Bericht von der 24. Sitzung der Gemeindevertretung am 12. Dezember 2019


Zur 24. Sitzung trafen sich 22 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter im Kurhaus.

Der Vorsitzende Manfred Paul eröffnet um 19:04 Uhr die Sitzung und begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes mit Bürgermeister M. Köhler, Herrn Schmidt als Vertreter der Presse (HNA) sowie die anwesenden Zuhörer.

 

TOP 1

Beschluss über Investitionsmaßnahmen

•      Gehweg, Verkehrsberuhigung, Abwasser- und Wasserleitungserneuerung im Zuge an der K 74 Betzigerode

•      Neubau Zaunanlagen Regenrückhaltebecken Fontanestraße und Spielplatz Wenzigerode

•      LED-Straßenbeleuchtung

 

•      Gehweg, Verkehrsberuhigung, Abwasser- und Wasserleitungserneuerung im Zuge an der K 74 Betzigerode


Nach dem Bruttoprinzip ergeben sich im Nachtragshaushaltsplan folgende Veränderungen:

bisher bis HH 2019 Investitionsaufwendungen                           150.000 €

neue über den Haushalt 2020 Investitionsaufwendungen     + 255.000 €

Gesamte Investitionsaufwendungen                                          405.000 €

 

bisher bis HH 2019 Investitionserträge                                         133.000 € 

neue über den Haushalt 2020 Investitionserträge                   + 117.700 € 

Gesamte Investitionserträge                                                         250.700 €

Summe Investitionsaufwendungen/Investitionserträge       155.000 € 

 

Abwasser- und Wasserleitungserneuerung

Investitionsmaßnahme I-1101-32 Abw. Leitung im Zuge Sanierung K74

Ansatz 2019                                                                                     76.000 €

geplanter zusätzlicher Ansatz Haushalt 2020                            75.000 €

Gesamter Mittelbedarf                                                                 51.000 €

 

Investitionsmaßnahme I-1103-30 Leitungserneuerung im Zuge Sanierung K74 Ansatz 2019                                                                                      15.000 €

geplanter zusätzlicher Ansatz Haushalt 2020                           35.000 €

Gesamter Mittelbedarf                                                                 50.000 €

 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss und des Bürgermeisters fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:

1. Die Gemeindevertretung beschließt den Gehwegausbau in voller Länge von rd. 530 Meter zu beschließen und entsprechende Mittel in Höhe von 405.000 € freizugeben. Der Ansatz der Investitionsaufwendungen im Haushalt 2020 ist wie zuvor aufgeführt mit 255.000 € und der Ansatz der Investitionserträge mit 117.000 € einzustellen.

2. Zudem beschließt die Gemeindevertretung zusätzliche Mittel für die Investitionsmaßnahme I-1101-32 Abw. Leitung im Zuge Sanierung K74 in Höhe von 75.000 € und zusätzliche Mittel für die Investitionsmaßnahme I-1103-30 Leitungserneuerung im Zuge Sanierung K74 in Höhe von 35.000 € freizugeben, die im Nachgang im Haushalt 2020 veranschlagt werden.

Abstimmungsergebnis: 18 Ja - 4 Enthaltungen

 

•      Neubau Zaunanlagen Regenrückhaltebecken Fontanestraße und Spielplatz Wenzigerode

Investitionsmaßnahme I-0605-07 Neubau Zaunanlage (Spielplatz Wenzigerode)

Ansatz 2019                                                                                               6.000 €

geplanter zusätzlicher Ansatz Haushalt 2020                                      5.500 €

Gesamter Mittelbedarf                                                                          11.500 €

 

Investitionsmaßnahme I-1101-37 Zaun Regenrückhaltebecken Fontanestraße

Ansatz 2019                                                                                                      0 €

geplanter zusätzlicher Ansatz Haushalt 2020                                      8.000 €

Gesamter Mittelbedarf                                                                            8.000 €

 

Der Zaun für das Regenrückhaltebecken in der Fontanestraße muss aus Sicherheitsgründen schnellst möglich installiert werden, da eine Gefahr für Leib und Leben insbesondere für Kinder besteht.

