Bericht von der 26. Sitzung der Gemeindevertretung am 25. Juni 2020


Nachdem die vorgesehene Sitzung am 2. April aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden musste, trafen sich am 18. Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter zur 26. Sitzung im Kurhaus. Aufgrund der besonderen Hygienevorschriften wurde eine neue Sitzordnung ausprobiert und damit alle Vorgaben zu den empfohlenen Abstandsregelungen eingehalten. Bereits am Eingang stand Desinfektionsmittel zur Verfügung und auch die Mikrophone waren mit einem entsprechenden Schutz versehen.

 

Der Vorsitzende Manfred Paul eröffnet um 19:32 Uhr die Sitzung und begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes mit Bürgermeister M. Köhler, Frau Zapf als Vertreterin der Presse (HNA) sowie die vier anwesenden Zuhörer.

 

Bevor mit der Tagesordnung begonnen wurde, würdigte der Vorsitzende der Gemeindevertretung Manfred Paul die Verdienste des am 26. Mai 2020 verstorbenen Vogelschutzbeauftragten und Vorsitzenden des Seniorenbeirates Richard Wagner. Mit einer Schweigeminute gedachte das Parlament dem Verstorbenen.

 

 

 

TOP 1

Modernisierung Bewegungsbad

Bürgermeister Köhler informierte über Verzögerungen die sich bei der Planung durch zwei Fachbüros ergeben haben.

Die Schließung des Bades erfolgte bereits Anfang März, da die baustatische Genehmigung des Daches nur bis zum April 2020 gültig war. Die Kosten für eine zusätzliche baustatische Prüfung in Höhe von 30.000 Euro konnten somit eingespart werden.

Weiterhin wurden zur Modernisierung nun Fördermittel aus dem Schwimmbadinvestitionsprogramm (SWIM) des Landes Hessen beantragt. Aus diesem Programm ist eine höhere Förderung zu erwarten, als mit Mittel aus dem Programm „Stadtumbau“. Zur Prüfung des Förderantrages mussten umfangreiche Planungsunterlagen vorgelegt werden, die derzeit durch das zuständige Ministerium baufachlich geprüft werden. Der Förderbescheid wird Ende Juli 2020 erwartet. Erst nach Vorlage dieses Bescheides kann die Ausschreibung der ersten Gewerke vorgenommen werden. Die Bauarbeiten werden somit im September 2020 beginnen. Zunächst werden die Sanierung des Daches, der Fassade und die teilweise Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Sanitär, Elektro, Lüftung) durchgeführt.

Im nächsten Schritt ist die Erneuerung der Duschen und die Umgestaltung des Eingangsbereichs vorgesehen. Ein Windfang und mechanische Türen für einen behindertengerechten Zugang sind geplant.

Für den Austausch der Fenster, wurden entsprechende Fördermittel im Zuge der Energieeinsparvorordnung beantragt. Ursprünglich war nur ein Teilaustausch mit Holzfenstern geplant, bei dem die Kosten komplett allein zu tragen wären. Die Vorgaben des Förderprogramms für eine energetische Sanierung legen fest, dass die Ziele nur durch den Einbau von Fenstern mit Aluminiumrahmen erreicht werden können. Aufgrund dieser Tatsache ist ein Komplettaustausch der Fenster notwendig, was zwar die Maßnahme verteuert, jedoch gefördert wird. Statische Probleme und Probleme bei der Dichtheit der inneren Bauwerkshülle führten zu dieser Entscheidung.

Stefan Arndt, Bündnis 90/Die Grünen, erinnerte daran, dass ein Bausplitting vorgesehen war, damit eventuell die „Reißleine“ gezogen werden kann.

Christina Philippi, SPD-Fraktion, bittet darum, dass regelmäßig Statusberichte vorgelegt werden, in denen die finanzielle Entwicklung und auch der Baufortschritt dokumentiert ist. Bürgermeister Köhler sagt zu, dass man im Sinne der Transparenz regelmäßig über das Projekt berichten wird.

