Bericht von der 25. Sitzung der Gemeindevertretung am 13. Februar 2020


Zur 25. Sitzung trafen sich 19 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter im Kurhaus.

Der Vorsitzende Manfred Paul eröffnet um 19:39 Uhr die Sitzung und begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes mit Bürgermeister M. Köhler, Herrn Schmidt als Vertreter der Presse (HNA) sowie die anwesenden Zuhörer.

 

TOP 1

Anfrage zur Beteiligung am Ersatzneubau Hallenbad Borken (Hessen)

Im einem Anschreiben wird der geplante Ersatzneubau des Hallenbades Borken (Hessen) geschildert und der Gemeinde Bad Zwesten eingeräumt, Ihr Interesse an einem Einstieg in eine Bau- und Betriebsgemeinschaft dafür zu bekunden.

Beim Standort ist man nicht auf die Wünsche der Gemeinde Bad Zwesten eingegangen. Insbesondere sollte der Standort näher zu Bad Zwesten wie z. B. die Stockelache durch die Stadt Borken ausgewählt werden.

Stefan Arndt B90/Grüne erklärt, dass die Anfrage sehr spät gekommen sei. Man könne zudem nicht dem Bad Zwestener Bürger klären, dass man nach Borken fahren muss, um in das Bad Zwestener Schwimmbad zu gelangen.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss und des Gemeindevorstandes fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, kein Interesse an einem Einstieg in eine Bau- und Betriebsgemeinschaft betreffend den Ersatzneubau des Hallenbades der Stadt Borken (Hessen), wie seitens der Stadt Borken (Hessen) geschildert, zu bekunden.

Abstimmungsergebnis: 19 Ja, 0 Nein und 0 Enthaltungen

 

 

TOP 2

Modernisierung Bewegungsbad

Eine Kostenberechnung inkl. mögliche „Sparversion“ und eine übersichtlichere Aufstellung der Maßnahmen Bewegungsbad wurden den Gemeindevertretern vorgelegt. Nach der aktuellen Kostenschätzung durch das Ingenieurbüro liegen die Kosten für eine sachgerechte Modernisierung des Bewegungsbades bei rd. 5,5 Mio. €.

Die überwiegenden Wortbeiträge der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses aus der Sitzung vom 22.01.2020 und 29.01.2020 haben wiedergespiegelt, dass die vorgestellte und berechnete „Sparversion“ mit netto 3.560.658,74 € inkl. Planungskosten die bevorzugte Variante für eine Umsetzung ist.

 

Bei der günstigsten Variante besteht die Möglichkeit das Bad sukzessive zu sanieren. Man kann damit auf evtl. Kostenveränderungen reagieren.

Auch ist bei der Variante vorteilhaft, dass die Schließung des Bades verkürzt werden kann. Es besteht aber die Gefahr, dass die Stadtumbauförderung gekürzt wird oder gänzlich entfällt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte diesen Tagesordnungspunkt mit in die Fraktionsberatungen genommen und keine Beschlussempfehlung abgegeben.

 

Bürgermeister Köhler weist nochmals explizit auf das Stückwerk hin, welches nicht als Optimum anzusehen ist. Weitere Teile der Technik müssen in den nächsten Jahren saniert werden, was ein Risiko der Störanfälligkeit bedeutet.
Zudem berichtet er, dass derzeit 6 verschiedene Dauernutzer mit insgesamt 23 Kursen das Bewegungsbad nutzen.

Stefan Arndt B90/Grüne stellt dar, dass im Prinzip 3 Varianten zur Entscheidung vorliegen. Die Erste wäre, nur das Dach vom Bewegungsbad und Kurhaus zu sanieren. Die Zweite wären die vorgestellte „Sparvariante“ rd. 3,5 Mio. € und die Dritte wäre die vom Architekten vorgeschlagene Variante mit rd. 5,5 Mio. €.

Stefan Arndt empfiehlt nur so ausschreiben, dass nach der ersten Phase noch die Notbremse gezogen werden kann und auch, dass nicht für alle Gewerke ein Auftrag vergeben werden muss.

 

Philipp Rudolph bittet im Beschluss zu ergänzen, dass die Kosten in Abschnitten geprüft und berichtet werden sollen.

