Bekanntmachung
über
Nachschätzungsarbeiten aufgrund des §12 des
Bodenschätzungsgesetzes
in der Gemarkung
Zwesten
Aufgrund wesentlich veränderter Ertragsbedingungen ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Flächen erforderlich geworden.
Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzblatt I S. 1050) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuss des
Finanzamtes durchzuführen.
Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:
Beginn: Voraussichtlich am 16.03.2020
Dauer: etwa 7 Wochen
Nach § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer verpflichtet die Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z.B. Aufgrabungen, zuzulassen.
Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.
Fritzlar, 02.03.2020
Der Vorsteher des Finanzamts
gez.: Langguth