Philipp Rudolph, CDU-Fraktion, wies darauf hin, dass man sich bewusst sei, dass ein Altbau saniert wird. Eine solche Maßnahme sei schwerer zu planen als ein Neubau. Zukünftig werde das Parlament noch häufiger über Zahlen reden müssen, die sich aus dem Baufortschritt ergeben.

Martin Häusling, Bündnis 90/Die Grünen, betonte was für eine existentielle Bedeutung das Bewegungsbad für Bad Zwesten hat.

 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss und des Gemeindevorstandes fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschlüsse:


•     Die Gemeindevertretung beschließt eine Komplettsanierung der Fenster in Höhe von 382.011,43 Euro vornehmen zu lassen und dafür eine Förderung in Höhe von 140.492 Euro zu erhalten.

 Abstimmung:                      13 dafür,       2 dagegen,   3 Enthaltung

 

•     Die Gemeindevertretung beschließt die baufachliche Prüfung für das SWIM-Programm abzuwarten und danach erst die Ausschreibung vorzunehmen.

 Abstimmung:                      18 dafür,       0 dagegen,   0 Enthaltung

 

 

 

TOP 2

Ortsdurchfahrt Betzigerode K 74, Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten sowie Hopfengarten

•     Beschluss über überplanmäßige Ausgaben gem.§ 100 (1) HGO

•     Info zur Verkehrsberuhigung



1. Beschluss über überplanmäßige Ausgaben gem.§ 100 (1) HGO

Bürgermeister Köhler erläuterte die einzelnen Gewerke und begründete die höhere Ausgaben.

 Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss fasst die Gemeindevertretung folgende Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 56.398,27 €.

b) Wasserleitungsarbeiten            17.365,20 €

c) Gehwege                                     24.808,63 €

d) Straßenbau Hopfengarten       14.224,44 €

 Abstimmung:                      18 dafür,       0 dagegen,   0 Enthaltung

 

 2. Info zur Verkehrsberuhigung

Bürgermeister Köhler berichtete, dass die Verkehrsbehörde weitergehende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung mit der Begründung abgelehnt hat, dass die Frequenz der Straße zu gering sei.

Martin Häusling, Bündnis 90/Die Grünen, hat das Anliegen der Gemeinde Bad Zwesten dem zuständigen Staatssekretär im Ministerium vorgetragen und dort soll geprüft werden, ob zusätzliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen noch erfolgen können.

 

 

TOP 3

Kostenentwicklung Haupt- und Kasseler Straße, Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten inkl. Gehweg und Baumstandorte

 a)  Beschluss über überplanmäßige Ausgaben gem.§ 100 (1) HGO

Bürgermeister Köhler erläuterte die Kostenentwicklung der durchgeführten Bauleistungen.

Stefan Arndt, Bündnis 90/Die Grünen, kritisierte, dass angeblich die Folienabdichtung in der Hauptstraße nicht bekannt war. Da dies schon Thema bei der grundlegenden Sanierung in den Jahr 1988/1989 war, müsste die Tatsache bekannt gewesen sein.

 

Bettina Riemenschneider-Wickert, SPD-Fraktion, meinte, die Gemeindevertretung habe sich bereits ursprünglich für den Erhalt der Bushaltstelle auf der Schulseite ausgesprochen. Erst durch die Planung durch das Ingenieurbüro sollte die Bushaltestelle direkt an den Straßenkörper angebaut werden. Daher hätte es zu keinen Mehrkosten kommen können.

Bürgermeister Köhler korrigierte Frau Riemenschneider-Wickert und betonte, dass das Parlament zunächst der Planung der günstigsten Bushaltestellen-Variante (Halten auf der Straße) zugestimmt hatte. Danach wurden die Kosten berechnet. Die jetzt gebaute Variante wurde zwar im Haupt- und Finanzausschuss diskutiert, ist aber nicht beschlossen worden. Im Zuge der weiteren Planung habe sich der Gemeindevorstand dann für die teurere, aber für die Verkehrsteilnehmer sichere Variante entschieden, die bereits in der Diskussion im Parlament zuvor eine große Sympathie erfahren habe.