 

Auf Empfehlung des Bürgermeisters fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschlüsse:

•      Die Gemeindevertretung beschließt zusätzliche Mittel für die Investitionsmaßnahme I-0605-07 Neubau Zaunanlage (Spielplatz Wenzigerode) in Höhe von 5.500 € freizugeben, die im Nachgang im Haushalt 2020 veranschlagt werden.

Abstimmungsergebnis:   10 Ja, 9 Nein und 3 Enthaltungen

 

•      Die Gemeindevertretung beschließt zusätzliche Mittel für die Investitionsmaßnahme I-1101-37 Zaun Regenrückhaltebecken Fontanestraße in Höhe von 8.000 € freizugeben, die im Nachgang im Haushalt 2020 veranschlagt werden.

Abstimmungsergebnis:   22 Ja, 0 Nein und 0 Enthaltungen

 


c) LED-Straßenbeleuchtung

Investitionsmaßnahme I-1201-13 Erweiterung Straßenbeleuchtung allgemein

Ansatz 2019                                                                                                   5.000 €

geplanter zusätzlicher Ansatz Haushalt 2020                                      116.000 €

Gesamter Mittelbedarf                                                                            121.000 €

 

Die bisher in den vergangenen Haushalten veranschlagten und noch zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von insgesamt 387.800 € sind nicht ausreichend. Die Ausschreibung hat einen um 100.578,41 € höheres Angebot inkl. späterem Nachtrag in Höhe von 488.378,41 € ergeben. Hinzu kommen die Planungskosten vom Planungsbüro in Höhe von rd. 15.000 €.

 

Eva Raabe B90/Grüne hinterfragt, warum die Kosten nun deutlich höher ausgefallen sind. Bürgermeister Köhler teilt mit, dass sich dies entweder durch die Entwicklung des Marktpreises oder auf eine falsche Kostenkalkulation des Planungsbüros so ergeben hat.

 

Stefan Arndt B90/Grüne weist darauf hin, dass der Gemeindevorstand im August 2014 beschlossen hat, eine Ausschreibung zu tätigen. Gerechnet wurde damals mit einem deutlich geringeren Kostenansatz, auch die Planungskosten kamen wieder im Nachhinein hinzu. Jetzt hätten wir den doppelten Kostenansatz. Er weist auf eine längere Amortisationszeit hin. Seine Fraktion wird diesem zustimmen.

 

Für Martin Häusling B90/Grüne muss es doch nachvollziehbar sein, wo die Kostensteigerung herkommt. Entweder sei dies doch auf die Entwicklung des Marktpreises oder auf eine falsche Kostenkalkulation des Planungsbüros herzuleiten. Bürgermeister Köhler antwortet, dass vor der Submission die Abschreibungsergebnisse nicht bekannt sind und sich das Ergebnis stark an der Marktauslastung orientiert.

 

Silke Herbig SPD fragt explizit nochmals nach, ob die 116.000 € für den weiteren Ausbau oder nur für die Kostensteigerung der Ausschreibung vorgesehen sind. Bürgermeister Köhler antwortet darauf, dass diese Steigerung auf keine Verbesserung der Technik beruht, sondern dies nur aus dem höheren Ausschreibungsergebnis für die geplanten Lampen mit Montage hervorgeht. Zu der Höhe der Kosten für eine mögliche Verbesserung der Ausleuchtung kann erst etwas gesagt werden, wenn die Heckenrückschnitte erfolgt sind und eine Begutachtung erfolgt ist. Auch eine Erhöhung der Leuchtleistung soll eine mögliche Verbesserung der Ausleuchtung getestet werden. Im Januar 2020 ist eine Begehung geplant um den Bedarf zu ermitteln.

 

Bettina Riemenschneider-Wickert SPD hinterfragt, warum der Planer nicht gewusst hat, dass die dunklen Ecken entstehen und auch wo die entstehen. Bürgermeister Köhler sieht dies auch kritisch.