Der Vorsitzende Manfred Paul unterbreitet den Beschlussvorschlag wie folgt:

Die Gemeindevertretung beschließt die Modernisierung in Teilabschnitten auszuführen, die Kosten zu prüfen und die vorgestellte Sparvariante in Höhe von 3,6 Mio. € (1 Mio. € aus 2019 und 2,6 Mio. € aus 2020) auszuschreiben und umzusetzen. Die Gemeindevertretung beschließt hierzu insbesondere folgende Gewerke vorerst auszuführen:

 

•        Komplette „Außenhaut“ mit Dach und Fassade

•        wichtigsten Teile der Technik inkl. Heizung und BHKW

•        Eingangsbereich

•        4 Türen Dusche und 2 Türen WC´s

•        Auszutauschende Fenster im Umkleidebereich/Waschbecken sollen als Kunststoffausführungen in Holzoptik ausgeführt werden

 

Die Kosten sollen in Abschnitten geprüft und berichtet werden.

 

Der Vorsitzende Manfred Paul lässt darüber mit folgendem Ergebnis abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis: 19 Ja, 0 Nein und 0 Enthaltungen

 

 

Stefan Arndt B90/Grüne stellt die Frage, in wie weit die Überdachung Eingangsbereich und die Empore relevant sind, um alle Förderungen zu erhalten.

Bürgermeister Köhler teilt mit, dass wir drei Fördertöpfe haben. Die erste Förderung nach der Kommunalrichtlinie in Höhe von 346.000 € ist sicher. Die zweite Förderung aus dem Kreisausgleichstock in Höhe von 150.000 € ist ebenfalls sicher. Die dritte Förderung aus dem Stadtumbau ist nicht sicher (ggf. auch Kumulierungsverbot mit Kreismitteln) und wir werden erst im Nachgang nach einer Prüfung die genaue Höhe erfahren. In der Anmeldung der Fördermittel aus dem Stadtumbau war die Entfernung der Überdachung im Eingangsbereich und der Empore enthalten. Die Höhe kann aber derzeit nicht abschätzen werden, da sich diese durch die baufachliche Prüfung des Fördermittelgebers zum späteren Zeitpunkt ergeben wird. Köhler empfiehlt die Empore und die Überdachung entfernen zu lassen. Dann ist die Wahrscheinlichkeit einer Teilrückforderung geringer, da das Ziel der Modernisierung des Bewegungsbades besser erkennbar sei und beide Abrisse auch Gegenstand des Förderantrags seien.

 

5. Überdachung Eingangsbereich entfernen und die Beleuchtung verbessern

 

Der Vorsitzende Manfred Paul lässt darüber mit folgendem Ergebnis abstimmen:

Abstimmungsergebnis: 0 Ja, 17 Nein und 2 Enthaltungen

 

6. Empore entfernen

 

Der Vorsitzende Manfred Paul lässt darüber mit folgendem Ergebnis abstimmen:

Abstimmungsergebnis: 0 Ja, 17 Nein und 2 Enthaltungen



TOP 3

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2020

und

TOP 4

Beratung und Beschlussfassung des Investitionsprogramms                             für die Jahre 2019 – 2023

wurden gemeinsam behandelt.

 

Auf Grundlage der aufgenommenen Veränderungen aus den Haushaltsberatungen wurde die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan neu erstellt und den Gemeindevertretern vorgelegt.

 

Der geänderte Ergebnishaushalt 2020 kann ausgeglichen werden und weist einen ordentlichen Überschuss in Höhe von 16.586,00 € und einen außerordentlichen Überschuss in Höhe von 35.586,00 € aus.

Bei dem geänderten Finanzhaushalt decken der „Finanzmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit“ in Höhe von 849.170 € die „Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten und Anleihen“ in Höhe von -765.000 € gemäß § 92 (5) Nr. 2 HGO.

Diese Voraussetzung „ordentlicher Überschuss“ und „Deckung Kredittilgung“ sind gegeben. Sie sind eine wesentliche Veränderung für die Haushaltsgenehmigung.

 

Eine Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wurde nicht abgegeben.

 

Bürgermeister Köhler stellt das Ergebnis der Haushaltsberatungen und den geänderten Ergebnis- und Finanzhaushalt vor.

 

Für die Fraktion der SPD nimmt der Vorsitzende Robert Koch mit folgenden Schwerpunkten Stellung:

Zunächst bedankt er sich im Namen seiner Fraktion bei dem Gemeindevorstand mit Bürgermeister Köhler an seiner Spitze sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die umfangreichen Arbeiten zur Erstellung des Haushaltes.