Insgesamt habe sich die Bauausführung durch den notwendigen Austausch von Gasleitungen durch die EWF zeitlich verzögert.

Bei den Kanalbaumaßnahmen konnten rund 26.000 Euro, bei den Wasserleitungsarbeiten rund 23.000 Euro eingespart werden. Der Straßen- und Gehwegebau hat sich um rund 125.000 Euro verteuert. Somit wird die Gesamtmaßnahme etwa 76.000 Euro teurer als ursprünglich geplant.

Da die Schlussrechnung noch nicht vorliegt, sind in diesen Zahlen jedoch noch Sicherheiten einkalkuliert.

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte keine Empfehlung für einen Beschluss für die Gemeindevertretung abgegeben, da zunächst die Schlussrechnung abgewartet werden soll.

Ohne Beschluss

 

b) 3. Bauabschnitt Hauptstraße: Baumstandorte

Im Zuge der Baumaßnahme müssen noch verschiedene Bäume ausgetauscht werden. Zum Teil sind sie nicht Standortgerecht oder sie weisen Schädigungen auf. Auch muss Pflaster aufgenommen werden, um die Baumscheiben zu vergrößern. 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Mittel für die Arbeiten an den Bäumen und Baumscheiben in Höhe von brutto 7.000,23 € bereit zu stellen und die Arbeiten zu beauftragen. 

Abstimmung:                      18 dafür,       0 dagegen,   0 Enthaltung

  

 

TOP 4

Kostenentwicklung Erschließung „Lerchenweg“/Sanierung Straße „Am Hammer“

•     Kostenentwicklung Erschließung „Lerchenweg“

Die Mehrausgaben bei der Investitionsmaßnahme „Wasser“ resultieren daraus, dass zusätzlich eine Wasserversorgungsleitung für eine eventuelle spätere Erschließung des Baugebietes verlegt wurde. Durch diese durchgeführte Maßnahme können spätere Straßenaufbrüche vermieden werden.

Die Gemeindevertretung hat die Mehrausgaben bei Investitionsmaßnahme „Wasser“ in Höhe von 7.066,04 Euro und die Minderausgaben bei der Investitionsmaßnahme „Kanal“ in Höhe von 19.749,80 Euro sowie die Minderausgaben bei der Investitionsmaßnahme „Straße“ in Höhe von 39.793,32 Euro zur Kenntnis genommen. 

•     Kostenentwicklung Sanierung Straße „Am Hammer“

Die Gemeindevertretung hat die Minderausgaben bei der Investitionsmaßnahme in Höhe von 6.800,26 Euro zur Kenntnis genommen.

 

  

TOP 5

Vierter Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bad Zwesten über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Bad Zwesten - Regelung der Betreuungsgebühren während der Kita-Schließung aufgrund des Corona-Virus

Die Verwaltung hatte vorgeschlagen eine Regelung in Form einer Satzung zu erstellen, damit der Gemeindevorstand bei künftigen Pandemiefällen ermächtigt ist in einem solchen Fall zu entscheiden, dass Kinder betreut werden dürfen und auch von der Betreuungsgebühr freigestellt werden können.

Weiterhin sollte damit eine Regelung geschaffen werden, eine Befreiung von den Gebühren der „Kinder von nicht systemrelevanten Eltern“ sowie eine Ermäßigung der Gebühren der „Kinder von systemrelevanten Eltern“ zu ermöglichen.

Aus Gründen der Rechtssicherheit hatte der Gemeindevorstand eine Satzungsänderung vorgeschlagen und einen Entwurf erstellt. Der Gemeindevorstand hatte über verschiedene Einzelfälle gesprochen und anhand eines konkreten Beispiels Modelle erarbeitet:

Der Entwurf wurde mit dem Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) abgestimmt.

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte keine Empfehlung für die Gemeindevertretung abgegeben, da zum Zeitpunkt der Sitzung noch weitere Informationen eingeholt werden sollten.

Bürgermeister Köhler stellte den Satzungsentwurf mit seinen verschiedenen Varianten vor.