 

Stefan Arndt B90/Grüne hinterfragt, was passieren würde, wenn wir die Mittel nicht frei geben und das Geld nicht auszahlen. Würde dann die Firma die Lampen wieder abbauen?

Somit müsste seiner Auffassung nach eine Vertragsstrafe für die Gemeinde entstehen. Bürgermeister Köhler teilt daraufhin mit, dass sich mit der Firma verständigt werden müsste und evtl. tatsächlich eine Vertragsstrafe auf uns zukommen würde.

 

Martin Häusling B90/Grüne ist verwundert, warum die Kosten nicht vorher vorgelegt und von der Gemeindevertretung beschlossen wurden. Dies, wenn der Haushalt auf „Kante genäht“ ist, sind Mehrkosten nicht gut. Bürgermeister Köhler weist daraufhin, dass die Ausschreibung bindend war und konnte nicht zurückgenommen werden und somit nach § 100 HGO überplanmäßige Ausgaben entstanden sind.

 

Christina Philippi SPD ist sich dem § 100 HGO bewusst, aber versteht nicht warum die Angebote so viel höher gewesen waren. Sie hätte sich für die Gemeindevertretung eine umgehende Information gewünscht und nicht erst zu diesem Zeitpunkt. Die Mittel hätten vor Auftragsvergabe von der Gemeindevertretung freigegeben werden müssen. Bürgermeister Köhler bestätigt, dass eine Information hätte vorher erfolgen können. Aber aufgrund der Zuschlagsfrist laut Vergaberecht muss eine Entscheidung und Auftragsvergabe zeitnah erfolgen. Die Mittelbereitstellung sollte aber, wie in der Vergangenheit auch praktiziert, über den Nachtragshaushalt 2019 erfolgen.

 

Bettina Riemenschneider-Wickert SPD weist darauf hin, dass das Parlament bei einer frühzeitigen Information evtl. noch hätte nachsteuern können, um evtl. Mittel einzusparen um die Überschreitung abmildern zu können.

Laut Christina Philippi gibt es mehrere Möglichkeiten eine Ausschreibung aufzuheben, dies z. B. durch Unwirtschaftlichkeit, da hier eine 25 % Überschreitung des Haushaltsansatzes vorgelegen hat.

 

Martin Häusling B90/Grüne ist auch der Meinung, man hätte das Geld dann wenigstens an einer anderen Stelle bei anderen Projekten in 2019 einsparen können. Als privater Bauherr könne man auch einen Auftrag nicht vergeben und seine Absicht zurückziehen.

 

Auf Empfehlung des Bürgermeisters fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt zusätzliche Mittel für die Investitionsmaßnahme I-1201-13 Erweiterung Straßenbeleuchtung allgemein in Höhe von 116.000 € freizugeben, die im Nachgang im Haushalt 2020 veranschlagt werden.

Abstimmungsergebnis:  20 Ja, 1 Nein und 1 Enthaltungen

 

 

TOP 2

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung -

Die Mitglieder der Haupt- und Finanzausschuss haben sich in Ihrer Sitzung vom 20.11.2019 dafür ausgesprochen, am 12.12.2019 in der Gemeindevertretersitzung die Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2019 und Haushalts 2020 zu vertagen. Die Ansätze des Nachtragshaushalt 2019 sollen in den Haushalt 2020 übertragen werden und in der Februarsitzung zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorgelegt werden. Da eine Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 nicht im Jahr 2019 erfolgt, wurde aus formalen Gründen eine Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Hebesatzsatzung mit unveränderten Hebesätzen zum Vorjahr für das Haushaltsjahr 2020.

