Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 15. März 2026 stattfindenden Kommunalwahlen


Gemäß § 22 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Gemeindevertretung Bad Zwesten sowie die Wahlen der Ortsbeiräte in den Ortsteilen Betzigerode, Niederurff, Oberurff-Schiffelborn und Wenzigerode auf.


1. Einreichungsberechtigte


Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Art. 21 GG und von Wählergruppen eingereicht werden. Jede Partei oder Wählergruppe darf je Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen. Eine Verbindung mehrerer Wahlvorschläge ist unzulässig.

2. Anforderungen an den Wahlvorschlag


Der Wahlvorschlag muss enthalten:
• Name der Partei oder Wählergruppe (ggf. Kurzbezeichnung)
• Bewerberinnen und Bewerber in erkennbarer Reihenfolge mit Familienname, Rufname, Zusatz „Frau“ oder „Herr“, Beruf/Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift

Eine Person darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Die Zustimmung zur Benennung muss schriftlich und unwiderruflich erfolgen (§ 11 Abs. 2 KWG). Auch Unionsbürgerinnen und -bürger sind unter gleichen Voraussetzungen wählbar.

3. Angaben auf dem Stimmzettel


Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 19.02.2015 gem. §16 Abs. 2 Satz 3 KWG beschlossen, keine zusätzlichen Angaben außer Name der Partei / Wählergruppe (ggf. Kurzbezeichnung) sowie Ruf- und Familienname der Bewerberinnen und Bewerber aufzunehmen.

4. Vertrauenspersonen


Der Wahlvorschlag ist von Vertrauensperson und stellvertretender Vertrauensperson persönlich zu unterzeichnen. Beide dürfen nicht Mitglied des Gemeindewahlausschusses sein. Nur sie sind berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen (§ 11 Abs. 3 KWG). Eine Abberufung oder Ersetzung ist schriftlich möglich.

5. Unterstützungsunterschriften


Parteien/Wählergruppen ohne Mandat in Gemeindevertretung, Hess. Landtag oder Bundestag müssen mindestens doppelt so viele Unterstützungsunterschriften einreichen, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind. Jede/r Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Wahlberechtigung der Unterzeichner ist nachzuweisen (§ 11 Abs. 4 KWG).

6. Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber


Die Aufstellung erfolgt in geheimer Abstimmung in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei/Wählergruppe. Bewerberinnen und Bewerber erhalten Gelegenheit zur Vorstellung. Das Verfahren regeln die Parteien bzw. Wählergruppen (§ 12 KWG).

7. Niederschrift über die Versammlung


Die Niederschrift muss enthalten:
• Ort und Zeit der Versammlung
• Form der Einladung
• Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter
• Abstimmungsergebnisse
• Angaben zu Vertrauensperson und Ersatzperson (§ 11 Abs. 3 KWG)

Die Unterzeichner müssen an Eides statt versichern, dass die Wahl geheim und ordnungsgemäß erfolgt ist.

8. Einzureichende Unterlagen


Mit dem Wahlvorschlag (Vordruck KW Nr. 6) sind einzureichen:


1. Zustimmungserklärung der Bewerber/innen (Vordruck KW Nr. 9)
2. Wählbarkeitsbescheinigung des Gemeindevorstandes (Vordruck KW Nr. 10)
3. ggf. Unterstützungsunterschriften mit Nachweis der Wahlberechtigung (Vordruck KW Nr. 7)
4. Niederschrift über die Versammlung (Vordruck KW Nr. 11)

Vordrucke stehen unter https://wahlen.hessen.de oder beim Gemeindewahlleiter zur Verfügung. (Nur Vordruck KW Nr. 7 ist ausschließlich beim Gemeindewahlleiter erhältlich.) Hinweis: Die Gemeinde stellt den Wahlvorschlagsträgern ein kostenloses Parteienmodul (Webanwendung) zur digitalen Erfassung der Wahlvorschläge zur Verfügung. Internetlink: https://www.votemanager.de/parteienkomponente/

Eine kurze Erläuterung zur Nutzung dieser Anwendung erhalten Sie von Ihrem Gemeindewahlleiter.


9. Rücknahme von Wahlvorschlägen


Eine Rücknahme ist bis zur Entscheidung über die Zulassung am 16. Januar 2026 möglich. Danach können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.

10. Einreichungsfrist und Adresse


spätester Abgabetermin: 05. Januar 2026, 18:00 Uhr


Adresse: Gemeindewahlleiter der Gemeinde Bad Zwesten, Ringstraße 1, 34596 Bad Zwesten

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr: 08:00–12:00 Uhr
Do zusätzlich: 13:30–18:00 Uhr

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 05. Januar 2026 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können. (Die Frist zur Beseitigung von Mängeln läuft ebenfalls am 05.01.202026 um 18 Uhr ab.)


11. Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter


Gemeindevertretung: § 38 Abs. 1 HGO (maßgebliche Einwohnerzahl: 3.959)

Ortsbeiräte: § 82 Abs. 1 HGO i. V. m. § 6 Abs. 3 Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten


Gremium

Anzahl Sitze

Gemeindevertretung

23

Ortsbeirat Betzigerode

5

Ortsbeirat Niederurff

7

Ortsbeirat Oberurff-Schiffelborn

7

Ortsbeirat Wenzigerode

5



Bad Zwesten, den 31.10.2025

Der Gemeindewahlleiter

der Gemeinde Bad Zwesten


gez. Sascha Engelbrecht