer aufgrund dieser Ämter und auch vieler weiteren Ämter, Tätigkeiten und Funktionen innerhalb der Gemeinde Bad Zwesten mit viel Anerkennung, Lob und Respekt im Rahmen dieser Gemeindevertretersitzung verabschiedet. Günther Heer zeichnet seine Beständigkeit und Bodenhaftung aus, das zeigt, wie sehr er mit seiner Heimatgemeinde Bad Zwesten verbunden ist, so Manfred Paul. Seine Zuverlässigkeit und sein Einsatz wurden besonders hervorgehoben. Manfred Paul stellt den Lebenslauf von Günther Heer dar. Günther Heer war ein Mann für alle Fälle und hat Aufgaben wie die als Büroleiter, als Standesbeamter, als Datenschutzbeauftragter, als stellv. Schiedsmann, als Schriftführer im Ortsbeirat Oberurff sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen in der Feuerwehr und vieles mehr übernommen.

Nahtlos schloss sich Bürgermeister Michael Köhler seinem Vorredner an und würdigte in seiner Ansprache die überaus herausragende und zuverlässige Arbeit von Günther Heer für die Gemeinde Bad Zwesten und deren Bürger. Bürgermeister Michael Köhler beschreibt Günther Heer als sehr kommunikativ und innovativ mit sehr viel Erfahrung. Dies habe ihm bereits vor 20 Jahre seinen Einstieg als Bürgermeister sehr erleichtert.  Er sei ein Mensch mit einem tollen Charakter, humorvoll und feinsinnig, ein Mensch, den er sehr wertschätze. Er erzählt ein paar Anekdoten die prägend waren. Die Mitarbeiter der Gemeinde und auch der Gemeindevorstand haben Günther Heer bereits würdevoll verabschiedet. Bürgermeister Köhler wünschte ihm einen angenehmen und ausgefüllten neuen Lebensabschnitt!

 

Manfred Paul überreicht im Anschluss der Reden an Günther Heer ein Dankesschreiben im Namen der Fraktionsvorsitzenden und ihm als Vorsitzenden der Gemeindevertretung, sowie ein Abschiedsgeschenk der Fraktionen in Form eines Gutscheines. Bürgermeister Michael Köhler überreicht an Günther Heer etwas Hochprozentiges für gemütliche Abendstunden.

 

Günther Heer bedankt sich für das über Jahrzehnte entgegen gebrachte Vertrauen, die vielen anerkennenden Worte und erzählt ein paar Anekdoten aus seiner langjährigen Zeit in der Tätigkeit als Schriftführer.

Günther Heer verabschiedet sich zum Schluss mit dem Satz: Ich bin dann mal weg!

 

Folgende Tagesordnungspunkte wurden behandelt:


TOP 1  Bauleitplanung

a)        26. Änderung des Flächennutzungsplanes

•     Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen

•     Überarbeitung des Flächennutzungsplanes entsprechend den Abwägungsvorschlägen und öffentlich Auslage gemäß § 3 (2) BauGB

 

b)        Bebauungsplan Nr. 13, „Über der Mückenwiese“ in der Kerngemeinde;
            Dritte Änderung

•     Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen

•     Überarbeitung der Planunterlagen der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 18 und öffentliche Auslage gemäß § 3 (2) BauGB

 

c)        Bebauungsplan Nr. 10, „Über den Gronswiesen“ in der Kerngemeinde
            Sechste Änderung und Erweiterung

•     Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen

•     Beschluss als Satzung

•     Berichtigung des Flächennutzungsplanes

 

Zu TOP 1 a und b Lageplan mit Geltungsbereich:


Oberhalb der gewerblichen Flächen der Flaschengroßhandlung Bad Zwesten sollen die gewerblichen Flächen, wie in dem nachfolgenden Lageplan dargestellt, erweitert werden.

Zwischenzeitlich war die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit abgeschlossen und eine Prüfung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen war vorzunehmen.

 

Zu TOP 1 c)


 

In der 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.06.2019 wurde über die Punkte beraten.

 

1. Bauleitplanung

a)        26. Änderung des Flächennutzungsplanes

•     Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen

•     Überarbeitung des Flächennutzungsplanes entsprechend den Abwägungsvorschlägen und öffentlich Auslage gemäß § 3 (2) BauGB

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:

 

1. Die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Zwesten, die der Vorlage in Kopie beigefügt sind, werden zur Kenntnis genommen.

Nach Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen erfolgt deren Berücksichtigung entsprechend der beigefügten Vorschläge.

Die Abstimmung erfolgt mit folgendem Ergebnis: 11 Ja, 5 Nein und 3 Enthaltungen.

