Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung für den Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West


1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 26.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird


im Ergebnishaushalt




im ordentlichen Ergebnis


mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

354.855 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

354.855 EUR



im außerordentlichen Ergebnis


mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR



mit einem Überschuss / Fehlbetrag von

0 EUR



im Finanzhaushalt




mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen


aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

0 EUR

 


und dem Gesamtbetrag der




Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

43.000 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

43.000 EUR



Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR



mit einem Finanzmittelfehlbedarf/-überschuss


des Haushaltsjahres von

0 EUR



festgesetzt.


§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Verbandsmitglieder haben gemäß § 18 Abs. 2, Ziffer 1, der Verbandssatzung eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage zu erbringen.

Diese wird für das Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 34.370 EUR festgesetzt.

§ 6

Die Verbandsmitglieder haben gemäß § 18 Abs. 2, Ziffer 2, der Verbandssatzung eine Investitions- und Kapitalumlage zu erbringen.

Diese wird für das Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 4.300 EUR festgesetzt.

Borken (Hessen), den 18.03.2024

Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit

Schwalm-Eder-West

gez. Marcèl Pritsch

Bürgermeister und

Verbandsvorsitzender


2.      Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur öffentlichen Einsichtnahme in der Zeit von Dienstag, den 02.04.2024 bis einschließlich Mittwoch, den 10.04.2024 während der Dienstzeit von

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,

Montag und Mittwoch von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,

Donnerstag (Bürgersprechtag) von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

im Verwaltungsgebäude der Finanzverwaltung in Borken (Hessen), Bahnhofstraße 25 (ehem. Post), Obergeschoss –Kämmerei- Zimmer 411, aus.

Sofern Bedarf für eine Einsichtnahme besteht, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05682 / 808201 oder 808202.

Borken (Hessen), den 20.03.2024

Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit

Schwalm-Eder-West

gez. Marcél Pritsch

Bürgermeister und

Verbandsvorsitzender