Er gab zu bedenken, dass die Gemeinde aufgrund der aktuellen Finanzlage sehr schlecht auf Erhebung der Betreuungsgebühren verzichten könne. Ohnehin haben die Corona-Hygiene-Maßnahmen mehr Geld gekostet, was zu einer weiteren Belastung der Gemeinde geführt hat und noch wird.

Die „Variante 2“ stelle einen Kompromiss zwischen dem, was sich die Gemeinde leisten kann und einem Entgegenkommen gegenüber den Eltern, dar.

 

Bettina Riemenschneider-Wickert stellte für die SPD-Fraktion den Antrag alle Kinder von der Betreuungsgebühr für die Monate April bis Juni freizustellen. Dies wäre auch für die „systemrelevanten Personen“ ein Dankeschön, für die in dieser schweren Zeit geleistete Arbeit.

 

Martin Häusling, Bündnis 90/Die Grünen, sprach sich ebenfalls dafür aus, in einer solchen Ausnahmesituation ein entsprechendes Zeichen zu setzen und auf die Gebühren zu verzichten. Aus seiner Sicht wäre eine Satzungsänderung nicht notwendig. Ein entsprechender Beschluss würde ausreichen.

 

Philipp Rudolph berichtete, dass sich die CDU-Fraktion ebenfalls einer Freistellung von Betreuungsgebühr aller Kinder für die Monate April bis Juni anschließen wird.

 

Der Vorsitzende Manfred Paul lässt über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen:

Antrag der SPD Fraktion:

Für die Monate April, Mai und Juni wird die Beitragspflicht für alle Kinder aufgehoben.



Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Beitragspflicht wird für die Monate April bis Juni für alle Kinder aufgehoben wird.

Abstimmung:                      18 dafür,       0 dagegen,   0 Enthaltung

 

Der Vorsitzende Manfred Paul fragte Bürgermeister Köhler, ob über den vorgelegten Entwurf des Vierten Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bad Zwesten über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder noch abzustimmen ist.

Bürgermeister Michael Köhler teilte mit, dass aus rechtlicher Sicht eine Satzungsänderung durch den einen Vierten Nachtrag erforderlich ist. Aufgrund des erfolgten Beschlusses muss der Text des Entwurfs geprüft bzw. geändert werden.

 

Auf Antrag von Bettina Riemenschneider-Wickert wurde Sitzung unterbrochen, um den Entwurf des Vierten Nachtrags zu prüfen, zu formulieren und zu aktualisieren.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung stellt der Vorsitzende Manfred Paul den überarbeiteten Entwurf des Vierten Nachtrags vor.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Vierten Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bad Zwesten über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der während der Sitzung geänderten Fassung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Vierten Nachtrag auf Rechtssicherheit zu prüfen und notwendige Änderungen durchzuführen.

Der Grundsatzbeschluss über die Befreiung von der Betreuungsgebühr aller Kinder für den Zeitraum vom 01.04. bis 30.06.20 wird davon nicht berührt.

Abstimmung:                      18 dafür,       0 dagegen,   0 Enthaltung

 

 

TOP 6

Widmung: Neuer Straßenname „An der Kläranlage“

Zuteilung einer Postanschrift für die Kläranlage Bad Zwesten

Derzeit werden wichtige Lieferungen für die Kläranlage Bad Zwesten, die per Paket durch Zustelldienste geliefert werden, im Rathaus oder am Bauhof abgegeben. Dadurch kommt es zu zeitlichen Verzögerungen bevor die Mitarbeiter der Kläranlage die Lieferungen erhalten

Eine direkte Zustellung ist derzeit nicht möglich, da die Zustelldienste bzw. Speditionen eine GPS-fähige-Zustelladresse (Straße und Hausnummer) für ihre Navigationsgeräte benötigen.

In Anbetracht der anstehenden künftigen Baumaßnahmen an der Kläranlage ist eine eigene Adresse eine Erleichterung.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Benennung des Zufahrtsweges zur Kläranlage in „An der Kläranlage“ vorzunehmen und der Kläranlage Bad Zwesten die Hausnummer „1“ zu vergeben.