 

2. Die Planunterlagen der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes sind entsprechend den Abwägungsvorschlägen zu überarbeiten und gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Die Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen erfolgt entsprechend der beigefügten Vorschläge. Der entsprechend den Abwägungsvorschlägen überarbeitete Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (2) BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

Die Abstimmung erfolgt mit folgendem Ergebnis: 13 Ja, 5 Nein und 1 Enthaltungen.


1. Bauleitplanung

b)        Bebauungsplan Nr. 13, „Über der Mückenwiese“ in der Kerngemeinde;
            Dritte Änderung

•     Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen

•     Überarbeitung der Planunterlagen der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 18 und öffentliche Auslage gemäß § 3 (2) BauGB

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:

1.  Die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Über der Mückenwiese“ in der Gemarkung Zwesten, die beigefügt sind, werden zur Kenntnis genommen.

Nach Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen erfolgt deren Berücksichtigung entsprechend der beigefügten Vorschläge.

Die Abstimmung erfolgt mit folgendem Ergebnis: 14 Ja, 4 Nein und 1 Enthaltungen.

 

2. Die Planunterlagen der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Über der Mückenwiese“ sind entsprechend den Abwägungsvorschlägen zu überarbeiten und gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Die Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen erfolgt entsprechend der beigefügten Vorschläge. Der entsprechend den Abwägungsvorschlägen überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (2) BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

Die Abstimmung erfolgt mit folgendem Ergebnis: 14 Ja, 5 Nein und 0 Enthaltungen.

 

 

1. Bauleitplanung

c) Bebauungsplan Nr. 10, „Über den Gronswiesen“ in der Kerngemeinde
Sechste Änderung und Erweiterung

•     Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen

•     Beschluss als Satzung

•     Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:

 

1. Die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, die der Vorlage in Kopie beigefügt sind, werden zur Kenntnis genommen.

Nach Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen erfolgt deren Berücksichtigung entsprechend der beigefügten Vorschläge.

Die Abstimmung erfolgt mit folgendem Ergebnis: 14 Ja, 0 Nein und 5 Enthaltungen.


2. Die 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Über den Gronswiesen“, Gemarkung Zwesten mit Begründung in der Fassung vom März 2019 wird als Satzung beschlossen.

Die Abstimmung erfolgt mit folgendem Ergebnis: 14 Ja, 0 Nein und 4 Enthaltungen, ein Gemeindevertreter hat sich nicht gemeldet.


Ein Gemeindevertreter verlässt die Sitzung um 20:11 Uhr.

3. Der Berichtigung des Flächennutzungsplanes mit dem Geltungsbereich der
6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Über den Gronswiesen“ in der Fassung vom März 2019 wird zugestimmt.

Die Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen erfolgt entsprechend der beigefügten Vorschläge.

Die 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Über den Gronswiesen“, Gemarkung Zwesten mit Begründung wird als Satzung beschlossen.

Die Abstimmung erfolgt mit folgendem Ergebnis: 13 Ja, 0 Nein und 5 Enthaltungen.

 

 

TOP 2

Nachtrag zur Benutzungs- und Gebührenordnung für das Kurhaus

Bürgermeister Köhler hat den Nachtrag der Benutzungs- und Gebührenordnung für das Kurhaus anhand einer Präsentation vorgetragen.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Änderung des „§ 4 Benutzungsbedingungen“ der Benutzungs-, und Gebührenordnung des Kurhauses gemäß dem angefügten Zweiten Nachtrag zur Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Bad Zwesten für die Benutzung des Kurhauses.

 

 

TOP 3

Neufassung der Friedhofsordnung

Bürgermeister Köhler hat die Neufassung der Friedhofsordnung anhand einer Präsentation vorgetragen.

In der 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.06.2019 wurde die Neufassung der Friedhofsordnung ausführlich vorgestellt und beraten.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den vorliegenden Entwurf der neuen Friedhofsordnung.

 

 

TOP 4

Wahl des Ortsgerichtsvorstehers und Stellvertretung

Bürgermeister Köhler hat diesen Tagesordnungspunkt anhand einer Präsentation vorgetragen.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung wählt einstimmig Herrn Dieter Kraushaar zum Ortsgerichtsvorsteher. Die Gemeindevertretung wählt einstimmig Frau Eva Friedrich zur Stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteherin.

 

 

TOP 5

Schiedsamt Bad Zwesten

Bürgermeister Köhler hat diesen Tagesordnungspunkt vorgetragen.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung wählt einstimmig Frau Christel Siedschlag als Schiedsfrau.

Die Gemeindevertretung wählt einstimmig Frau Susanne Shera als Stellvertretende Schiedsfrau.

 

 

TOP 6

Zuschuss für die Sporthalle der Jugenddorf-Christophorusschule Oberurff

Eine Gemeindevertreterin verlässt wegen Befangenheit zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes bis nach erfolgter Abstimmung den Sitzungsraum.