Zudem geht er auf die vielen personellen Veränderungen im Rathaus in den letzten Jahren ein.

Robert Koch geht auf die notwendigen Maßnahmen und Kosten zur Sanierung des Bewegungsbades ein.

Die Ausweisung von weiterem Bauland sei eine wichtige Aufgabe der nächsten Jahre.

Er erwähnt, dass sich die Umrüstung auf LED-Beleuchtung derzeit noch in der Umsetzung befindet, weist auf die damit verbundenen unzureichenden Ausleuchtungen der Gehwege und die gestiegenen Kosten hin.

Fazit: Seine Fraktion werde dem Haushaltsplan zustimmen.

 

Für die Fraktion der CDU nimmt der Vorsitzende Philipp Rudolph mit folgenden Schwerpunkten Stellung:

Als erstes nennt er die gelungene Sanierung der Kasseler Straße und die damit verbundenen Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Erreichbarkeit der Geschäfte.

Weiterhin geht er auf die Erneuerung des Hochbehälters ein, deren Kosten leider zur Erhöhung der Wassergebühren geführt hat. Er betont die Entlastung der Familien durch die Verminderung der Kindergartengebühren und dies bei einer besseren Betreuung.

Die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED sieht seine Fraktion als sinnvolle und umweltfreundliche Maßnahme. Hier gibt es bei der Ausleuchtung einiger Straßen noch Nachbesserungsbedarf.

Philipp Rudolph dankt der sehr zufriedenstellenden Arbeit der Mitarbeiter/innen der Verwaltung, des Bauhofes und der Kindergärten sowie den in der Gemeinde tätigen ehrenamtlichen Helfer.

Er geht kurz auf die geplanten und positiven Gewässerschutzprojekte ein.

Die Umsetzung der Sanierung des Bewegungsbades wird befürwortet und als notwendige Maßnahme angesehen.

Die Attraktivität der Gemeinde macht sich durch die kaum noch zur Verfügung stehenden Bauplätze und Gewerbeflächen bemerkbar. Er betont die gelungene Ansiedlung von Gewerbetreibenden.

Fazit: Seine Fraktion werde dem Haushaltsplan zustimmen.

 

Für die Fraktion der Bürgerliste nimmt der Vorsitzende Timo Keller mit folgenden Schwerpunkten Stellung:

Er erläutert zunächst das erste Umsetzungsziel seiner Fraktion, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED, welche sich derzeit in der Umsetzung befindet.

Das zweite Umsetzungsziel war die Verhinderung von Windkraft auf der Altenburg.

Er weist auf die angespannte finanzielle Haushaltssituation hin, die es auch in den künftigen Jahren zu bewältigen gibt.

Fazit: Seine Fraktion werde dem Haushaltsplan zustimmen.

 

Für die Fraktion der Bündnis 90/Grüne nimmt der Vorsitzende Stefan Arndt mit folgenden Schwerpunkten Stellung:

Er geht auf die Sanierung der Ortsdurchfahrt in Betzigerode und der damit verbundenen Kostenentwicklung ein.

Er thematisiert die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED, die damit verbundene Kostenentwicklung und die unzureichende Ausleuchtung der Gehwege.

Die umgesetzten und angedachten Investitionen in die Wasserversorgung sind richtig, haben aber zu einer deutlichen Erhöhung des Wassergeldes geführt.

Fazit: Seine Fraktion werde dem Haushaltsplan zustimmen.

 

Manfred Paul bedankt sich beim Gremium für die gute Zusammenarbeit im rückliegenden Jahr.

Des Weiteren Bürgermeister Köhler mit dem Gemeindevorstand und der Verwaltung.

 

Bürgermeister Köhler stellt den Antrag, weitere 200.000 € für die Straßenbeleuchtung zur Verfügung zu stellen. Die neue Beleuchtung basiere auf LED-Basis. Die Abstände der Lampen in Bad Zwesten von bis zu 80 m von Lampe zu Lampe sei für diese Technik, die nur einen Lichtkegel ausleuchte, zu groß.

Daher müsse man mehr Lampen aufstellen und dafür auch mehr Geld in die Hand nehmen. Nach Meinung des Bürgermeisters sei den Bürgern eine gute Ausleuchtung sehr wichtig. Gute Qualität habe seinen Preis.