Abstimmung:                      18 dafür,       0 dagegen,   0 Enthaltung

 

 

TOP 7

Interkommunale Zusammenarbeit im Projekt „Virtuelles Gründerzentrum Schwalm“

Über den Entwurf wurde bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 29. August 2019 ein entsprechender Beschluss gefasst. Es handelte sich bei dieser Abstimmung um eine Formalie, da zwischenzeitlich die Kennzahlen bei den Kostenanteilen korrigiert wurden.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Umlage der Gesamtkosten für das IKZ Projekt VGZ Schwalm erfolgt zu 50% auf den Zweckverband Schwalm und zu 50% durch die Kommunen Borken, Bad Zwesten, Jesberg, Neuental und Wabern nach dem folgenden Verteilungsschlüssel:

•      Borken – 42,1 %     

•      Bad Zwesten – 15,79 %

•      Neuental – 10,53 %

•      Jesberg – 10,53 %

•      Wabern – 21.05 %

Der auf die Gemeinde Bad Zwesten entfallende Finanzierungsanteil ist in den Haushaltsjahren 2020-2024 einzustellen.

Abstimmung:                      17 dafür,       0 dagegen,   1 Enthaltung

 

 

TOP 8

Ernennung eines Vogelschutzbeauftragten

Der kürzlich verstorbene Richard Wagner hat der Verwaltung bereits Anfang des Jahres 2020 mitgeteilt, dass er sein Amt als Vogelschutzbeauftragter nicht weiter ausüben kann. Daraufhin hatte die Gemeinde seit Anfang März 2020 aktiv nach eine/r/m Nachfolger/in gesucht.

Der Chef der Ökologie der UNI Kassel, Professor Ewald Langer hat sich bereit erklärt, für die Gemeinde Bad Zwesten als Vogelschutzbeauftragter ehrenamtlich aktiv zu werden und wurde vom Gemeindevorstand vorgeschlagen.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt Professor Ewald Langer zum Vogelschutzbeauftragten zu ernennen.

Abstimmung:                      18 dafür,       0 dagegen,   0 Enthaltung

 

 

TOP 9

Dorferneuerung

Im Jahre 2018 hatte die Gemeindevertretung beschlossen, einen Antrag zum Dorferneuerungsprogramm zu stellen. In der letzten Anmeldung kam Bad Zwesten nicht zum Zuge, daher muss die Dorferneuerung erneut beantragt. Der Verwaltung wurde daraufhin mitgeteilt, dass er alte Beschluss aus dem Jahr 2018 nicht ausreichend sei und es eines neuen Beschlusses bedarf.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Antrag auf Aufnahme in das hessische Dorfentwicklungsprogramm 2020 als gesamtkommunalen Förderschwerpunkt zu stellen. Im Anschluss an die Aufnahme wird ein integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) gemäß Leitfaden des Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) erarbeitet, welches im Weiteren das zentrale Steuerungselement im Rahmen der Dorfentwicklung und auch in anderen Bereichen kommunalen Handelns darstellt.

Für den Förderzeitraum der Dorfentwicklung können nur dann Baugebiete ausgewiesen und geplant werden, wenn diese nachweislich nicht zur Innenentwicklung konkurrieren.

Abstimmung:                      18 dafür,       0 dagegen,   0 Enthaltung

 

 

TOP 10

Haushalt:

Einsparungsvorschläge der Verwaltung über noch nicht begonnene Investitionsmaßnahmen

Aufgrund der Corona-Pandemie erwartet die Verwaltung zum Teil hohe Einnahmerückgänge.

Daher soll eine sehr restriktive Ausgabepolitik erfolgen und neben den Aufwendungen wurden die Investitionen auf den verwaltungsinternen Prüfstand gestellt worden.

