Haushaltssatzung und Bekanntmachung


1. Haushaltssatzung



2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:


Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.09.2020 – 06.10.2020 im Rathaus, Ringstraße 1, Zimmer 15, zu folgenden Uhrzeiten aus:

Montag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 13:30 bis 18:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Samstaggeschlossen

Sonntaggeschlossen

 

Bad Zwesten, den 11.09.2020

Der Gemeindevorstand

 
gez. Michael Köhler
Bürgermeister

 

Die vorstehende Haushaltssatzung und Bekanntmachung wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Bad Zwesten, den 11.09.2020

Der Gemeindevorstand

 

gez. Michael Köhler
Bürgermeister