Robert Koch SPD findet es nicht gut, dass einfach 200.000 € ohne Konzept zur Verfügung gestellt werden. Das Parlament sollte in die nächsten Planungen mehr einbezogen werden und informiert werden.

Stefan Arndt B90/Grüne schlägt vor, dass sich die Gemeindevertreter die Situationen vor Ort selbst mal ansehen, um zu erkennen, wo der meiste Bedarf ist. Er weist auch darauf hin, dass sich die Bürger an das Licht gewöhnen werden. Er spricht sich für eine sukzessive Nachbesserung aus.

Philipp Rudolph CDU sieht dies wie Robert Koch SPD und Stefan Arndt B90/Grüne und schließt sich deren Meinung einer sukzessiven Nachbesserung an.

Bürgermeister Köhler nimmt seinen Antrag aufgrund der Stellungnahmen der Fraktionen zurück, da alle Fraktionen offenbar gemeinsam an einer Lösung arbeiten wollen, die Dorfbeleuchtung zu verbessern.

 

Manfred Paul stellt einen Ergänzungsantrag im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt. Er sieht weiteren Bedarf zur Förderung des Ehrenamtes. Die Vereinsarbeit solle finanziell höher gefördert werden. Die Gemeinde habe die Verpflichtung den Vereinen und ehrenamtlich Tätigen neben regelmäßigen lobenden Worten auch weitere finanzielle Unterstützung zu gewähren.

Manfred Paul stellt den Antrag die Förderung der Vereine durch den Gemeindevorstand überprüfen zu lassen und dann im ausreichenden Umfang die Mittel im Haushalt aufzustocken.

 

Manfred Paul unterbreitet folgenden Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt die Förderung der Vereine zu überprüfen und danach das Ergebnis zur Beratung dem Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen.

 

Der Vorsitzende Manfred Paul lässt darüber mit folgendem Ergebnis abstimmen:

Abstimmungsergebnis: 18 Ja, 0 Nein und 1 Enthaltungen

 

Bürgermeister Köhler stellt den Antrag, den Sperrvermerk betr. der I-Maßnahme Heizungsanlage DGH Wenzigerode aufzuheben.
Robert Koch SPD möchte gern erst die letzten beiden Jahresberichte der Dorfgemeinschaftshäuser Oberurff-Schiffelborn und Wenzigerode sehen und dann erst den Beschluss zur Aufhebung des Sperrvermerkes fassen. Keine Fraktion widerspricht dem Vorschlag. Bürgermeister Köhler stimmt daher diesem Vorgehen zu.

Robert Koch SPD bittet um die Aufnahme eines Sperrvermerkes für folgende Finanzanlage:

Beteiligung am Zweckverband EWF (Querverbund) in Höhe von 1,25 Mio. €.

 

Der Vorsitzende Manfred Paul lässt darüber mit folgendem Ergebnis abstimmen:

Abstimmungsergebnis: 19 Ja, 0 Nein und 0 Enthaltungen

 

Robert Koch SPD bittet um die Aufnahme eines Sperrvermerkes für folgende I-Maßnahme:

I-1201-40 Sanierung Verlängerung Bubenhäuser Straße

 

Der Vorsitzende Manfred Paul lässt darüber mit folgendem Ergebnis abstimmen:

Abstimmungsergebnis: 19 Ja, 0 Nein und 0 Enthaltungen

 

Silke Herbig SPD fragt nach dem Haushaltsansatz und der damit verbundenen Förderrichtlinie zur Verbesserung der Energienutzung, welche überarbeitet werden sollte. Bürgermeister Köhler bestätigt, dass eine berechtigte Antragstellung mit dieser Förderrichtlinie nur sehr schwer möglich ist und eine Überarbeitung stattfinden soll.

 

Beschluss der Gemeindevertretung zu TOP 3:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich der zuvor beschlossenen Änderungen.

Abstimmungsergebnis: 19 Ja, 0 Nein und 0 Enthaltungen

 

 

Beschluss der Gemeindevertretung zu TOP 4:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2019 bis 2023 einschließlich der zuvor beschlossenen Änderungen.

Abstimmungsergebnis: 19 Ja, 0 Nein und 0 Enthaltungen

 

 

TOP 5

Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 9 „Auf dem Siegen“, 9. Änderung

•        Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen

•        Beschluss als Satzung


Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:

1. Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der von der Änderung und Ergänzung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Auf dem Siegen“, Gemarkung Zwesten eingegangen Stellungnahmen, die der Vorlage in Kopie beigefügt sind, werden zur Kenntnis genommen.