Bürgermeister Köhler stellt die aktuellen Schätzungen der Eckdaten von größeren Einnahmen im Vergleich zum Haushaltsplan 2020 vor:

Mindereinnahmen:

Bezeichnung

Haushaltsansatz

in Euro

Geschätzte

Mindereinnahmen

in %

Geschätzte

Mindereinnahmen

in Euro

Ergebnis

in Euro

Kurbeitrag

241.000

40

96.400

144.600

Gewerbesteuer

500.000

20

100.000

400.000

Kindergarten-

gebühren

92.000

 

20.000

72.000

Anteil aus der Einkommensteuer

2.050.000

5

102.500

1.947.500

Summe:

3.420.382

 

318.900

3.101.482

 

Mehrausgaben:

Bezeichnung

Geschätzte

Mehrausgaben

in Euro

Kindertageseinrichtungen

20.000

Hygienemaßnahmen

20.000

Summe:

40.000


Summe Mindereinnahmen/Mehrausgaben:                                      358.900 Euro

 

Eine Liste über ausstehende I-Maßnahmen von 2018 bis 2020 mit einer Prioritätenfestsetzung waren den Parlamentariern zugegangen. In der Liste waren die verschiedene Prioritäten dargestellt, über die diskutiert werden sollte.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte keine Empfehlung für die Gemeindevertretung abgegeben, da die Liste in die Fraktionsberatungen mitgenommen und dort besprochen werden sollte.

 

Der Gemeindevorstand hatte die Liste nochmals beraten und empfohlen, die Investitionsmaßnahme „Beteiligung am Zweckverband EWF“ von der „Priorität 3“ in die „Priorität 1“ zu überführen. Die Beteiligung am Zweckverband EWF ziehe keine AfA nach sich, wie es bei anderen Investitionsmaßnahmen in der „Priorität 3“ der Fall ist. Den Zins- und Tilgungskosten für die Kreditfinanzierung stehen Renditeeinahmen gegenüber. Damit ist die Investition für den Kostenhaushalt neutral und können daher in die „Priorität 1“ aufgenommen werden.

Aus Sicht der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ könne sich die Gemeinde Bad Zwesten derzeit eine kredit-finanzierte Beteiligung am Zweckverband EWF nicht leisten. Deshalb sollte diese Maßnahme nicht in die Priorität 1 überführt werden.

Bürgermeister Köhler ging auf die Einwände von Martin Häusling zum Zweckverband EWF ein und berichtete, dass aufgrund von Erfahrungswerten aus anderen Kommunen, die Beteiligung eine gute Investition sei, bei der mit jährlichen Einnahmen von 80.000 Euro im Ergebnishaushalt zu rechnen ist. Ohne den steuerlichen Querverbund sieht er keine Möglichkeit das Schwimmbad in Zukunft finanziell zu tragen.

Er erinnert daran, dass bei dieser I-Maßnahme ein Sperrvermerk im Haushalt besteht, der nur durch das Parlament aufgehoben werden kann.

 

Martin Häusling, Bündnis 90/Die Grünen, schlug vor, die Beratung der Liste auszusetzen, da bisher kein genehmigter Haushalt 2020 vorliege.

Er stellt den Antrag einen Nachtragshaushalt bis zur nächsten Sitzung im September 2020 zu erstellen. Bis dahin werden aufgrund der allgemeinen Entwicklung auch genauere Zahlen vorliegen.

 

Christina Philippi berichtet, dass die SPD-Fraktion die Liste kritisch geprüft habe, da viel Diskussionsbedarf bestand. Für die SPD-Fraktion bat sie darum, auch für den Ergebnishaushalt eine entsprechende Liste mit Einsparungspotential zu erstellen.

Auch die SPD-Fraktion sprach sich für Vertagung aus und favorisierte die Erstellung eines Nachtragshaushalts und die Vorlage einer Liste zum Ergebnishaushalt.

 

Bürgermeister Köhler stimmt der Vertagung ebenfalls zu und riet zu einem Nachtragshaushalt. Um seriöse Zahlen für einen Nachtragshaushalt vorlegen zu können, sollte jedoch die nächste Steuerschätzung im September abgewartet werden. Erst danach können aussagekräftigte Zahlen in den Entwurf des Nachtragshaushaltes einfließen. Zudem sei er zuversichtlich, dass bis dahin die Haushaltsgenehmigung für den Haushalt 2020 vorliege.