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig

 


TOP 3

Dritter Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bad Zwesten über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Bad Zwesten

Gebührenanpassung an die Tariferhöhungen:
Wie in den vergangenen Jahren soll auch zum 01.01.2020 die Betreuungsgebühr den Kostensteigerungen der Tariferhöhungen angepasst werden. Im Jahr 2020 ist wieder von einer Tariferhöhung von 0,88 % und mehreren anstehenden tariflichen Stufensteigerungen bei den Erzieherinnen auszugehen. Die Betreuungsgebühr wird auf 26,00 €/ Stunde gerundet, was eine Erhöhung um 0,50 € entspricht.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Dritten Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bad Zwesten über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Bad Zwesten in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis:   21 dafür – 0 dagegen – 1 Enthaltungen

 

 

TOP 4

Dritter Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung

Aufgrund der Nachfrage eines Beigeordneten aus dem Gemeindevorstand wurde bei einer Nachbetrachtung festgestellt, dass irrtümlicher Weise Ansätze einer Internen Leistungsverrechnung in Höhe von 54.100 € (2020) bzw. 55.200 € (2021) durch einen doppelten Ansatz zu viel berücksichtigt wurden.

Eine neue Kalkulation mit daraufhin angepassten Wassergebühren wurde vorgenommen.

Die Wassergebühr für das Jahr 2019 liegt derzeit bei             1,84 € zzgl. 7 % MwSt.

Die kalkulierte Wassergebühr für das Jahr 2020 liegt bei       2,69 € zzgl. 7 % MwSt.

Die kalkulierte Wassergebühr für das Jahr 2021 liegt bei       2,89 € zzgl. 7 % MwSt.

Bei den vorgenannten Gebühren der Jahre 2019, 2020 und 2021 wurde ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 4,5 % zu Grunde gelegt.

Dies entspricht einem Literpreis von unter 1 Cent (0,289 Cent)

In der Kalkulation sind ergebnisrelevant insbesondere die Maßnahme Hochbehälter „Hochzone“ mit rd. 1.700.000 €, Umstrukturierung Ortsnetz Bad Zwesten mit rd. 950.000 € und Aufbereitung Hochbehälter Ebersberg mit rd. 400.000 € zu erwähnen. Diese 3.050.000 € belasten mit Ihrer jährlichen AfA bei einem Gesamtvolumen im Gebührenhaushalt Wasserversorgung von rd. 750.000 €/jährlich deutlich den Gebührenhaushalt Wasserversorgung.

In einem Schreiben zum Haushalt 2019 hat die Kommunalaufsicht explizit darauf hingewiesen, dass bei den Gebührenhaushalten eine Interne Leistungsverrechnung zu erfolgen hat. Die Grundlage bildet hier der § 4 (3) der gültigen Gemeindehaushaltsverordnung.

Kalkulatorische Zinsen: Politischer Gestaltungsspielraum liegt zwischen 2 % bis 6 %
Auszug aus dem Kommunalbericht 2018 des Hess. Rechnungshofes:

„Weiterhin sollten die Kommunen eine angemessene Verzinsung ihres Anlagekapitals in der Gebührenkalkulation berücksichtigen. Die Vergleichskommunen bezogen kalkulatorische Zinsen zwischen 2 und 6 Prozent in ihre Gebührenkalkulationen ein. Die Überörtliche Prüfung empfiehlt den Kommunen, kostendeckende Gebühren zu erheben und eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals zu berücksichtigen. Das obere Quartail im Vergleich lag für die Wasserversorgung bei 4,5 %, bei der Abwasserentsorgung bei 5,5 %, (…)."

Erklärung: Das obere Quartil bedeutet: "Das obere Quartil ist der Wert, oberhalb dessen sich das Viertel mit den größten Datenwerten befindet."

Rechtsprechung:
Einem Urteil des VG Augsburg vom 1. August 2018 zufolge ist ein kalkulatorischer Zinssatz von 4,5 % für die Wasser- und Abwassergebühr abgabenrechtlich nicht zu beanstanden.

Kommunaldarlehen:
9 Kommunaldarlehen der Gemeinde liegen über 4 %, davon sogar 5 über 4,5 %. Der Spitzenreiter liegt bei 5,99 %.

Der kalkulatorische Zinssatz ist über einen langfristigen Zeitraum zu betrachten.
Bei einer Mischkalkulation ist daher der Ansatz von 4,5 % für Bad Zwesten sachgerecht.