Nach Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen erfolgt deren Berücksichtigung entsprechend der beigefügten Vorschläge.

Abstimmungsergebnis: 19 Ja, 0 Nein und 0 Enthaltungen

2. Die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Auf dem Siegen“, Gemarkung Zwesten mit Begründung in der Fassung vom Dezember 2019 wird als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:  19 Ja, 0 Nein und 0 Enthaltungen

 


TOP 6

Bauleitplanung

Bebauungsplanes Nr. 3b, „An der Hardt“ in der Kerngemeinde, 1. Änderung

-   Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

Bei der Hardtwaldklinik 1 soll südlich ein Anbau eines dreistöckigen Bettentraktes inkl. medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) auf den Flurstücken 81 und 82/2 erfolgen.

 

Für das Plangebiet in der Gemarkung Zwesten, Flur 8, Flurstücke 72/3, 80, 81,82/1, 82/2, 83 und 103/3 wird vorgeschlagen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3b „An der Hardt“ aufzustellen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB erfolgen.

Als Ziel der Planung wird verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Hardtwaldklinik I auf einer Teilfläche des Kurparks, die in dem rechtskräftigen Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist, zu schaffen. Weiterhin sollen die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes aus dem Jahr 1987 überarbeitet und an das aktuelle Planungsrecht angepasst werden.

Stefan Arndt B90/Grüne möchte gern eine Sicherheit, dass mit den anstehenden Beschlüssen auch der Umsetzung des Gesamtpaktes mit dem Grundstückstauch und -kauf nichts entgegensteht.

Bürgermeister Köhler teilt daraufhin mit, dass hier nur der Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gefasst wird und die Gemeindevertretung im weiteren Verfahren noch immer die Bauleitplanung einstellen könnte.

 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:

1. Für das Plangebiet in der Gemarkung Zwesten, Flur 8, Flurstücke 72/3, 80, 81,82/1, 82/2, 83 und 103/3 wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3b „An der Hardt“ aufgestellt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB.

 

Als Ziel der Planung wird verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Hardtwaldklinik I auf einer Teilfläche des Kurparks, die in dem rechtskräftigen Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist, zu schaffen. Weiterhin sollen die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes aus dem Jahr 1987 überarbeitet und an das aktuelle Planungsrecht angepasst werden.

Abstimmungsergebnis: 19 Ja, 0 Nein und 0 Enthaltungen


2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3b „An der Hardt“, Gemarkung Zwesten ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sind zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Auf das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB sowie darauf, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird, ist hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis: 19 Ja, 0 Nein und 0 Enthaltungen

 

 

TOP 7

Umweltförderpreis der Gemeinde Bad Zwesten

 

Der Bad Zwestener Ortslandwirt Matthias Michel schlägt Frau Vera Grenner aus Betzigerode für den Umweltförderpreis 2019 vor. Frau Grenner setzt sich seit vielen Jahren mit großem persönlichem Engagement für den Umwelt- und Naturschutz ein. Des Weiteren betreibt Frau Grenner eine kleine ehrenamtliche, private Wildtier-Nothilfe. Sie pflegt verletzte, verwaiste und in Not geratene Wildtiere, die zu ihr gebracht werden mit unermüdlichem Aufwand wieder gesund, um sie wieder in die Freiheit zu entlassen.

Durch ihre engagierte Tätigkeit ist Frau Grenner eine treibende Kraft, die zur Entstehung des erfolgreich angelaufenen Feldflurprojektes zum Schutz und zur Förderung des Rebhuhn-Bestandes geführt hat.

Der Gemeindevorstand und der Haupt- und Finanzausschuss schlagen vor, ein Preisgeld in Höhe von 300 € anzusetzen. Bürgermeister Köhler betont, dass das außergewöhnliche und herausragende Engagement von Frau Grenner einer besonderen Würdigung bedarf.

Stefan Arndt B90/Grüne teilt mit, dass er diesen Vorschlag nur unterstützen kann und nennt einige Projekte, die Frau Grenner mit unermüdlichem Aufwand leistet.


Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss und des Gemeindevorstandes fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Umweltförderpreis an Frau Vera Grenner in Höhe von 300 € verliehen wird.
Abstimmungsergebnis:  19 Ja, 0 Nein und 0 Enthaltungen

 

TOP 8

Vorlage des Jahresabschlusses 2017

Der Jahresabschluss 2017 wurde bis zum 19. August 2019 abschließend aufgestellt. Anschließend hat der Gemeindevorstand einen Aufstellungsbeschluss gefasst und der Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt.