Eine Liste mit den Einsparungspotentialen aus dem Ergebnishaushalt könnte voraussichtlich bis zur nächsten Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung am 26.08.20 erarbeitet werden.

 

Der Vorsitzende Manfred Paul regte an, dass die Fraktionen die zu erstellende Liste zum Ergebnishaushaltes zur Beratung bekommen, Die Verwaltung solle dann entsprechend Rückmeldungen von den Fraktionen erhalten. Die Ergebnisse können dann in den Entwurf des Nachtragshaushaltes einfließen.

 

Aufgrund der gestellten Anträge kommt es zu folgenden Abstimmungen:

a) Antrag der SPD-Fraktion auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 10: Haushalt -

Einsparungsvorschläge der Verwaltung über noch nicht begonnene Investitionsmaßnahmen.

Die Liste soll noch einmal überarbeitet werden. Eine Liste mit den Einsparungspotentialen aus dem Ergebnishaushalt soll zur nächsten Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung am 26.08.20 vorgelegt werden.

Abstimmung:                      18 dafür,       0 dagegen,   0 Enthaltung

 

b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Aufstellung und Vorlage eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2020, nach der Steuerschätzung im Zeitraum Oktober 2020

Abstimmung:                      17 dafür,       0 dagegen,   1 Enthaltung

 

 

TOP 11

Halbjahresbericht gem. § 50 (3) HGO

Bürgermeister Köhler hatte Jennifer Deist, Sachbearbeiterin der Finanzverwaltung, gebeten den Halbjahresbericht zum Haushaltsvollzug vorzustellen. Anhand einer Power-Point-Präsentation zeigte Jennifer Deist die aktuelle Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt auf. Zum Finanzhaushalt erläutert sie, dass die Bewegungen noch relativ gering sind, da die Haushaltsgenehmigung für den Haushalt 2020 noch nicht vorliegt.

 

Zum Bericht (Stand: 15.06.20) ist zu sagen, dass der Bericht aufgrund des Lockdowns noch keine aussagekräftigen Zahlen für das gesamte Jahr ersichtlich sind. Die Erträge liegen unter der Planung. Gleichzeitig liegen aber auch die Aufwendungen unter den Planansätzen. Nach dem aktuellen Stand würde sich der Haushalt ausgeglichen darstellen. Allerdings werde sich das nach Genehmigung des Haushalts wohl ändern.

 

Da die Prognosen für die zweite Hälfte noch ungewiss sind, wird ein Nachtragshaushalt kommen müssen. Jennifer Deist gab zu bedenken, dass ein früher Nachtragshaushalt evtl. einen weiteren Nachtragshaushalt nach sich ziehen wird. Auch für den Haushalt 2021 sei die Ertragslage noch relativ ungewiss.

 

Der Vorsitzende Manfred Paul bedankte sich für die Ausführungen.

 

 

TOP 12

Antrag „Bündnis 90/Die Grünen“

•      Radwegebau Bad Zwesten – Jesberg

•      Verbesserung des ÖPNV für Bürgerinnen und Bürger von Bad Zwesten

 

1. Radwegebau Bad Zwesten – Jesberg

Der Tagesordnungspunkte 12.1 „Antrag Bündnis 90/Die Grünen - Radwegebau Bad Zwesten – Jesberg“ wurde vor der Sitzung zurückgezogen, da die entsprechende Planung mittlerweile schon weit fortgeschritten ist.

 

2. Verbesserung des ÖPNV für Bürgerinnen und Bürger von Bad Zwesten

a) Anrufsammeltaxi (AST) des Landkreis Waldeck-Frankenberg, Verbindung zwischen Betzigerode und Wenzigerode mit der Bad Wildungen

Bürgermeister Michael Köhler berichtete, dass seit einigen Wochen eine AST zwischen Bad Wildungen und Wenzigerode besteht. Leider sei es nicht gelungen Betzigerode mit einzubeziehen.

