Haushaltssatzung und Bekanntmachung


  1. Haushaltssatzung

 

 

 

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a i.v.m. §§102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde in den genehmigungspflichtigen Bestandteil ist nicht erforderlich, da die Haushaltssatzung 2025 keine dieser genehmigungspflichtigen Bestandteile beinhaltet.

 

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.01.2025 bis 07.02.2025 im Rathaus, Ringstraße 1, zu den Öffnungszeiten aus. Eine abweichende Terminvereinbarung ist möglich.

Zudem ist eine digitale Einsichtnahme auch auf der Internetseite www.badzwesten.de möglich.

 

Bad Zwesten, den 17.01.2025

Der Gemeindevorstand

gez. Achim Siebert
Bürgermeister

 

Die vorstehende Haushaltssatzung und Bekanntmachung wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

 

Bad Zwesten, den 17.01.2025

Der Gemeindevorstand

gez. Achim Siebert
Bürgermeister