Bürgermeister Köhler hat diesen Tagesordnungspunkt anhand einer Präsentation vorgetragen und ging auf die aktuellen und möglichen Hallennutzungszeiten ein.

Die CJD Jugenddorf -Christophorusschule Oberurff hat einen Antrag auf Bezuschussung in Höhe von 50.000 € durch den Kreisausschuss Schwalm-Eder gestellt.

Der Schwalm-Eder-Kreis gewährt diesen Zuschuss, sofern die Gemeinde einen gleich hohen Zuschuss gewährt.

Für die Gewährung des Zuschusses würde sprechen, dass örtliche Vereine einen kostenfreien Zugang zu der Halle zu Trainingszwecken erhalten würden.

In der Vergangenheit wurden auch ohne Vertrag alle an die Schule herangetragenen Wünsche auf Trainingszeiten in der Sporthalle der Christophorusschule positiv durch die Schulleitung beschieden.

Aus den Reihen der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses wurde gebeten, dass der Gemeindevorstand eine Absichtserklärung zwischen der Gemeinde und der Jugenddorf-Christophorusschule Oberurff über die Möglichkeit der Hallennutzung kreiert. Die Erklärung solle Grundlage für die 50.000,- € Zuschuss der Gemeinde sein.

Der Gemeindevorstand und der Haupt- und Finanzausschuss hatten jeweils keine Beschlussempfehlung abgegeben.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mit Vorlage einer Absichtserklärung der Jugenddorf-Christophorusschule Oberurff einen Zuschuss in Höhe von 50.000 € zu gewähren.

 

 

TOP 7

Änderung des Stellenplanes 2019

Bürgermeister Köhler hat die Tagesordnungspunkt 7 a) und b) anhand einer Präsentation zusammen vorgetragen.

a)        Teilhabechancengesetz ab 01.01.2019 (§ 16i SGB II

Es handelt sich um eine Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Schwalm-Eder.

Das Gesetz richtet sich an Arbeitnehmer, die mind. 25 Jahre alt sind und mind. 6 Jahre ALG II in den letzten 7 Jahren bezogen haben.

Die Förderdauer erstreckt sich auf 5 Jahre, ein Arbeitsvertrag kann befristet und innerhalb der 5 Jahre einmal verlängert werden.

Die Förderhöhe beträgt im 1. und 2. Jahr 100%, im 3. Jahr 90%, im 4. Jahr 80% und im 5. Jahr 70%.

Seitens der Gemeinde wurden 2 Anträge für den Bauhof und die Anlagenpflege gestellt, wobei der Antrag für eine Teilzeitbeschäftigte in der Anlagenpflege abgelehnt wurde.

Eine weitere Beschäftigung in der Verwaltung befindet sich noch in der Entscheidungs-/Antragsphase.

Da mit dem Vertragsabschluss eine Verpflichtung von zunächst 3 Jahren eingegangen würde, wäre der Stellenplan entsprechend anzupassen (KW-Vermerk). So auch das Budget mit den Aufwendungen und den Erträgen für 2019.

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte keine Beschlussempfehlung abgegeben.

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Änderung des Stellenplanes 2019 im Rahmen des Teilhabechancengesetzes mit den 2 Stellen, befristet für zunächst 3 Jahre mit KW-Vermerk zum 31.05.2022.

 

 

b)        Bundesprogramm des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend; „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“

Im Hinblick auf die neu geschaffene Form der Erzieher-Ausbildung, die sich zukünftig etablieren könnte, hat der Gemeindevorstand am 02.04.2019 die Einstellung einer Auszubildenden ab August 2019 beschlossen.

Für die Ausbildung gelten folgende (allgemein gesetzliche) Voraussetzungen:

•      das vollendete 18. Lebensjahr

•      die gesundheitliche Eignung

•      Abschluss der Realschule oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss

Eine abgeschlossene Ausbildung als Sozialassistentin/Sozialassistent oder eine andere einschlägige anerkannte Berufsausbildung und die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung (Auflage Praktikum) zum Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung.

Als gleichwertige berufliche Vorbildung gelten eine dreijährige berufliche Tätigkeit und sozialpädagogische Erfahrungen (siehe auch o.a. Praktikum).

Derzeit sieht das Programm vor, im 1. Ausbildungsjahr keine Fachkraftstunden anzuerkennen, da keine einschlägige Berufserfahrung gegeben ist. Voraussichtlich können im 2. Jahr analog zur Förderung 30% (12 Std.) und im 3. Jahr 70% (27 Std.) auf die Fachkraftstunden angerechnet werden, so eine Vertreterin der Fachaufsicht. Eine abschließende Regelung zur Anwendung wird noch erwartet.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat keine Beschlussempfehlung abgegeben.

