Gemäß § 22 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Gemeindevertretung Bad Zwesten sowie die Wahlen der Ortsbeiräte in den Ortsteilen Betzigerode, Niederurff, Oberurff-Schiffelborn und Wenzigerode auf.
1. Einreichungsberechtigte
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Art. 21 GG und von Wählergruppen eingereicht werden. Jede Partei oder Wählergruppe darf je Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen. Eine Verbindung mehrerer Wahlvorschläge ist unzulässig.
2. Anforderungen an den Wahlvorschlag
Der Wahlvorschlag muss enthalten:
• Name der Partei oder Wählergruppe (ggf. Kurzbezeichnung)
• Bewerberinnen und Bewerber in erkennbarer Reihenfolge mit Familienname, Rufname, Zusatz „Frau“ oder „Herr“, Beruf/Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift
Eine Person darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Die Zustimmung zur Benennung muss schriftlich und unwiderruflich erfolgen (§ 11 Abs. 2 KWG). Auch Unionsbürgerinnen und -bürger sind unter gleichen Voraussetzungen wählbar.
3. Angaben auf dem Stimmzettel
Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 19.02.2015 gem. §16 Abs. 2 Satz 3 KWG beschlossen, keine zusätzlichen Angaben außer Name der Partei / Wählergruppe (ggf. Kurzbezeichnung) sowie Ruf- und Familienname der Bewerberinnen und Bewerber aufzunehmen.
4. Vertrauenspersonen
Der Wahlvorschlag ist von Vertrauensperson und stellvertretender Vertrauensperson persönlich zu unterzeichnen. Beide dürfen nicht Mitglied des Gemeindewahlausschusses sein. Nur sie sind berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen (§ 11 Abs. 3 KWG). Eine Abberufung oder Ersetzung ist schriftlich möglich.
5. Unterstützungsunterschriften
Parteien/Wählergruppen ohne Mandat in Gemeindevertretung, Hess. Landtag oder Bundestag müssen mindestens doppelt so viele Unterstützungsunterschriften einreichen, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind. Jede/r Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Wahlberechtigung der Unterzeichner ist nachzuweisen (§ 11 Abs. 4 KWG).
6. Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber
Die Aufstellung erfolgt in geheimer Abstimmung in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei/Wählergruppe. Bewerberinnen und Bewerber erhalten Gelegenheit zur Vorstellung. Das Verfahren regeln die Parteien bzw. Wählergruppen (§ 12 KWG).
7. Niederschrift über die Versammlung
Die Niederschrift muss enthalten:
• Ort und Zeit der Versammlung
• Form der Einladung
• Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter
• Abstimmungsergebnisse
• Angaben zu Vertrauensperson und Ersatzperson (§ 11 Abs. 3 KWG)
Die Unterzeichner müssen an Eides statt versichern, dass die Wahl geheim und ordnungsgemäß erfolgt ist.
8. Einzureichende Unterlagen
Mit dem Wahlvorschlag (Vordruck KW Nr. 6) sind einzureichen:
1. Zustimmungserklärung der Bewerber/innen (Vordruck KW Nr. 9)
2. Wählbarkeitsbescheinigung des Gemeindevorstandes (Vordruck KW Nr. 10)
3. ggf. Unterstützungsunterschriften mit Nachweis der Wahlberechtigung (Vordruck KW Nr. 7)
4. Niederschrift über die Versammlung (Vordruck KW Nr. 11)
Vordrucke stehen unter https://wahlen.hessen.de oder beim Gemeindewahlleiter zur Verfügung. (Nur Vordruck KW Nr. 7 ist ausschließlich beim Gemeindewahlleiter erhältlich.) Hinweis: Die Gemeinde stellt den Wahlvorschlagsträgern ein kostenloses Parteienmodul (Webanwendung) zur digitalen Erfassung der Wahlvorschläge zur Verfügung. Internetlink: https://www.votemanager.de/parteienkomponente/
Eine kurze Erläuterung zur Nutzung dieser Anwendung erhalten Sie von Ihrem Gemeindewahlleiter.
9. Rücknahme von Wahlvorschlägen
Eine Rücknahme ist bis zur Entscheidung über die Zulassung am 16. Januar 2026 möglich. Danach können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.
10. Einreichungsfrist und Adresse
spätester Abgabetermin: 05. Januar 2026, 18:00 Uhr
Adresse: Gemeindewahlleiter der Gemeinde Bad Zwesten, Ringstraße 1, 34596 Bad Zwesten
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr: 08:00–12:00 Uhr
Do zusätzlich: 13:30–18:00 Uhr
Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 05. Januar 2026 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können. (Die Frist zur Beseitigung von Mängeln läuft ebenfalls am 05.01.202026 um 18 Uhr ab.)
11. Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter
Gemeindevertretung: § 38 Abs. 1 HGO (maßgebliche Einwohnerzahl: 3.959)
Ortsbeiräte: § 82 Abs. 1 HGO i. V. m. § 6 Abs. 3 Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten
Gremium | Anzahl Sitze |
Gemeindevertretung | 23 |
Ortsbeirat Betzigerode | 5 |
Ortsbeirat Niederurff | 7 |
Ortsbeirat Oberurff-Schiffelborn | 7 |
Ortsbeirat Wenzigerode | 5 |
Bad Zwesten, den 31.10.2025
Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Bad Zwesten
gez. Sascha Engelbrecht