Die wichtigsten Parameter sind:
- Erhöhung Eigenkapital von 8.898.155,88 € (2016) auf 9.059.312,46 € (2017)
- Das positive Verwaltungsergebnis ist mit -419.388,05 € gegenüber dem Plan-
  ansatz in Höhe von -564.411,33 € um -145.023,28 € geringer ausgefallen.
- Das positive ordentliche Ergebnis ist mit -144.659,98 € gegenüber dem Plan-
  ansatz in Höhe von -254.369,26 € um -109.709,28 € geringer ausgefallen.
- Das positive Jahresergebnis ist mit -161.156,58 € gegenüber dem Planansatz
  in Höhe von -273.969,26 € um -112.812,68 € geringer ausgefallen.
- Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit ist mit
  1.149.398,38 € gegenüber dem Planansatz in Höhe von 855.503,26 € um –
  293.895,12 € höher ausgefallen. Dieser Zahlungsmittelüberschuss deckt somit
  die „Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten und Anleihen“ in Höhe von -
  535.170,57 € gemäß § 92 (5) Nr. 2 HGO.

Der Gemeindevertretung wird der Jahresabschluss 2017 gem. § 112 HGO, Abs. 9 zur Kenntnis gegeben.

Eine Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung ist erst nach der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt vorgesehen.

 

Die Gemeindevertretung nimmt den Jahresabschluss 2017 zur Kenntnis.

 

 

TOP 9

Liquiditätsnachweis zum 31.12.2019 gemäß Erlass zu §§ 105 und 106 HGO

 

Der Liquiditätsnachweis zum 31.12.2019 wurde den Gemeindevertretern vorgelegt.

 

Alle hessischen Kommunen haben ab dem Haushaltsjahr 2020 den Bericht über Liquiditätskredite und den Stand der Liquidität als Liquiditätsnachweis spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres der Kommunalaufsicht gemäß Erlass des Hess. Ministeriums des Inneren und für Sport über die „Kommunale Finanzplanung und Haushalts- und Wirtschaftsführung bis 2023“ vorzulegen.

 

Die Gemeindevertretung nimmt den Liquiditätsnachweis zur Kenntnis.

 

 

TOP 10

Bericht aus dem Gemeindevorstand

 

Bürgermeister Köhler berichtet zu folgenden aktuellen Themen:

 

•        Vorlage der Kassenprüfung vom 16.04.2019

Die vollständige Niederschrift der Kassenprüfung wurde den Gemeindevertretern vorgelegt.

 

Positiv zu erwähnen ist, dass gemäß Punkt 3 bei der Kassenbestandsaufnahme Übereinstimmung besteht und sonst keine erwähnenswerten Differenzen festgestellt wurden.

 

Zu einigen weiteren Punkten hat die Verwaltung zur Klarstellung der Sachverhalte Stellung bezogen.

 

•        Schwalm-Radweg R4 Neuental-Bischhausen / Bad Zwesten-Niederurff

Kosten für ein Planungsbüro

 

Bürgermeister Köhler berichtet über den aktuellen Stand.

Gemeinsam mit der Gemeinde Neuental soll der Landesradweg gebaut werden, der die beiden Gemeinden miteinander verbindet. Diese Maßnahme gilt als Landesmaßnahme (100% Kostenübernahme durch das Land).

Aufgrund vom geringen Personal soll jedoch die Planung und die Grundstücksankäufe vom Land auf die Gemeinden übertragen werden. Die Finanzierung der Planung und der Grundstücksankäufe übernimmt das Land anhand einer Pauschale. Den späteren Ausbau übernimmt ebenfalls das Land.

Damit die Verwaltung die Verträge mit dem Land abschließen kann, bedarf es einer Mittelaufnahme im Haushalt 2020 in Höhe von 100.000 € bei den Aufwendungen und in Höhe von 100.000 € bei den Erträgen. Eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2021 soll ebenfalls in Höhe von 100.000 € eingestellt werden.

 

 

•        Projekt „100 Wilde Bäche“

 

Bürgermeister Köhler berichtet über den aktuellen Stand.

Ziel des Programms ist die Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung der WRRL durch das Land Hessen.