Die Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes würde zu einer Reduzierung der Aufwendungen im Gebührenhaushalt und einer Reduzierung der Erträge im Kernhaushalt führen. Dies würde zwar zu geringeren Wassergebühren führen, allerdings müssten dann zum Ausgleich die Grundsteuer deutlich angehoben werden.
Das ergäbe ein „Nullsummenspiel“, da die Bürger in jedem Fall die vorhandenen Aufwendungen (Gebührenhaushalt sowie Ergebnishaushalt) tragen müssen.

Der Haupt- und Finanzausschuss gab keine Empfehlung für die Gemeindevertretung ab, da Ausschussmitglieder dieses Thema noch bis zur Gemeindevertretersitzung in der Fraktion beraten wollen.

 

Martin Häusling B90/Grüne stellt fest, dass sich als Ergebnis der Gebührendiskussion eine Verrechnung um 40 Cent ergeben hat. Gebührenerhöhungen sollten angemessen und nicht zu drastisch sein. Bei den Kindergärten wird auch eine soziale Komponente berücksichtigt. Die Grundsteuererhöhung ist nicht das einzige Mittel, das der Gemeindevertretung zur Verfügung steht, sondern auch Einsparungen in anderen Haushaltsbereichen. Martin Häusling möchte nicht den Haushalt durch den Wasserverbrauch der Bürger sanieren. Seine Fraktion beantrag den kalkulatorischen Zinssatz auf 2,5 % zu senken, da nach seiner Ermittlung nur ein durchschnittlicher Zinssatz der Gemeinde von 2,63 % ermittelt wurde.

 

Robert Koch SPD bittet Martin Häusling B90/Grüne darum mittzuteilen, wie er die genannten 2,63 % ermittelt hat. Martin Häusling hat dies aus dem Haushalt entnommen, indem er einen Gesamtschnitt sämtlicher Darlehen gezogen hat.

 

Stefan Arndt B90/Grüne ergänzt, dass unter dem Haushaltsposten Schuldendienst 160202 260.000 € Zinsaufwendungen aus dem Haushalt entnommen hat. Der Darlehensstand liegt bei rd. 9.000.000 €. Der sich daraus ergebene durchschnittliche Zinssatz beträgt 2,63 %. Stefan Arndt vermutet aber, dass der tatsächliche durchschnittliche Zinssatz für den Bereich Wasser unter 2 % liegen wird. Er bittet darum, dass ausgerechnet wird, wie hoch der Durchschnittszinssatz der Gemeinde im Bereich der Wasserversorgung ist. Er hat aus der Bilanz 2016 entnommen, dass die hoch verszinslichen Darlehen umgeschuldet wurden. Dem stimmte Bgm. Köhler zu.

 

Martin Häusling B90/Grüne betont nochmals, dass die Investitionen nicht in Frage gestellt werden, sondern nur der kalkulatorische Zinssatz zur Diskussion steht. Er stellt die Frage an den Bürgermeister, welchen Zinssatz die Gemeinde bei der letzten Darlehensaufnahme abgeschlossen hat, der mit Sicherheit unter 1 % liegen würde.

 

Bürgermeister Köhler bestätigt, dass wir derzeit unter 1 % als letztes Darlehen abgeschlossen haben. Er spricht die anstehende Prüfung des Landesrechnungshofes an und schlägt vor, das Prüfungsergebnis abzuwarten. Er rät nochmals explizit davon ab, den Zinssatz von 4,5 % zu reduzieren.

 

Bettina Riemenschneider-Wickert SPD stellt um 20:23 Uhr einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Sitzungsunterbrechung zur Beratung innerhalb der Fraktionen.

Manfred Paul lässt über den Antrag zur Geschäftsordnung auf Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten mit folgendem Ergebnis abstimmen:

 

Abstimmung:          21 dafür – 1 dagegen – 0 Enthaltungen


Die Sitzung wurde ab 20:35 Uhr vorgesetzt.

