Bekanntmachung über Nachschätzungsarbeiten aufgrund des §12 des Bodenschätzungsgesetzes


Bekanntmachung

über

Nachschätzungsarbeiten aufgrund des §12 des
Bodenschätzungsgesetzes


in der Gemarkung
Zwesten

 

Aufgrund wesentlich veränderter Ertragsbedingungen ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Flächen erforderlich geworden.

Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzblatt I S. 1050) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuss des
Finanzamtes durchzuführen.

 

Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:

Beginn: Voraussichtlich am 16.03.2020

Dauer: etwa 7 Wochen

 

Nach § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer verpflichtet die Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z.B. Aufgrabungen, zuzulassen.

Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.

 

Fritzlar, 02.03.2020

 

Der Vorsteher des Finanzamts

gez.: Langguth