Mit dem Programm soll die Renaturierung der Bäche modellhaft und als Vorbild für die vielen anderen Gewässer in Hessen erfolgen.

Der Wälzebach wurde ausgewählt.

Zu erwarten ist eine umfangreiche Unterstützung bei:

•        Notwendiger Projektvorbereitung

•        Grunderwerb und Flächenbereitstellung

•        Beantragung notwendiger Fördermittel, Genehmigungen und Gutachten

•        Unterstützung bei Ausschreibungen und Auftragsvergabe

•        Beauftragung und Begleitung der Planung sowie Koordination, einschließlich Übernahme der Bauherrntätigkeit

•        Finanzielle und fördertechnische Abwicklung der Projekte

•        Öffentlichkeitsarbeit

 

 

TOP 11

Berichte aus den Zweckverbänden

 

Zweckverband Abfallwirtschaft:

Bettina Riemenschneider-Wickert berichtet von der Sitzung des Zweckverband Abfallwirtschaft im Februar 2020.

Jahresabschlüsse und ein Wirtschaftsplan wurden vorgelegt und einstimmig beschlossen.

Die Neufassung der Abfallsatzung wurde einstimmig beschlossen.

01.07.2021 soll die Bioabfalltonne eingeführt werden. Eigentlich hätte diese im Jahr 2015 eingeführt werden müssen, aber aufgrund des laufenden Vertrages mit dem Müllheizkraftwerk wurde die Erlaubnis der Landesregierung zur Einführung der Bioabfalltonne zum 01.07.2021 erteilt.

Über die Sinnhaftigkeit wurde eine Diskussion in der Sitzung des Zweckverband Abfallwirtschaft geführt, da diese Vorgaben aber aus gesetzlichen Regelungen kommen, müssen diese umgesetzt werden.

Positiv ist zu erwähnen, dass die Abfallgebühren wohl die nächsten 2 Jahre unverändert bleiben werden und dies, obwohl die Preise beim Altpapier wieder etwas gesunken sind.

30.000 € sollen im Wirtschaftsplan für die Öffentlichkeitsarbeit aufgenommen werden, u.a. für die Öffentlichkeitsarbeit zur Einführung der Bioabfalltonne.

Eine Ausschreibung hat stattgefunden, der Biomüll wird dann 200 km weit in Richtung Osten zur Verwertung gefahren.

Weiterhin hat Frau Riemenschneider-Wickert nochmal den Hinweis gegeben, dass die gelbe Tonne keine Angelegenheit der Gemeinde ist.

 

Zweckverband Schwalm Eder West:

Bettina Riemenschneider-Wickert berichtet, dass keine Verbandsversammlung stattgefunden hat und somit heute nichts zu berichten ist.

 

 

 

Zweckverband Naturpark-Kellerwald-Edersee:

Tim Hilgenberg berichtet, dass keine Verbandsversammlung stattgefunden hat und somit heute nichts zu berichten ist.

 

 

TOP 12

Anfrage der Bürgerliste für Bad Zwesten betr. Auswirkung des Vorhabens Waldcampingplatz auf den Bebauungsplan

 

Die Anfrage der Bürgerliste für Bad Zwesten ist nachfolgend dargestellt:

„Auf dem Waldcampingplatz in Bad Zwesten sollen nach unserer Information sechs Bauanzeigepflichtige Blockbohlenhäuser zur Dauernutzung errichtet werden.

In wie weit ändert sich der Bebauungsplan dadurch? Wird aus einem Freizeit- und Wochenendgrundstück ein Wohnmischgebiet oder eine Siedlung?

Wie ist die aktuelle korrekte Bezeichnung des Gebietes und wie wird die Bezeichnung nach Fertigstellung der Blockbohlenhäuser sein?“

 

Bürgermeister Köhler gibt die Antwort, dass es den Bebauungsplan nur 17 „Hinter dem Wasser“ aus dem Jahr 1999 für den Bereich auf dem Waldcampingplatz gibt.

Da es sich um bewegliche Mobilheime handelt, bedarf es keiner Änderung des Bebauungsplanes.

 

 

TOP 13

Grundstücksangelegenheiten

 

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde über eine Grundstücksangelegenheit beraten und beschlossen.

 

Sitzungsende war um 22:22 Uhr

 

 

Bad Zwesten, den 28.04.2020

 
gez. Manfred Paul

Vorsitzender der Gemeindevertretung