In der gemeinsamen Beratung der Fraktionen wurde sich auf Vorschlag vom Vorsitzenden Paul auf den Zinssatz von 3,5 % verständigt. Stefan Arndt B90/Grüne stellt daraufhin den Antrag, den kalkulatorischen Zinssatz auf 3,5 % für die Gebührenkalkulation im Bereich Wasser festzusetzen. Er bittet erneut darum, dass ausgerechnet wird, wie hoch der Durchschnittszinssatz der Gemeinde im Bereich der Wasserversorgung ist.


Daraus ergeben sich folgende neuen Wassergebühren:

Die kalkulierte Wassergebühr für das Jahr 2020 liegt bei       2,51 € zzgl. 7 % MwSt.

Die kalkulierte Wassergebühr für das Jahr 2021 liegt bei       2,68 € zzgl. 7 % MwSt.

Bei den vorgenannten Gebühren der Jahre 2020 und 2021 wurde ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3,5 % zu Grunde gelegt.

Manfred Paul lässt über den Antrag von Stefan Arndt, den kalkulatorischen Zinssatz auf 3,5 % für die Gebührenkalkulation im Bereich Wasser festzusetzen, mit folgendem Wortlaut abstimmen:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Dritten Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung mit einem kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3,5 % und den Gebühren von 2,51 €/m³ für 2020 und 2,68 €/m³ für 2021 jeweils zzgl. 7 % MwSt..

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

 

TOP 5

Fünfter Nachtrag zur Entwässerungssatzung

Eine Kalkulation Schmutz- und Niederschlagswassergebühren wurde vorgenommen.

Daraus ergeben sich folgende neuen Wassergebühren:

Die kalkulierte Schmutzwassergebühr für das Jahr 2020 liegt bei               2,98 €

Die kalkulierte Schmutzwassergebühr für das Jahr 2021 liegt bei               3,18 €

 

Die kalkulierte Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2020 liegt bei      0,80 €

Die kalkulierte Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2021 liegt bei      0,80 €

Bei den vorgenannten Gebühren der Jahre 2020 und 2021 wurde ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 4,5 % zu Grunde gelegt.

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Fünften Nachtrag zur Entwässerungssatzung mit dem einem kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 4,5 %.

Abstimmungsergebnis:   20 Ja, 1 Nein und 1 Enthaltungen

 

 

TOP 6

Neufassung der Satzung über die Gebühren für den Einsatz der

Freiwilligen Feuerwehr Bad Zwesten (Feuerwehrgebührensatzung)

Die bisher gültige Feuerwehrgebührensatzung wurde aufgrund einer Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes erstellt und am 15. Juni 2000 verabschiedet. Dieses Satzungsmuster kam bei fast allen Hessischen Kommunen zur Anwendung.
Es handelt sich lediglich um eine juristische Überarbeitung.

 

Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren wurden von dem bisherigen Stundentakt in den ¼ Stundentakt geändert und entsprechend in ihrer Höhe angepasst.

 

Bastian Herbig SPD stellt den Antrag, die vorgeschlagenen Personalkosten von 6,60 € je 15 Minuten auf 7,50 € je 15 Minuten zu erhöhen. Eine Verwaltungsstunde kostet damit nicht 26,40 €, sondern 30,00 €.

 

Manfred Paul lässt darüber mit folgendem Ergebnis abstimmen:

Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung inkl. Gebührenverzeichnis und setzt im Gebührenverzeichnis die Personalgebühren zu Nr. 1.1 „Brand und allgemeine Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft“ und 1.2 „Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft“ auf 7,50 € je 15 Minuten fest.

Abstimmungsergebnis:   21 dafür – 0 dagegen – 1 Enthaltungen

 

 

TOP 7

Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs gem. § 28 GemHVO

Der Bericht wurde den Gemeindevertretern/innen vorab zur Verfügung gestellt.

Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

TOP 8

Bericht aus dem Gemeindevorstand

Bürgermeister Michael Köhler hatte zu folgenden drei aktuellen Themen berichtet:

 

•      Renaturierungsmaßnahmen der Urff

Bürgermeister Michael Köhler berichtet, dass ein Vertrag im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie mit dem Regierungspräsidium Kassel geschlossen wurde. Damit sei eine 100 % Förderung für das FFH-Gebiet (Grundlage: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) erreicht worden.