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Änderung des Stellenplans 2019 im Rahmen des Bundesprogramms „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“. Ein zusätzlicher Ausbildungsplatz für eine praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Erzieher/in wird in den Stellenplan aufgenommen.

 

 

TOP 8

Fahrbahnteiler in Bad Zwesten, Ortsdurchfahrt Betzigerode (K74)

Bürgermeister Köhler hat diesen Tagesordnungspunkt anhand einer Präsentation vorgetragen.

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte keine Beschlussempfehlung abgegeben.
Der Haupt- und Finanzausschuss hatte sich darauf verständigt, dass in der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung zu beraten ist, ob eine andere Verkehrsberuhigungsmaßnahme innerhalb der Ortsdurchfahrt zielführend ist. Dazu hatte die Verwaltung noch einen Vorschlag des Planungsbüros Oppermann GmbH zu dieser Gemeindevertretersitzung erwartet.

Da dieser noch nicht vorgelegen hat und dieser mit den Anwohnern vor Ort abgestimmt werden sollte, wurde der Tagesordnungspunkt mit der Beschlussfassung vertagt.

Der Tagesordnungspunkt mit der späteren Beschlussfassung wurde vertagt.

 

 

TOP 9

Bericht aus dem Gemeindevorstand

Bürgermeister Michael Köhler hatte nur ein aktuelles Thema, zudem er berichtet hat.

Er berichtete zum Thema Haushalt 2019, dass der für die Haushaltsgenehmigung notwenige Jahresabschluss 2017 noch nicht abschließend aufgestellt wurde und somit eine Haushaltsgenehmigung noch nicht in Aussicht ist.

Des Weiteren wies er auf den neuen § 92 a (3) HGO hin, der eine neue Regelung ab 2019 vorsieht. Hiernach ist ein Haushaltssicherungskonzept (Aufstellung aufgrund des kumulierten Defizites) durch das Regierungspräsidium zu genehmigen. Dies bedeutet, dass eine längere Bearbeitungszeit und damit eine längere vorläufige Haushaltsführung zu erwarten ist.

Die Verrechnung des kumulierten Defizites soll daher auch im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 gegen die Nettoposition erfolgen.

Dazu wird die Verwaltung zur nächsten Sitzung einen Vorschlag unterbreiten.

 


TOP 10

Anfrage der Bündnis90/Die Grünen betr. Baumfällung an der K 74 in Betzigerode

Die Beantwortung der Anfrage erfolgte als Tischvorlage in der Sitzung der Gemeindevertretung.

 


TOP 11

Antrag der Bündnis90/Die Grünen auf die Erstellung einer Baumschutzsatzung

Stefan Arndt stellte den Antrag der Bündnis90/Die Grünen auf die Erstellung einer Baumschutzsatzung vor. Es sollte sich um eine Satzung nach dem Hessischen Naturschutzgesetz handeln. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen würde sich bei der Gestaltung einer Baumschutzsatzung mit einbringen.

Die Gemeindevertretung möge den Gemeindevorstand damit beauftragen, einem Entwurf einer Baumschutzsatzung auszuarbeiten.

Die Abstimmung erfolgt mit folgendem Ergebnis: 3 Ja, 15 Nein und 0 Enthaltungen.

 

 

TOP 12

Antrag der Bündnis90/Die Grünen auf Verzicht auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung an der K74 Ortsausgang Betzigerode Richtung Wenzigerode

Stefan Arndt stellte den Antrag der Bündnis90/Die Grünen „Verzicht auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung an der K74 Ortsausgang Betzigerode Richtung Wenzigerode“ vor. Die Anzahl der Energieverbraucher nimmt in unserer Gesellschaft immer mehr zu und damit nimmt die Anzahl/Vorkommen der Kleintiere immer mehr ab. Dies ist auch eine Auswirkung der Straßenbeleuchtung. Die bestehende Straßenbeleuchtung ist ausreichend und muss nicht erweitert werden. Der Gemeindevorstand soll zudem prüfen, welche Straßenbeleuchtungen in weiteren Straßenzügen im gesamten Gemeindegebiet abgeschaltet werden könnten.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Manfred Paul schlug nach einer Debatte folgende Beschlussformulierung vor:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand die beiden Punkte a und b des Antrages der Bündnis90/Die Grünen im Rahmen der Umstellung der Straßenbeleuchtung zu prüfen. Danach soll eine Beratung im Gemeindevorstand und im Haut- und Finanzausschuss erfolgen.

Die Abstimmung erfolgt einstimmig mit 18 Ja-Stimmen


Bad Zwesten, den 23.09.2019

gez. Manfred Paul

Vorsitzender der Gemeindevertretung