Derzeit befindet sich der AST-Verkehr in einer Versuchsphase. Die Taktung ist aktuell im Stundentakt. Zahlen über die Nutzung liegen noch nicht vor.

Stefan Arndt, Bündnis 90/Die Grünen, führte aus, dass keine Abstimmung über den Antrag notwendig sei, da derzeit schon die Versuchsphase läuft.

 

b) Integration der Schüler-Buslinien von und zur Christophorus-Schule (CJD) in Oberurff in den ÖPNV

Eva Raabe, Bündnis 90/Die Grünen, stellt den Antrag vor und berichtet über ein Gespräch mit dem Schulleiter. Die bisherigen Aufwendungen für die Schülerbeförderung trägt das CJD.

Es habe Gespräche mit dem NVV gegeben, um die Buslinien für potentielle Fahrgäste zu öffnen und in den ÖPNV zu integrieren. Bei Aufnahme der Busse in den Liniennetzplan sieht der NVV jedoch einen 1-Stunden-Takt-Verkehr vor. Die Busse müssten demensprechend häufiger fahren als zu den Schulzeiten. Auch die Ferienzeiten müssen abgedeckt werden. Als Richtwert wurden hierfür jährliche Aufwendungen von zusätzlichen ca. 350.000 Euro genannt. Diese Aufwendungen müssten vom NVV, der NSE (zuständig für die Schülerbeförderung im Schwalm-Eder-Kreis) und den beteiligten Kommunen getragen werden.

 

Für Bettina Riemenschneider-Wickert, SPD-Fraktion, wäre es wichtig, dass für die in Frage kommenden Strecken entsprechende Bedarfsanalysen durchgeführt werden.

 

Eva Raabe, Bündnis 90/Die Grünen, findet es schwierig Bedarfsanalysen zu erstellen. Sie steht auf dem Standpunkt, wenn eine Linie angeboten wird, wird sie auch genutzt.

Stefan Arndt, Bündnis 90/Die Grünen, führt aus, dass das Fahrangebot bereits besteht und es darum geht, dass auch andere Personen einen Zugang zur Beförderung finden. Da diese Möglichkeit nicht gegeben ist, kann auch keine Bedarfsanalyse durchgeführt werden. Ziel sei es, das Angebot zwischen NVV/NSE und dem CJD neu zu koordinieren und eine Integration in den ÖPNV, mit einer entsprechenden Kostenteilung, zu erreichen.

Der Vorsitzende Manfred Paul, informierte darüber, dass sich der Kreistag auch schon mit dem Thema befasst hat.

Stefan Arndt ist der Meinung das ein entsprechendes Votum der Gemeindevertretung den Kreistag für eine Beschlussfindung gegenüber dem NSE unterstützen könnte.

 

Bürgermeister Köhler gab weitere Informationen zur Struktur des ÖPNV.

Eine Kostenbeteiligung und die Integration in den ÖPNV des NVV, könnte das CJD finanziell entlasten. Die Anbindung von Gilserberg nach Bad Zwesten wird auch den Schulstandort des CJD stärken.

 

Es schloss sich eine rege Diskussion an aus der Stefan Arndt, Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschlussvorschlag formulierte:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, dem Schwalm-Eder-Kreis das Votum der Gemeindevertretung zur Aufnahme und Integration des Busverkehrs des CJD in den ÖPNV vorzulegen.

Abstimmung:          15 dafür – 0 dagegen – 2 Enthaltungen

Eine Gemeindevertreterin hatte vor der Abstimmung bereits den Sitzungssaal verlassen.

 

 

TOP 13

Grundstücksangelegenheiten

Der Tagesordnungspunkt ist bereits zu Beginn der Tagesordnung abgesetzt worden, da noch weitere Gespräche in dieser Angelegenheit zu führen sind.

 


Sitzungsende war um 22:26 Uhr

 

Bad Zwesten, den 26.06.2020

gez. Manfred Paul
Vorsitzender der Gemeindevertretung