Drei Maßnahmen sollen an der Urff umgesetzt werden, um die Durchlässigkeit des Gewässers zu erhöhen. Die Ausschreibung soll demnächst erfolgen und die Umsetzung im Jahr 2020 begonnen werden.

 

•      Haushaltsgenehmigung

Die Haushaltsgenehmigung für den Haushaltsplan mit Satzung für das Jahr 2019 wurde erteilt. Voraussetzung für die Haushaltsgenehmigung für den im Februar 2020 zu verabschiedenden Haushalt 2020 ist die Aufstellung des Jahresabschlusses 2018.

 

•      Sanierung der Kasseler Straße/Hauptstraße

Bürgermeister Michael Köhler berichtet, dass ein Ende der Baustelle der Sanierung der Kasseler Straße/Hauptstraße und Aufhebung der Straßensperrung für den 19.12.2019 vorgesehen ist.

Die Freigab soll am Mittwoch gegen 16:00/18:00 Uhr erfolgen.

Der letzte Bauabschnitt ab EDEKA-Markt bis zur Brunnenstraße soll erst ab Mitte März 2020 begonnen werden, um sich dem Witterungsrisiko zu entziehen. Die Baustelle wird bis zu den Sommerferien 2020 fertig gestellt.

 

 

TOP 9

Antrag der Bürgerliste für Bad Zwesten auf Nachverdichtung der Ortsbeleuchtung und Überprüfung der Beleuchtungsdauer

•      Die Bürgerliste stellt den Antrag 100.000 Euro im nächsten Haushalt für eine

Nachverdichtung der Ortsbeleuchtung als Investitionsmaßnahme einzustellen. Gerne auch als Maßnahme für die Hessenkasse.

•      Gleichzeitig soll die Beleuchtungsdauer überprüft und verlängert werden.

 

Begründung zu a)

Die Beleuchtung in den Orten ist ein Sicherheitsaspekt zu dem die Gemeinde seinen Bürgern gegenüber verpflichtet ist. Sowohl im öffentlichen Raum, als auch in punkto Verkehrssicherheit.

 

In diesem Jahr wurden die LED-Beleuchtungen installiert. Dadurch hat sich die Lichtintensität verringert. Die Fraktionen wurden in die Konzeption mit eingebunden, und es war klar, dass es zu Problemen mit Schattenstellen geben wird. Die LED-Technik lässt nach aktuellem Stand aber leider kein besseres Ergebnis zu.

Diese Einschränkungen müssen jetzt erfasst und behoben werden. Dazu fordern wir die Verwaltung ausdrücklich auf.

Wir erwarten, dass mindestens 100.000 Euro dafür aufgewendet werden müssen. Daher beantragen wir die Mittel im nächsten Haushalt vorzusehen.

 

Begründung zu b)

Als Kurort, Familienfreundliche Kommune und Gastgebergemeinde sollte man versuchen die Beleuchtung nachts durchbrennen zu lassen. Die neue sparsame LED-Beleuchtung lässt es unserer Meinung nach zu, die Lampen (zumindest halblastig) durchbrennen zu lassen.

Daher bitten wir zu prüfen, ob und in welcher Höhe Mittel dafür bereitgestellt werden müssen.

 

Robert Koch SPD stellt den Antrag, den Antrag der Bürgerliste für Bad Zwesten in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

 

Manfred Paul lässt über den Antrag von Robert Koch, den Antrag der Bürgerliste für Bad Zwesten in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen, mit folgendem Ergebnis abstimmen: 21 Ja, 0 Nein und 1 Enthaltungen

 

TOP 10

Grundstücksangelegenheiten

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde über eine Grundstücksangelegenheit beraten und beschlossen.

 

Sitzungsende war um 21:28 Uhr

 

Bad Zwesten, den 24.01.2020

gez. Manfred Paul

Vorsitzender der Gemeindevertretung